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Patientenverfügung Der Dolch gegen den Scheintod

10.11.2004 ·  Patientenverfügungen sollen Todkranken ein langes Siechtum ersparen. Auch in der Biedermeierzeit fürchtete man den Schwebezustand zwischen Leben und Tod - und sorgte auf ungewöhnliche Weise vor.

Von Tilman Spreckelsen
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Die Kranke verfiel rasch: "Eine tiefwurzelnde Apathie, allmählich fortschreitende Abzehrung und häufige, obschon vorübergehende Anfälle von teilweise starrkrampfähnlichem Charakter - so lautete die ungewöhnliche Diagnose. Bisher war sie standhaft gegen die Krankheit angegangen und hatte sich mitnichten von ihr endgültig ans Bett fesseln lassen; aber just am Tage meines Eintreffens hier im Hause, bei Einbruch der Dunkelheit, unterlag sie der gliederlösenden Macht des Zerstörers" - Lady Madeline starb also und wurde in die Familiengruft gelegt, aus der sie nun mit Getöse wieder auftaucht, nur um sich ein weiteres Mal - und nun endgültig - auf die Bahre zu legen.

Von einer Patientenverfügung weiß Edgar Allan Poes Novelle "Der Fall des Hauses Ascher" nichts, doch bei der "ungewöhnlichen Diagnose", die von Apathie und Starrkrampf der Sterbenskranken berichtet, hätte ihr jeder zu einem solchen Papier geraten, der auch nur halbwegs mit den medizinischen Vorstellungen der Biedermeierzeit vertraut ist.

Leuchtsignale aus dem Sarg

Denn jene Urangst des neunzehnten Jahrhunderts, die Furcht davor, lebendig begraben zu werden, willenlos zwischen Tod und Leben schwebend und unfähig zur Verständigung mit anderen keinerlei Kontrolle über den eigenen Körper zu haben, die im Kern auch dem modernen Wunsch nach einer Patientenverfügung zugrunde liegt, brachte seinerzeit auch eine Vielzahl von Mechanismen hervor, um dieser Angst zu begegnen. Da waren etwa klingelbewehrte Särge und solche, die Leuchtsignale oder gar Raketen von sich geben sollten, andere enthielten Klappspaten oder eiserne Proviantreserven.

Beliebt waren auch die bald überall eingerichteten Leichenhäuser, in denen die Toten so lange aufgebahrt blieben, bis sie Anzeichen von Verwesung aufwiesen. Von ihren Fingern oder Zehen liefen Schnüre zu kleinen Glöckchen, die bei der kleinsten Bewegung wiedererwachter Scheintoter läuten würden - allerdings kam es in den meisten Leichenhäusern niemals zu einer solchen Auferstehung, so daß diese Einrichtung nur an wenigen Orten das zwanzigste Jahrhundert erlebte. Wer sich darauf nicht verlassen wollte, verlangte zu Lebzeiten, daß man ihm einst, nachdem ein Arzt den Tod festgestellt haben würde, einen Dolch ins Herz stechen müsse, um einen Diagnosefehler auszuschließen.

Unverändert aktuell

Heute ist die Situation komplizierter geworden und der Schwebezustand eines Patienten zwischen Tod und Leben keine Ausnahme mehr. Und wenn Suha Arafat den palästinensischen Spitzenpolitikern vorwirft, sie wollten ihren Mann "lebendig begraben", ist das vor diesem Hintergrund mehr als nur eine Metapher.

Das Problem aber, das zu Beginn des zwanzigsten Jahrhunderts einigermaßen erledigt schien, nämlich die Frage nach der zweifelsfreien Feststellung des Todes, erweist sich heute als unverändert aktuell, allerdings unter umgekehrten Vorzeichen: Wo es die Sorge der Biedermeierzeit war, bloß nicht zu früh für tot erklärt zu werden, sollen heutige Patientenverfügungen ein - gemessen an den Möglichkeiten einer Rückkehr ins Leben - verspätetes Begräbnis verhindern. Die Antworten, die beide Epochen auf diese kollektive Sorge gefunden haben, hätten Lady Madeline ihr gräßliches Schicksal jedenfalls ersparen können, so oder so. Wir aber wären um dreißig Seiten große Literatur ärmer.

Quelle: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 11.11.2004, Nr. 264 / Seite 42
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Jahrgang 1967, Redakteur im Wissenschaftsressort der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung.

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