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Patientenverfügung Bitte nach Ihnen!

27.05.2009 ·  Die für Donnerstag geplante Bundestagsabstimmung über die Entwürfe für ein Patientenverfügungsgesetz ist nun an einem Streit über Verfahrensfragen gescheitert. Wer sich darüber beschwert, muss sich fragen, ob es ihm mehr auf die Abstimmung als auf das Ergebnis ankommt. Schließlich geht es um Leben und Tod.

Von Oliver Tolmein
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Gemeinhin gilt es als bieder, Geschäftsordnungsfragen zu akzentuieren. Juristen sehen das anders. In ihren Augen wird Legitimation durch Verfahren geschaffen. Die für Donnerstag geplante Bundestagsabstimmung über die Entwürfe für ein Patientenverfügungsgesetz ist nun an einem Streit über Verfahrensfragen gescheitert. Die Koalitionsfraktionen konnten sich nicht einigen, ob zuerst über den auch von Justizministerin Zypries favorisierten Entwurf Joachim Stünkers abgestimmt werden soll oder ob zu Beginn die stärker von Abgeordneten der Unionsfraktionen mitgetragenen Entwürfe von Wolfgang Bosbach und Wolfgang Zöller zur Entscheidung gestellt werden sollen.

Was zänkisch wirkt, basiert auf kühlen Kalkulationen: Da gegenwärtig keiner der Entwürfe über eine ausreichende Mehrheit verfügt, spielt die Position im Abstimmungsmarathon eine Rolle. Wird über Stünkers Entwurf zuerst abgestimmt, werden nur diejenigen Abgeordneten dafür stimmen, die ihn wirklich wollen; würde es am Ende des langen Abstimmungstages auf die Tagesordnung gesetzt, könnte das im Kern sozialdemokratisch-technokratische Projekt dagegen darauf hoffen, als kleineres Übel noch die dringend benötigten Voten einiger Zöller-Anhänger einzusammeln, die zu diesem Zeitpunkt die Niederlage ihres ureigenen Projekts bereits erlebt haben würden.

Es geht um Leben und Tod

Vor die Wahl gestellt, die Chancen des eigenen Entwurfes durch eine ungünstige Pole-Position minimiert zu sehen oder gar nicht abstimmen zu lassen, haben sich dem Vernehmen nach nun die Sozialdemokraten für Letzteres entschieden. Die nächsten Tage wird der Streit um die Ausgestaltung eines Patientenverfügungsgesetzes über die Bande gespielt und als Kontroverse über Geschäftsordnungsfragen geführt werden, wobei sich alle Beteiligten wohl gegenseitig die Schuld daran zuweisen werden, dass es am Donnerstag nicht zu einer Abstimmung kommt – und möglicherweise in dieser Legislaturperiode auch nicht mehr kommen wird.

Legitimation wird sich das Parlament so wohl nicht verschaffen. Aber wer sich darüber beschwert, dass vielleicht wieder kein Patientenverfügungsgesetz beschlossen werden wird, muss sich fragen, ob es ihm mehr auf die Abstimmung als auf das Ergebnis ankommt. Das werden nur wenige so sehen. Dann müssen sie aber hinnehmen, dass Verfahrensfragen die Debatte aufhalten können. Schließlich geht es um viel: um Leben und Tod.

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