24.09.2010 · Vor dem Prozess gegen die frühere RAF-Terroristin Verena Becker: Die Ermittlungen nach dem Buback-Mord wurden von Beginn an behindert. Zu viel ist im Dunkeln geblieben und verdunkelt worden. Warum wurde die Terroristin geschützt? Und durch wen?
Von Ulf StubergerAm 30. September wird in Stuttgart-Stammheim wieder ein spektakulärer Mordprozess eröffnet – mehr als dreißig Jahre, nachdem im dortigen Gerichtssaal das Verfahren gegen die RAF-Terroristen Andreas Baader, Ulrike Meinhof, Gudrun Ensslin und Jan Carl Raspe stattfand. Obwohl der Gerichtssaal später als Werk- und Sporthalle für die benachbarte Haftanstalt hätte dienen sollen, ist das Gebäude danach nur für Terrorprozesse genutzt worden.
Diese Tradition wird nun fortgesetzt. Das frühere Führungsmitglied der RAF, Verena Becker, wird sich dem Vorwurf zu stellen haben, 1977 Mittäterin bei der Ermordung des Generalbundesanwalt Siegfried Buback, seines Fahrer Wolfgang Göbel und des begleitenden Justizbeamten Georg Wurster gewesen zu sein. Bislang haben es die obersten deutschen Ermittlungsbehörden nicht bewerkstelligt aufzuklären, wer damals auf dem Beifahrersitz eines Motorrads den Finger am Abzug hatte. Im Gegenteil: Je mehr Zeit seit den Verbrechen verstrichen ist, desto mehr Ungereimtheiten kamen ans Licht.
Man machte es den Mördern leicht
Mord verjährt in Deutschland nicht. Der neue Prozess bietet der Justiz also die Chance, die größte Schlappe der deutschen Strafjustiz zu korrigieren und Fehler, die Richter in anderen Verfahren machten – höchstwahrscheinlich machen mussten –, doch noch zu bereinigen.
Die konkreten Tatumstände des Buback-Attentats wurden selbst in Verfahren gegen RAF-Mitglieder, die wegen dieser Morde verurteilt wurden, gerichtlich nicht geklärt. Man weiß lediglich, dass am Gründonnerstag 1977 Bubacks Mercedes nicht ansprang, als er von seinem Privathaus zum Dienstsitz in der Innenstadt fahren wollte. Die Panne konnte durch den eilig herbeigerufenen Justizbeamten Wurster und den Fahrer Göbel behoben werden. Nur darum saßen in dem Mercedes ausnahmsweise drei Männer.
Trotz höchster Gefährdungsstufe wurde Buback nicht ständig bewacht, man hatte ihm nicht einmal ein gepanzertes Fahrzeug zur Verfügung gestellt. Das machte es den Mördern leicht, bei einem Halt vor einer Ampel mindestens fünfzehn Schüsse auf die im Fahrzeug sitzenden drei Männer abzugeben. Den Tätern war es offensichtlich sehr wichtig, sie alle drei zu ermorden. Denn nach den Feuerstößen umkreiste das Motorrad den Mercedes noch mehrfach. Erst als die Täter sicher waren, dass die drei Männer tot waren, machten sie sich aus dem Staub. In einem Selbstbezichtigungsschreiben allerdings erwähnte die RAF nur Buback, nicht die beiden gezielt erschossenen Begleiter. Die daraus ersichtliche besondere Verachtung gegenüber Menschen war üblich in den Kreisen dieser Terroristen.
Eine Handvoll Zeugen
Vor Gericht spielte das bis heute keine Rolle. Einige direkte Tatzeugen wurden nicht einmal geladen. Die Aussage einer Frau, die vom Fenster ihres dem Tatort benachbarten Dienstzimmers den gesamten Vorgang beobachtet hatte, verschwand in den Ermittlungsakten. Entgegen aller kriminalistischen Praxis interessierten sich die Ermittlungsbeamten, als sie am Tatort eingetroffen waren, nicht dafür, warum die Leiche des Fahrers auf der Mitte der Kreuzung lag, obwohl das Fahrzeug nach dem Attentat noch weitergerollt und erst an einem Bordstein zum Stehen gekommen war. Die erwähnte Zeugin hätte es dem Gericht erklären können: Göbel hatte sich schwerverletzt noch aus dem rollenden Auto quälen können, sich am Türholm oder Dach festgehalten und laut nach seiner Mutter gerufen, bevor er tot zusammenbrach und auf der Kreuzung liegenblieb.
Eine Handvoll Zeugen bekundeten unmittelbar nach der Tat vor den Karlsruher Polizisten, dass sie trotz der Motorradkleidung der Täter glaubten, eine kleine schmächtige Person, vermutlich eine Frau, habe den Finger am Abzug der Mordwaffe gehabt. Die F.A.Z. berichtete über diese Aussagen in der dem Attentat folgenden Ausgabe vom 9. April 1977. Auch diese Zeugen wurden niemals vor Gericht gehört. Erklärungen dafür gibt es bis heute nicht, Aufzeichnungen über solche Angaben sind aus den Akten verschwunden. Der Karlsruher Polizei waren die Ermittlungen schon eine halbe Stunde nach dem Attentat von Bundesbehörden abgenommen worden. Diese verbreiteten sofort, dass drei Männer tatverdächtig seien. Von einer Frau war fortan keine Rede mehr.
Die Motive sind bis heute unbekannt
Kurze Zeit später, am 3. Mai 1977, wurden in Singen am Hohentwiel die RAF-Mitglieder Günter Sonnenberg und Verena Becker nach heftigem Schusswechsel mit der Polizei festgenommen. Sie führten die Tatwaffe des Karlsruher Anschlags bei sich. Dennoch wurden beide nie wegen dieser Morde vor Gericht gestellt. Der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofes Horst Kuhn erließ zwar Haftbefehl gegen Frau Becker wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und dem Mord an Buback, Göbel und Wurster. Aber Kurt Rebmann, der Nachfolger des ermordeten Generalbundesanwalts, verzichtete darauf, die kleine schmächtige Frau deswegen anzuklagen.
Zu dieser Zeit nahm sich Richter Kuhn das Leben. Die Motive dafür sind bis heute unbekannt. Verena Becker wurde zu lebenslanger Haft wegen der bei ihrer Festnahme begangenen Mordversuche an den Polizeibeamten in Singen verurteilt, aber nach Fürsprache Rebmanns durch den Bundespräsidenten vorzeitig begnadigt, nachdem sie nur zehn Jahre Haft verbüßt hatte. An der Besprechung im Bundespräsidialamt über eine vorzeitige Freilassung Beckers nahm damals auch ein hochrangiger Vertreter des Bundesamtes für Verfassungsschutz teil.
Das Attentat war als Aktion „Margarine“ beschrieben
Zurück zum Attentat und der Zeit davor: Siegfried Haag, der frühere Strafverteidiger von Andreas Baader, hatte sich zu Beginn des Stammheimer Prozesses gegen seinen Mandanten der RAF angeschlossen und war in den Untergrund abgetaucht. Seitdem galten er und sein Kumpan Roland Meyer als die neuen RAF-Anführer. Am 30. November 1976 hatte man die beiden Männer auf der Autobahn festnehmen können. Bei Haag fanden die Ermittler umfangreiche schriftliche Aufzeichnungen, aus denen sich Hinweise darauf ergaben, dass ein Attentat gegen Buback unmittelbar bevorstand. Der entsprechende Passus in den „Haag-Papieren“ war so wenig verschlüsselt, dass damalige Beobachter sich über die Naivität der RAF oder Haags gewundert haben: Das Attentat war als Aktion „Margarine“ beschrieben, und vor dreißig Jahren kannte jedes Kind die „SB“-Margarine. Man musste kein ausgebildeter Kriminalist zu sein, um darin das Namenskürzel von Siegfried Buback zu erkennen.
Buback selbst hatte am 3. Dezember, wenige Tage nach dem Fund der „Haag-Papiere“, in einem Brief an den Bundesjustizminister auf seine akute Gefährdung hingewiesen und um Verlängerung von Schutzmaßnahmen gebeten. Als Journalisten dann aber über die „Haag-Papiere“ schrieben, wurden sie von den Behörden bezichtigt, Spekulationen zu verbreiten. Rasch wurden die Papiere zu einem Staatsgeheimnis gemacht, niemand durfte mehr daraus zitieren – bis das Karlsruher Attentat geschehen war. Am Tatort fand man bei Buback einen Brief, in dem er die mangelhaften Schutzmaßnahmen für seine Behörde kritisierte. Auch dieses Schreiben wurde zum Staatsgeheimnis erklärt. Dafür hat sich Bubacks Nachfolger Kurt Rebmann besonders intensiv eingesetzt. Selbst gegenüber den Hinterbliebenen Bubacks weigerte er sich, Einsicht in den letzten Brief des Toten zu gewähren.
Die wahren Täter sind nie verurteilt worden
Auch am Tatort wurden Hinweise unterdrückt. Dazu sagt der damals amtierende Bundesanwalt Joachim Lampe heute: „Wir wussten aus der Festnahmesituation Haag, dass die ,schwarzen Auffahrten‘ der Autobahnen eine Rolle spielten. Die waren registriert, es gab Papiere, in denen ,schwarze Auffahrten‘ notiert waren, und es war zu ersehen, dass offensichtlich diese Auffahrten zur Flucht nach Anschlägen oder in anderen Zusammenhängen genutzt werden sollten. Als ich an den Karlsruher Tatort kam, versuchte ich, mit einem der leitenden Kriminalbeamten Kontakt aufzunehmen und ihn auf diee Erkenntnisse hinzuweisen. Ich habe da gar kein Gehör gefunden.“ Das Fluchtfahrzeug, in das die Todesschützen umgestiegen waren, nachdem sie das Motorrad in einem Brückenpfeiler versteckt hatten, konnte eine Straßensperre problemlos passieren, die im Rahmen einer sofort eingerichteten Ringfahndung eingerichtet worden war. Diese Panne ist bis heute nicht aufgeklärt.
Michael Buback, der Sohn des ermordeten Generalbundesanwalts, ist nach zeitaufwendigen eigenen Recherchen zu der Gewissheit gelangt: Die wahren Täter sind nie verurteilt worden, die Todesschützin war Verena Becker, und sie wurde gedeckt. Verantwortlich dafür seien einige wenige Personen im Geflecht, das sich zwischen Bundesanwaltschaft, Politik und Geheimdiensten in jenen Jahren gebildet hatte, wobei Bubacks Nachfolger Rebmann und der damalige Leiter der Antiterrorabteilung des Bundeskriminalamtes, Gerhard Boeden, wichtige Rollen gespielt hätten. Es fällt tatsächlich auf, dass Rebmann selbst den doch als Anführer der neuen RAF gesuchten Siegfried Haag, der als hauptverantwortlicher Planer des Attentats auf Buback galt, nicht wegen der Karlsruher Morde angeklagt hat. Er wurde später vorzeitig freigelassen und soll heute nach Angaben aus Kreisen ehemaliger Kumpane als „Müsli-Verkäufer“ in Baden-Württemberg leben, sein Ex-Kumpan Mayer arbeitet als Weinhändler.
Eine Aufklärung wäre möglich
Im Lauf der Jahrzehnte seither sind Beweise dafür bekannt geworden, dass Verena Becker mit dem Verfassungsschutz zusammengearbeitet hat – auf welche Weise und über welchen Zeitraum, wird geheim gehalten. Offiziell heißt es, sie habe sich erst nach ihrer Verhaftung dazu bereiterklärt, wohl in der Hoffnung auf Hafterleichterung oder Verkürzung der Strafe. Dokumente, die darüber Aufklärung verschaffen könnten, wurden aber ähnlich verschoben und manipuliert, die Verfassungsschutzakte Becker zum Staatsgeheimnis erklärt, weil sie dem Wohl Deutschlands Schaden zufügen könne. Erst nach monatelangem Tauziehen wurde ein Teil freigegeben, in dem allerdings auch für das nun zuständige Gericht Passagen geschwärzt sind. Ob sich die Stammheimer Richter damit zufriedengeben werden?
Aufklärung wäre aber selbst dann möglich, wenn Aktenteile verschwunden sein sollten. Verena Becker ist nach ihrer Zusammenarbeit mit dem Verfassungsschutz vom Bundespräsidenten Richard von Weizsäcker 1989 begnadigt worden, aufgrund einer positiven Stellungnahme des Generalbundesanwalts Rebmann. Nach dessen Tod könnte heute der frühere Bundespräsident Auskunft dazu geben. Im Bundespräsidialamt liegen zu dem Vorgang außerdem noch Akten.
Es geht um den Rechtsfrieden
Mittlerweile weiß man mit Sicherheit, dass die wegen des Karlsruher Attentats verurteilten RAF-Mitglieder Knut Folkerts, Christian Klar und Brigitte Mohnhaupt (alle wurden vorzeitig aus der Haft entlassen) dabei weder Todesschützen waren noch das Tatfahrzeug fuhren. Michael Buback aber gilt inzwischen bei den Behörden – auch der, die sein Vater früher geleitet hat – eher als Querulant denn als Angehöriger, dem an der Aufklärung der Morde gelegen ist. Er hat seine Finger in offene Wunden gelegt, die man vernarbt glaubte. Im Mordprozess gegen Verena Becker wird er als Nebenkläger auftreten. Dadurch kann er über seinen Anwalt die Akten einsehen. Buback hofft, endlich dahinter zu kommen, warum so viele Papiere verschwunden sind, versteckt oder von Politikern zu geheimen Staatsakten erklärt wurden. Nebenkläger im Strafverfahren ziehen fast immer mit der Anklage an einem Strang. Beim Becker-Prozess in Stammheim wird Buback ungeliebter Kontrolleur und Konkurrent sein.
Es geht um den Rechtsfrieden, eines der höchsten Güter unseres Staatswesens. Zu viel ist im Dunkeln geblieben und verdunkelt worden. Dazu sei noch einmal der frühere Bundesanwalt Joachim Lampe zitiert, der sich zum Charakter der Taten der RAF so äußert: „Das sind Verbrechen und weiter nichts als Verbrechen, Kapitalverbrechen. Und Aufgabe des Rechtsstaates ist es, durch seine Sicherheitsbehörden, seine Justiz, diese Geschehen aufzuklären, so dass jedermann weiß, was da wirklich geschehen ist und wer’s gemacht hat. Darauf muss er eine Reaktion finden, die den Rechtsfrieden wiederherstellt – einigermaßen.“
Der Verfasser arbeitete in den siebziger Jahren als Journalist mit dem Schwerpunkt Bundesjustiz in Karlsruhe. Seitdem beschäftigt er sich intensiv mit der RAF und der Aufklärung ihrer Verbrechen.
Gerichtsbarkeit und Politik
Jürgen Schmidtmann (schmidtmann27)
- 24.09.2010, 14:54 Uhr
Richtig, aber im Grundsatz bekannt
lu fauk (Fauck)
- 24.09.2010, 16:09 Uhr
Super Artikel
Ben Schmeissing (bas0884)
- 24.09.2010, 16:56 Uhr
@Schmidtmann
B. Keim (bkeim)
- 24.09.2010, 17:01 Uhr
Alle Wege führen in Richtung „Deutsche Einheit“
Herold Binsack (Devin08)
- 24.09.2010, 21:03 Uhr