05.10.2009 · Nach dem Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts, welches das schulische Gebetsverbot für einen muslimischen Schüler aufgehoben hatte, fürchten Berliner Eltern und Lehrer die Konsequenzen. So könnte ein neuer religiöser Druck entstehen, der die Freiheit des einzelnen Schülers nachhaltig beinträchtigen würde.
Von Regina MönchMuss eine Schule das Beten von Schülern dulden? Das Berliner Verwaltungsgericht hat jetzt einem Schüler, der dies verlangt hat, recht gegeben (siehe Mittagsgebet-Urteil: Wer ist hier neutral?). Kirchen und nicht wenige Politiker begrüßten das Urteil, die Schulen dagegen sind zum Teil entsetzt und vor allem ratlos. Auch das betroffene Gymnasium fügt sich nur ungern, denn dort hat man schon einschlägige Erfahrungen gemacht. Als vor Jahren muslimische Mädchen in einem informellen Gebetsraum beten wollten, wurden sie mit Gewalt von Jungen einer strengeren muslimischen Glaubensrichtung vertrieben: Den Eiferern galt das als unschicklich und wenig gottesfürchtig.
Es gibt nicht nur an dieser Schule selbsternannte islamische Sittenwächter, die Mitschüler unter Druck setzen, weil diese ihrer Ansicht nach gegen die Scharia, strenge Ramadanregeln, verstoßen, weil nicht jeder Deutschtürke am Koranunterricht teilnimmt und weil keinesfalls alle türkischen und arabischen Mädchen ein Kopftuch tragen wollen. Wer sich wehrte, wurde ausgegrenzt, im günstigen Fall griffen Lehrer ein, im schlimmsten Fall wechselte man die Schule.
Muttersprache als Waffe
Das Diesterweg-Gymnasium im Wedding fürchtet nun, mit dem vor Gericht erstrittenen Recht, Religiosität zur Schau zu stellen, könnte dieser Druck, den einige auf viele ausüben, noch stärker werden. Der Hinweis von Behörden und einigen Islamwissenschaftlern, es handle sich um ein Urteil zum Einzelfall, tröstet weder Lehrer noch besorgte Eltern – sie wissen es besser. Doch genauso wenig können sie darauf hoffen, sich säkulare Toleranz vor Gericht zu erstreiten.
Um einen vernünftigen Ausgleich von positiver und negativer Religionsfreiheit zu erreichen, hilft nur der Weg, den vor Jahren eine andere Berliner Schule einschlug, als dort Streitigkeiten unter Schülern, häufig mit roher Gewalt ausgetragen, eskalierten. Die Schläger setzten ihre Muttersprache als Waffe ein, die Schlichter verstanden sie nicht. Die Schulversammlung beschloss darum, das Deutsche, weil es alle verstehen, zur Verkehrssprache auf dem Schulhof zu machen. Nur dieser Common sense, von Lehrern und der Mehrheit der Schüler und Eltern getragen, ermöglichte ein akzeptables Schulklima.
Der Schutz der Religionsfreiheit ist ein Schutz des Individuums, seines Rechts auf Abweichung und Widerstand gegen Gruppendruck, dem die ausdrückliche Solidarität der Gemeinschaft Wirkung verleihen muss. Denn es ist tatsächlich jedem Einzelnen überlassen, ob in der Schule zu beten ist, ob man extremes Fasten im Ramadan aus gesundheitlichen oder anderen Gründen ablehnt, ob Mädchen kein Kopftuch tragen wollen. Nur muss man, wo diese Freiheit bedroht ist, deutlicher als bisher darauf bestehen.