„Politik im Reagenzglas“ ist der interessante Beitrag von Goedart Palm anlässlich der morgigen Parlamentsdebatte im Deutschen Bundestag überschrieben. Er trägt heute unter „www.telepolis.de“ zur Diskussion über Bioethik bei, die an diesem Mittwoch fast alle deutschen Feuilletons beschäftigt.
„Wer nicht moralisch argumentiert, gehört nicht zu dieser nachdenklichen bis erregten Diskursgemeinschaft, findet Palm.“ Auch Gerhard Schröder spräche von Moral, wenn er Gentechnologie sage. Dabei denke er aber an Arbeitsplätze, die geschaffen werden müssen, aber nicht geschaffen werden können, wenn sich Deutschland der Genforschung gegenüber weiter verschließt. Dabei, findet Telepolis, sind der Worte über Embyonenforschung nun genug gewechselt worden. Sie würfen keinen neuen Erkenntnisgewinn mehr ab. Die Auseinandersetzung habe längst die Machtfrage erreicht. Lager von Befürwortern und Gegnern stünden sich gegenüber. Nur ein Parlamentsbeschluss oder Wahlen könnten nach Palms Meinung jetzt wirklich weiter helfen.
„Was Gerhard Schröder in Wirklichkeit will, ist Industriepolitik“, heißt es in einem Kommentar von Rainer Hank im „Tagesspiegel“. Schröder will dringend notwendige Arbeitsplätze schaffen. Deutschland kann sich einen Ausstieg aus der Genforschung wirtschaftlich nicht leisten. Hank betont, dass die Politik dazu da sei, Voraussetzungen für einen funktionierenden Arbeitsmarkt zu schaffen, nicht ihn inhaltlich zu bestimmen. Der Autor hofft auf die Selbstregulierung eines freien Marktes, der seine eigenen Ethikvorstellungen aus der Praxis heraus entwickelt.
Expertokratie
Gerade hat sich der Deutsche Ärztetag gegen die Forderung der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) gestellt, embryonale Stammzellen herzustellen und für Experimente frei zu geben. Ärtzepräsident Hoppe sieht darin einen Zeitgewinn, der sich nur positiv auf die Debatte auswirken kann.
Die „Frankfurter Allgemeine“, die die Debatte ja schon vor einem Jahr wesentlich angeschoben hat, läßt nach dem Vizepräsidenten der Deutschen Forschungsgemeinschaft, Rüdiger Wolfrum, an diesem Mittwoch nun Christian Starck zu Wort kommen. Starck ist Professor für öffentliches Recht an der Universität Göttingen. Er breitet die Problematik vor juristischem Hintergrund ausführlich aus und kommt zu dem Fazit: Nur jene Embryonen, die mit der Absicht sie in der Gebärmutter der Frau zu implantieren, von der die Eizelle stammt, können zur Forschung freigegeben werden, wenn sie ohne jede natürliche Entwicklungschance bleiben, weil die Mutter etwa vor dem Übertrag des Embryos stirbt oder erkrankt und sich keine andere Frau mit Kinderwunsch findet, diesen Embryo auszutragen. Nur dann dürfe ohne Verstoß gegen die Menschenwürdegarantie Forschung an Stammzellen vorgenommen werden.
Ende kommender Woche wird der Ethikrat in Berlin zum ersten Mal zusammentreten. Die „Süddeutsche“ hat den Ethikratsmitgliedern drei szenische Fragen gestellt, die sich auf folgende Sätze reduzieren lassen: 1. Wie würden Sie entscheiden, wenn bei einem Brand ein Säugling oder zehn Embryonen gerettet werden könnten? 2. Kann man einen Zeitpunkt bestimmen, an dem Leben beginnt? Im Reagenzglas oder erst im Mutterleib? 3. Darf man abtreiben? Auch nach dem von Ihnen genannten Zeitpunkt, an dem Leben beginnt?
Gesellschaftliche Praxis
Elf von 25 Ethikratsmitgliedern haben der „Süddeutschen“ auf ihre einfachen Fragen geantwortet. Unter anderen meint Richard Schröder, Systematischer Theologe an der Humboldt-Universität, Berlin, das 1. selbstverständlich der Säugling gerettet werden müsste, dass 2. die Entscheidung, ob ein genetisch nicht einwandfreier Embryo in den Mutterleib eingepflanzt wird, für die Eltern eine Zumutung sei. Und 3. Abtreibung im gegebenen Zeitraum rechtswidrig aber strafffrei sei. Ein Kind darf nur abgetrieben werden, wenn das Leben der Mutter in Gefahr und es selbst nicht lebensfähig ist.
Kristiane Weber-Hassemer, Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main meint: 1. Das Beispiel habe mit der Wirklichkeit und deren Problemen nichts zu tun. 2. Auch sei diese Frage falsch, zumindest zum falschen Zeitpunkt gestellt. Bevor sich der Ethikrat der schwerwiegenden Frage annehme, ob eine Frau nach einem Gentest ein defektes Embryo auch austragen sollte, müsse noch viel diskutiert werden. 3. Sollte man es nicht erst mal bei den herrschenden Abtreibungsgesetzen lassen?
Die „Welt“ schließlich hat ein Gespräch mit dem Ethikratsmitglied Wolfgang van den Daele geführt. Der Berliner Soziologie Professor bezweifelt, dass man die erhärteten Fronten noch auflösen kann. Er selbst weist auf die Schizophrenie der derzeitigen Situation hin: Man verbiete die Befruchtung auf Probe, erlaube dagegen aber die Schwangerschaft auf Probe.
Es herrscht Diskussionsbedarf!