15.09.2003 · Ein Fall für den Presserat: Der "Stern" machte eine monströse Tat zur Sensation. Doch selbst dafür gibt es bereits historische Vorbilder, die - neben manchem Unterschied - auch Gemeinsamkeiten aufweisen.
Von Alexander Kosenina"Die Presse verzichtet auf eine unangemessen sensationelle Darstellung von Gewalt und Brutalität." Mit Berufung auf diesen presserechtlichen Grundsatz gingen in letzter Zeit mehrere Beschwerden beim Deutschen Presserat ein. Dieser hat heute zu prüfen, ob Fotos der getöteten Saddam-Söhne, das Bild eines Liberianers mit einem abgetrennten Menschenkopf in der Hand oder "Der Kannibale" von Rotenburg im "Stern" vom 24. Juli gegen die guten Sitten der Berichterstattung verstoßen.
Der Aufmacher in diesem Magazin, der bereits für eine Strafanzeige in Hamburg sorgte, verirrt sich auf sieben Bild- und ebenso vielen Textseiten bis in unappetitlichste Details menschenfresserischer Grausamkeit. Zur Erinnerung: Armin Meiwes trennte im März 2001 auf angeblichen Wunsch von Bernd Jürgen Brandes dessen Geschlechtsteil ab und verspeiste es gemeinsam mit seinem Opfer. Anschließend tötete und filetierte er den Mann, um noch längere Zeit von dem eingefrorenen Fleisch zu zehren.
Der Sensationsbericht verlangt nach Steigerung
Redakteure des "Stern" interviewten den in Untersuchungshaft sitzenden "Kannibalen", um die Geschichte von Täter und Opfer "exklusiv" als "einzigartigen Fall" "zweier verirrter Seelen" zu präsentieren. Selbst wenn sich in der Vergangenheit annähernd vergleichbare Beispiele von Barbarei finden lassen sollten, etwa der Knabenschlächter Fritz Haarmann oder Menschenfresserei zur Demütigung Angehöriger in der chinesischen Kulturrevolution, würden sie nichts relativieren. Nur die Rhetorik des Sensationsberichts verlangt jeweils nach Steigerung und Überbietung alles bisher Dagewesenen, selbst wenn Greuel so alt wie die Menschheit sind. Interessanter als ein Vergleich von Taten ist deshalb der vom publizistischen Umgang mit ihnen.
Schon in den neuen Medien der frühen Neuzeit werden skandalöse Verbrechen als spektakuläre Bildgeschichten verkauft, die denen von heute erstaunlich ähneln. Während periodische Zeitungen ab 1600 Vorfälle eher in knappen, nüchternen Meldungen in Folge bringen, sind illustrierte Flugblätter das erschwinglichere und populärere Medium für abgeschlossene Geschichten außerordentlichen Inhalts. Ein Blatt von 1605 erzählt etwa den Raubmord an dem Juwelier Jacob Spohr in Halle in einer Serie von sechs untertitelten Bildern, die das Zerteilen der Leiche in acht Stücke, das Auffinden jedes verstreuten Teils sowie das Martern, Rädern und Hängen des Täters zeigen.
Kannibalen und Straßenräuber
Sieht man einmal von der aus heutiger Sicht schwächeren Wirkung von Holzschnitten gegenüber Farbbildern ab, dann könnte der alte Druck an die Suggestivkraft der Fotofolge aus dem "Stern" doch heranreichen: Zu sehen sind dort der "Schlachtraum", das "Verlies", die "Wanne" oder die "Tiefkühltruhe". Allerdings setzt diese Sequenz auf Aussparung: Die Tatorte mit Fesseln, Blutspuren oder einer Ratte neben der Tiefkühlpizza sollen die um Ergänzung bemühte Phantasie des Betrachters befeuern.
Die Beschwerden gegen den "Stern" galten indes weniger den Bildern als den detailsüchtigen Texten. Der Umschlag titelt zum Foto des Täters: "Der Kannibale", eine "unfaßbare Geschichte". Eine ähnliche Konstellation zeigte vor 350 Jahren ein Flugblatt, das sich mit dem berüchtigten "Ertz-Meuchel-Mörder / vnd Strassen-Räuber" Melchior Hedeloff befaßt. Beide Erzeugnisse sind keine Steckbriefe, sondern sie porträtieren Häftlinge im Gefängnis, also in sicherer Verwahrung. Die Täter blicken aufmerksam, furchtlos und ernst dem Betrachter direkt ins Auge. Ihre Gesichter sind weder besonders brutal noch entstellt.
Medienkritik in früher Neuzeit
Die in Cesare Lombrosos Kriminalphysiognomik von 1876 propagierten Züge des "uomo delinquente", des geborenen Verbrechers, sind natürlich nicht zu erkennen: Keine "Adler- oder Habichtsnase", keine auffällig "starkknochige Kiefer", lange Ohren, breite Wangen. Der Anblick macht keinen Eindruck, erst Überschrift und Text lehren, daß man es mit Triebtätern oder Massenmördern zu tun hat.
Melchior Hedeloff wird Tötung in 251 Fällen, Notzucht, Kinderschändung, Anleitung zum Kindermord und sogar Anthropophagie angelastet: Er habe "schwangerer Frauen Leib eröffnet; vnd auß dero lebendigen Leibes Frucht das Hertze gefressen". Der Wahrheitsgehalt, über den schon in der frühen Neuzeit grundsätzlich medienkritisch diskutiert wird, ist hier nicht zu prüfen. Immerhin stehen diesem in Wolfenbüttel überlieferten Flugblatt zwei weitere Einblattdrucke zur Seite, die vieles bestätigen und präzisieren.
Schleifen zum Richtplatz, glühende Zangen
Entscheidender ist, wie auf dem abgebildeten Blatt der detailfreudigen Schilderung von Hedeloffs Verbrechen in der linken Spalte seine Bestrafung und Hinrichtung in der rechten gegenübergestellt wird. Dazu zählen das Abkneifen der Finger, Martern mit glühenden Zangen, Schleifen zum Richtplatz, Rädern, Heraustrennen des Herzens, schließlich die Vierteilung und öffentliche Ausstellung der Leichenteile.
Das entspricht durchaus den Rechtspraktiken der Zeit. Die Rhetorik der Darstellung ringt jedoch darum, das Sichtbare an kathartischer und abschreckender Wirkung noch zu überbieten: So bewirken die glühenden Zangen, "daß sein Fett Fleisch / als eine Fackel / lichterloh in die höh brante". Dem Straftheater der frühen Neuzeit liegt die Idee einer äquivalenten Vergeltung zugrunde, die Grausamkeit des Verbrechens wird am Täter wiederholt. Im Jahre 1646 definiert Hugo Grotius Strafe als "Leidensübel, das aufgrund eines Handlungsübels zugefügt wird". Wenigstens im modernen europäischen Recht sind solche Auffassungen überwunden. Von den Aufklärern wurden Folter und Todesstrafe erbittert bekämpft, besonders von dem Italiener Cesare Beccaria in "Dei delitti e delle pene" (1764).
Juristische und moralische Zurechnung einer Straftat sind zu trennen
Damit entfällt für den Betrachter die ableitende, reinigende Wirkung des Strafrituals, es ist nicht länger anschaulich, sondern wird abstrakt. Das Flugblatt von 1654 bietet dem Publikum in der rechten Spalte noch emotionale Vergeltung. Heute kann so etwas nur noch in der Imagination des Lesers oder Fernsehzuschauers stattfinden, besonders Kinderschänder rufen selbst bei vielen Besonnenen Rachephantasien hervor.
Aus dem Vergleich ergibt sich noch eine letzte historische Pointe. Das Flugblatt verweist zum Schluß knapp auf die Familie des Täters: die kurz nach dem Prozeß aus Gram verstorbene, über neunzigjährige Mutter und die beiden ebenfalls kriminellen Brüder. Die "Stern"-Reportage entwickelt dagegen ausführlich die schwierigen Biographien und Mutterbeziehungen des Mörders und seines tatbeteiligten Opfers. Diese Form forensischer Psychologie ist eine Errungenschaft des späten achtzehnten Jahrhunderts. Sie greift auf Samuel Pufendorfs ältere naturrechtliche Lehre der "Imputatio" zurück, nach der die juristische und moralische Zurechnung einer Straftat zu trennen sind.
Der Leser soll zu „Gericht sitzen“
Seither kümmert man sich um möglicherweise bestehende mildernde Umstände durch Einbeziehung der psychologischen und sozialen Tatmotivation und Untersuchung des geistigen und körperlichen Zustands eines Delinquenten. Es ist jener neue anthropologische "Blick ins menschliche Herz", den etwa Schiller mit seiner frühen Kriminalerzählung "Verbrecher aus verlorener Ehre" erprobt: Wir müssen den Täter "seine Handlung nicht bloß vollbringen sondern auch wollen sehen", fordert er.
Der Leser soll "selbst zu Gericht sitzen" und selbständig sein Urteil fällen. Nach der Lektüre des "Stern" befallen einen vielleicht Zweifel, ob der unauffällig wirkende Mann auf dem Umschlag, dessen strafrechtliche Schuld klar zu sein scheint, auch im Sinne der alten "Imputatio moralis" voll zurechnungsfähig ist. Anstößiger Details hätte es dazu nicht bedurft. Die Tat mag rar, vielleicht gar "einzigartig" sein, die Berichterstattung des "Stern" aber ist es nicht: Sie bewegt sich auf seit vier Jahrhunderten platt getretenen Bahnen.
Die Geschichte vom Kannibalen-Mord, wie der "Stern" sie schrieb, war makaber genug. Als makaber entpuppt sich im nachhinein aber auch ein Artikel aus dem Männermagazin "GQ" vor einem Jahr. Dort wurde unter der Überschrift "Unbekannt verzogen" über Männer berichtet, die verschwinden, einfach so. Um Männer, die "abhauen, untertauchen, ,schnell mal Zigaretten holen gehen'" und sich mit ihrem heimlichen "Abgang einen Traum erfüllen", ging es. Der Traum, von dem die Rede war, drückte sich aus in Bildern einer einsamen Insel in der Südsee. Als Beispiel für ein mutmaßlich angenehmes Untertauchen wurde der Fall des Computerspezialisten "Bernd Jürgen B." aus Berlin genannt. Dessen angenommener Traum aber war - wie wir heute wissen - ein Albtraum. Er badete mitnichten, wie "GQ" annahm, lau im Atlantik, sondern endete als Opfer des hier beschriebenen Verbrechens. miha.