Home
http://www.faz.net/-gsb-159ql
HERAUSGEGEBEN VON WERNER D'INKA, BERTHOLD KOHLER, GÜNTHER NONNENMACHER, FRANK SCHIRRMACHER, HOLGER STELTZNER

Urteil im „Zeitungszeugen“-Prozess Es gilt das Urheberrecht

 ·  Der britische Verlag des Projekts „Zeitungszeugen“ darf weiterhin Nachdrucke von Zeitungen aus der NS-Zeit verbreiten, soweit diese vor dem 1. Januar 1939 erschienen sind. Das Urteil des Münchner Landgerichts wirkt salomonisch, den inhaltlichen Kern der Auseinandersetzung aber trifft es nicht.

Artikel Bilder (1) Video (1) Lesermeinungen (6)

Das Münchner Landgericht hat im Streit um das Projekt „Zeitungszeugen“ an diesem Dienstag ein Urteil gefällt, das auf den ersten Blick salomonisch wirkt. Demnach darf der britische Verlag des Projekts „Zeitungszeugen“ weiterhin Nachdrucke von Zeitungen aus der NS-Zeit, darunter Hetzblätter des Regimes wie den „Völkischen Beobachter“ oder den „Angriff“, verbreiten. Das Gericht begründet seine Entscheidung mit dem Urheberrecht: Dieses sei nicht verletzt, solange Zeitungen nachgedruckt werden, die vor dem 1. Januar 1939 erschienen sind, denn das Urheberrecht erlösche nach siebzig Jahren. Verboten bleiben Nachdrucke von Blättern, die nach diesem Datum aufgelegt wurden. Für diese Publikationen liege „das Dispositionsrecht noch beim Freistaat Bayern“, sagte der Vorsitzende Richter Thomas Kaess. Der Freistaat wertet das Urteil als Teilerfolg.

Nur auf den ersten Blick salomonisch wirkt das Urteil, weil es den inhaltlichen Kern der Auseinandersetzung nicht trifft, nicht treffen kann. Das bayerische Finanzministerium hatte als Inhaber der Verwertungsrechte des NS-Verlags Eher über das Urheberrecht ein Verbot der Nachdrucke zu erreichen gesucht, Strafantrag gestellt und die in 100.000 Exemplaren gedruckte zweite Ausgabe der „Zeitungszeugen“ beschlagnahmen lassen. Gegen den Strafantrag hatte der „Zeitungszeugen“-Verleger Peter McGee Beschwerde eingelegt.

Die Landesregierung fürchtet Missbrauch

Das Urheberrecht hat die bayerische Landesregierung in Stellung gebracht, weil sie befürchtet, dass die Nachdrucke aus dem Zusammenhang gerissen und für Propaganda missbraucht werden können. Wer auf die vier dürftig kommentierenden und einordnenden Seiten schaut, in welche die Original-Zeitungen eingeschlagen sind, kann diese Befürchtung nachvollziehen.

Video: „Zeitungszeugen“ geben Einblick in NS-Zeit

Der Herausgeber der „Zeitungszeugen“, Peter McGee, nimmt gleichwohl für sich in Anspruch, mit den Nachdrucken historischer Zeitungen der Jahre 1933 bis 1945 den damaligen Alltag „hautnah und authentisch“ zu vermitteln, direkter, als dies in Lehrbüchern möglich sei. Wie sich allerdings der „wissenschaftliche“ Anspruch des Projekts mit der Beilage eines NS-Propaganda-Plakats zum Reichstagsbrand in der zweiten, beschlagnahmten Ausgabe verträgt, bleibt das Geheimnis der „Zeitungszeugen“. Es läuft noch ein ebenfalls vom Freistaat angestrengtes Strafrechtsverfahren gegen McGee, in dem es um die Frage geht, ob der Nachdruck der NS-Propaganda gegen das Strafrecht verstößt.

  Weitersagen Kommentieren Merken Drucken
Weitersagen

Jahrgang 1965, Redakteur im Feuilleton, zuständig für „Medien“.

Jüngste Beiträge

Regen in Paris

Von Nils Minkmar

Acht Monate lang durfte Regisseur Patrick Rotman den französischen Präsidenten Hollande begleiten. Entstanden ist ein Film über Regen und Depression. In Frankreichs Kinos scheint er zu floppen. Mehr 1 6