13.08.2010 · Ein Dresdener Amtsgericht hat die beiden Journalisten Thomas Datt und Arndt Ginzel wegen unwahrer Tatsachenbehauptungen in Artikeln zur „Sachsensumpf“-Affäre“ zu einer Geldstrafe verurteilt. Die beiden haben angekündigt, in Berufung zu gehen.
Von Peter SchilderDie Journalisten Thomas Datt und Arndt Ginzel, die zu der vermeintlichen Sachsensumpf-Affäre recherchiert und geschrieben haben, sind am Freitag vom Amtsgericht Dresden vom Vorwurf der Verleumdung weitgehend freigesprochen worden, sollen aber in einem Fall wegen übler Nachrede eine Strafe von fünfzig Tagessätzen zu je fünfzig Euro zahlen. Bei dem Strafprozess, bei dem es um Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung ging und der mit vierzehn Verhandlungstagen ungewöhnlich lange dauerte, schien immer auch die Pressefreiheit mit zur Verhandlung zu stehen.
Auch die beiden Angeklagten sahen sich als Opfer eines Angriffs auf die Pressefreiheit. Das haben sie am vorletzten Verhandlungstag noch einmal zum Ausdruck gebracht und bei der Urteilsverkündung demonstriert: Sie betraten den Gerichtssaal mit Blumensträußen und großen Kakteen, an denen zu lesen war: „Pressefreiheit stachelig bleiben“.
Artikel in „Spiegel“ und „Zeit“
Grundlage der Anklage waren zwei Artikel, in denen zwei Richter als Besucher des Leipziger Kinderbordells Jasmin identifiziert wurden, die somit auch in die Korruptionsaffäre „Sachsensumpf“ verstrickt waren. Der eine Artikel war am 21. Januar 2008 im „Spiegel“ erschienen, der andere am 26. Juni 2008 in der Onlineausgabe der „Zeit“. Amtsrichter Hermann Hepp-Schwab setzte sich mit den Texten bis in die Semantik einzelner Worte auseinander und befand schließlich, dass den beiden Angeklagten, die bei dem „Spiegel“-Artikel lediglich Co-Autoren waren, eine detaillierte Verantwortung für einzelne Passagen nicht nachzuweisen sei. Der „Spiegel“ hatte zu dem Artikel eine „Teilkorrektur“ veröffentlicht und eine Geldauflage von 8000 Euro bezahlt. Somit war auch für den verantwortlichen „Spiegel“-Redakteur das Verfahren beendet, auch wenn dieser, wie der Richter erkennen ließ, der eigentliche Verantwortliche war.
Den Artikel für die „Zeit“ hatten die Angeklagten selbst unterzeichnet. Unter anderem warfen sie in dem Artikel den Polizisten, die die Prostituierten aus dem Bordell Jasmin vernommen hatten, vor, illegale Methoden angewandt zu haben. So sollen sie den Zeugen Bilder der Richter vorgelegt, aber dies nicht im Protokoll erwähnt haben, was ein Verstoß gegen die Aktenklarheit wäre. Diese Behauptung ist nach Auffassung des Richters ein schwerwiegender und ehrverletzender Vorwurf gegen die Polizisten. Weder hätten die Autoren vor der Veröffentlichung mit den Polizisten gesprochen noch die angemessene Distanz zu ihrem Recherche-Thema gezeigt. Diese Umstände begründen nach Auffassung des Gerichts den Tatbestand der üblen Nachrede wider besseres Wissen. Dabei ließ der Richter unberücksichtigt, dass nicht die betroffenen Polizisten, sondern der Leipziger Polizeipräsident Anzeige gegen die beiden erstattet hatte.
Berufung angekündigt
Amtsrichter Hepp Schwab hat sich in der Urteilsbegründung auch Gedanken zur Pressefreiheit gemacht. Er berief sich dabei vor allem auf Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, nach denen unwahre Tatsachenbehauptungen nicht dem Schutz der Pressefreiheit unterliegen; unwahre Tatsachenbehauptungen erkannte er neben Wertungen mehrfach in beiden Artikeln. Auch mahnte er an, die Quellen so weit offenzulegen, dass der Leser sein eigenes Urteil über deren Glaubwürdigkeit bilden könnte.
In dem „Spiegel“-Artikel war der Eindruck erzeugt worden, als stammten die Informationen aus den staatsanwaltschaftlichen Vernehmungen. Die Forderung, die Quellen kenntlich zu machen, sahen die beiden Verurteilten aber als Angriff auf das Zeugnisverweigerungsrecht von Journalisten. Auch der Vorsitzende des Deutschen Journalistenverbandes kritisierte das Urteil als schädlich für den Journalismus.
Dem wollen sie sich nicht beugen, wie sie das ganze Urteil nicht akzeptieren. Sie kündigten an, in die Berufung zu gehen. Für ihren Freispruch, das sagten sie bei ihren letzten Worten, wollen sie bis zum Bundesverfassungsgericht kämpfen. Auch die Anklagebehörde will den weitgehenden Freispruch nicht akzeptieren und prüft die rechtlichen Voraussetzungen für eine Berufung. Beide Seiten sehen das Urteil offenbar nur als Zwischenetappe in einem weitergehenden Rechtsstreit.
Wo und wann? Wichtig!
fritz Teich (fazfazfaz123)
- 13.08.2010, 18:13 Uhr
Interessant
Torsten Klier (TorstenKlier)
- 13.08.2010, 22:49 Uhr
Hohe Zeit,
Thorsten Haupts (ThorHa)
- 14.08.2010, 00:22 Uhr
Background-wissen zur Prozessführung
Siegfried Bauer (Siggi40)
- 14.08.2010, 13:30 Uhr
Das GG und Strafrecht der BRD ist 20 Jahre nach der Wende immer noch nicht ...
Siegfried Bauer (Siggi40)
- 14.08.2010, 13:34 Uhr