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Dienstag, 14. Februar 2012
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Urteil im Gebührenstreit Intendanten in Champagnerlaune

12.09.2007 ·  Die öffentlich-rechtlichen Sender haben mit ihrer Beschwerde gegen die jüngste Erhöhung der Rundfunkgebühren auf ganzer Linie gesiegt. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist ein Freifahrtschein für ARD und ZDF, meint Michael Hanfeld.

Von Michael Hanfeld
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Es begann mit einem schönen Versprecher, doch danach hatten nur die Kläger noch etwas zu lachen. Als „Beschwerdeverführer“ hatte der Verfassungsrichter Hans-Jürgen Papier die Vertreter von ARD, ZDF und Deutschlandradio vorgestellt. Wer aber dachte, damit sei unwillkürlich ausgedrückt, dass der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts sich von den Sendern keineswegs zu einer ihnen genehmen Entscheidung „verführen“ lassen wollte, sah sich schnell getäuscht.

Die öffentlich-rechtlichen Sender haben mit ihrer Beschwerde gegen die jüngste Erhöhung der Rundfunkgebühren, welche die Ministerpräsidenten im Frühjahr 2005 von den verlangten 1,09 Euro pro Monat auf ein Mehr von 88 Cent auf dann 17,03 Euro gedrückt hatten, auf ganzer Linie gesiegt. Die Intendanten haben, auch wenn sie sich betont zurückhaltend gaben, Anlass zu Champagnerlaune. Jetzt ist ihnen alles möglich.

Freifahrtschein für ARD und ZDF

Die leichte Abmilderung der Gebührenerhöhung durch die Länder, so befanden die Karlsruher Richter, verstieß gegen das Grundgesetz; sie griffen – da nicht hinreichend begründet – in die Rundfunkfreiheit der Sender ein. Zwar stehe es den Ländern grundsätzlich frei, am Ende des Gebührenverfahrens zu entscheiden, aber eben nicht so, wie sie es taten.

Da die Verfassungsrichter zugleich entschieden, dass die Gebühr vor dem nächsten Erhöhungstermin 2009 nicht nachträglich anzuheben sei, könnte man wie einige Kommentatoren von einem „salomonischen Urteil“ sprechen. Doch das ist es nicht: Es ist ein Freifahrtschein für ARD und ZDF, ein dreifach unterstrichenes „weiter so“, und zwar mit voller Fahrt, das die aktuellen Entwicklungen in unserem „dualen“ Rundfunksystem erst gar nicht in den Blick nimmt. Die Bundesländer können dem – als Rundfunkgesetzgeber – nur entkommen, wenn sie das gesamte System der Rundfunkgebühr reformieren. Und das werden sie wohl auch tun.

Öffentlich-rechtlicher Expansionskurs

Ansonsten setzt sich die Expansion des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in jeder Hinsicht fort – mit immer neuen Programmen und Kanälen im Fernsehen, im Radio und im Internet, mit immer größeren Sportrechtepaketen, mit noch längeren Unterhaltungsstrecken und natürlich – mit noch mehr Geld. Schon jetzt ist der deutsche öffentlich-rechtliche Rundfunk mit rund 7,3 Milliarden Euro Gebühren der reichste auf der ganzen Welt. An dem Richterspruch aus Karlsruhe kann er sich weiter mästen. Schließlich hat Karlsruhe sogar in Aussicht gestellt, dass 2009 die zwischenzeitlich angelaufenen Investitionskosten von ARD und ZDF angerechnet werden könnten – das wäre ein Draufschlag zum nächsten Zuschlag.

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts mutet seltsam an. Nicht so sehr, weil sie das Verfahren der Gebührenfestsetzung absichert, in dem die ominöse „Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs“, kurz „Kef“, eine zentrale Rolle spielt. Die Verfassungsrichter haben dieses Verfahren, bei dem die Sender ihre Finanzwünsche anmelden, die Kef diese begutachtet, die Summe der Erhöhung berechnet und die Bundesländer möglichst alles nur absegnen sollen, schließlich erfunden – um für „Staatsferne“ zu sorgen.

Der Geist von 1961 oder 1994

Es vermag auch nicht zu verwundern, dass man diese rein formal argumentierende Entscheidung als Neunachtelsieg der Öffentlich-Rechtlichen interpretieren oder aber auch ein kleines Fünkchen Gestaltungsspielraum für die Bundesländer herauslesen kann. Was wirklich frappiert, ist, dass diese Entscheidung zwar auf den 11. September 2007 datiert, aber den Geist von 1961 oder 1994 atmet. Vor sechsundvierzig Jahren verhinderten die Verfassungsrichter das „Adenauer-Fernsehen“, vor dreizehn Jahren schrieben sie das heutige Gebührensystem fest.

Was seither geschah, wie sich die Kräfte im dualen Rundfunksystem bis heute verschoben haben; was den öffentlich-rechtlichen Rundfunk heute ausmacht; wie weit er sich von seinem Auftrag entfernt hat, den dezidiert zu formulieren kaum noch jemand in der Lage ist; wie ARD und ZDF die privaten Sender vornehmlich auf den Feldern angehen, auf denen sie es nicht müssten, etwa weil Investitionen von geschätzten zwanzig Millionen Euro pro Jahr für die Übertragung von Schlägereien im Boxring nicht so ohne weiteres mit dem Begriff „Grundversorgung“ in Einklang zu bringen sind; und auch nicht, dass ARD und ZDF mit ihren Tochterunternehmen inzwischen einen Großteil des Produktionsmarktes beherrschen; dabei weder auf Werbung noch Sponsoring verzichten, diese sogar über die für Werbung zugelassene Zeit ausdehnen; ganz zu schweigen von den größten Skandalen der Rundfunkbranche der letzten Jahre, die ebenfalls öffentlich-rechtlicher Natur sind – es sei nur erinnert an die Geschäftspraktiken bei der Tour de France, an den Vertrag mit dem des Dopings überführten Jan Ullrich und schließlich an den „Marienhof“-Schleichwerbeskandal. All das nimmt das Bundesverfassungsgericht nicht in den Blick.

Verfassungsrichter in einer Zeitschleife

Es scheint, als lebten die Verfassungsrichter in einer Zeitschleife, in der Werner Höfer noch immer den „Internationalen Frühschoppen“ moderiert und auf die „Tagesschau“ nur politische Magazine und hintergründige Dokumentationen folgen. Es ist bezeichnend, dass der Verfassungsrichter Wolfgang Hoffmann-Riem in seinem Teil der Begründung das Programm des Deutschlandradios ansprach – das einzige, von dem man mit Fug und Recht behaupten kann, dass es von A bis Z hehrer öffentlich-rechtlicher Natur und unabdingbar für die Rundfunkvielfalt sei.

Alles andere, die Programm- und Organisationswirklichkeit des Jahres 2007, ignorieren die Verfassungsrichter auf schon fatale Weise. Und auch ihr Misstrauen in den privat verfassten Rundfunk, der zuvörderst wirtschaftlichen Interessen folge und nicht publizistischen Zielen, mutet seltsam restaurativ an. Mit Blick auf die vom Bundesverfassungsgericht genannten Finanzinvestoren mag das zutreffend sein, doch sind ARD und ZDF mit ihrem allumfassenden Auftreten längst zu Konkurrenten aller Mediengattungen geworden, der Zeitungshäuser etwa, die sich dezidiert über ihr publizistisches Tun definieren. Das Verfassungsgericht aber sieht allein in ARD und ZDF den Hort des unabhängigen Journalismus, was mit Blick auf die vielfältigen politischen Verflechtungen in den Anstalten ein Witz ist.

Automatismus der Selbstbedienung

Im Grunde saßen in Karlsruhe ja auch keine Kontrahenten einander gegenüber, sondern Partner. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist so, wie ihn die Bundesländer sein lassen. Nur einmal, als die Zubroterwartungen der Anstalten so gar nicht zur allgemeinen Lage passten, kamen sich die Ministerpräsidenten mit den Intendanten in die Quere. Ansonsten ist es eine Phalanx von Stellvertretern, die bei solchen Gelegenheiten gerne sagen, im Interesse der Zuschauer und Gebührenzahler zu handeln. Das Bundesverfassungsgericht schließt diesen Kreis. „Jetzt haben wir Rechtssicherheit“, hörte man nach dem Richterspruch von allen Seiten. Für diese Rechtssicherheit zahlen wir alle, sie ist ein 7,3 Milliarden Euro teures Gut.

Man darf gespannt sein, ob die Bundesländer tatsächlich einen ganz neuen gesetzgeberischen Wurf wagen, der den Automatismus der Selbstbedienung und Verstaatlichung aufbricht. Die Rundfunkgebühr an einen Index zu binden, etwa die allgemeinen Lebenshaltungskosten, wie es die Verfassungsrichter ausdrücklich für möglich erachten, wäre allerdings der falsche Weg. Dann wäre der Automatismus nur noch automatischer.

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Eingeführte

Von Gerhard Stadelmaier

Nachhilfe zuerst: Die „Einführung“ nämlich ist republikweit an allen Theatern das meistgespielte Stück. Es dauert ungefähr eine halbe Stunde. Mehr 3