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Urheberrecht Und wer schützt die Journalisten?

 ·  Über die Rechte von Urhebern im Internet wird heftig debattiert. Der Verleger Hubert Burda plädiert für ein Leistungsschutzrecht der Verlage. Doch aus Gewerkschaftssicht fehlt dafür das entscheidende Argument.

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Zeitungen und Zeitschriften werden derzeit noch nicht vollautomatisiert durch Computer erstellt. Ihre Inhalte sind Ergebnisse geistiger Schöpfung von Journalisten und damit durch das gesetzliche Urheberrecht geschützt. Die Nutzung von Beiträgen durch Verlage wird bei angestellten Redakteuren durch Arbeitsvertrag geregelt. In Tarifverträgen sind zudem Vergütungen für den Fall der Weiterverwertung vorgesehen.

Für freie Journalisten ist dagegen das gesetzliche Urhebervertragsrecht das einzige „Arbeitsrecht“. Dieses Gesetz sieht seit dem Jahr 2002 einen gesetzlichen Anspruch auf angemessene Vergütung vor. Die Höhe dieser Vergütung kann durch eine gemeinsame Vergütungsordnung zwischen den Verbänden der Urheber und der Verlage verbindlich festgelegt werden, so das Gesetz. Seit nunmehr sechs Jahren laufen die Verhandlungen zwischen dem Deutschen Journalisten-Verband sowie ver.di mit den Verlegern der Zeitungen und Zeitschriften. Ein Ende ist immer noch nicht absehbar. Zu weit gehen noch die Vorstellungen darüber auseinander, was überhaupt ein angemessenes Honorar sein kann, gerade hinsichtlich der Fotohonorare.

Für Freie ist es eine Existenzfrage

In der Zwischenzeit versuchen einige Verlage, Fakten zu schaffen. Manche nutzen Beiträge für alle denkbaren Projekte vom Internet bis Handy ohne jede Vereinbarung, andere fordern von ihren freien Mitarbeitern die Unterzeichnung umfangreicher Geschäftsbedingungen. Der DJV, ver.di und die Fotografenvereinigung Freelens sind gegen Vertragsklauseln des Springer-Verlags gerichtlich vorgegangen. Das Verfahren fiel teilweise erfolgreich aus, befindet sich freilich in der Berufung. Beim „Nordkurier“ in Neubrandenburg ist es gerade zu einem entsprechenden Verfahren gekommen. Weiterhin laufen mit Unterstützung der Verbände deutschlandweit zahlreiche Klagen einzelner freier Journalisten auf Zahlung eines angemessenen Honorars, teilweise in sechsstelliger Höhe.

Für die Journalisten in Deutschland, vor allem aber die freien Journalisten, ist die Beteiligung an Erlösen aus der Nutzung ihrer Beiträge nicht nur eine Frage der Fairness. Für die Freien ist es eine Existenzfrage. Freie Journalisten an Tageszeitungen und Publikumszeitschriften verdienen schon jetzt nur noch durchschnittlich unter 1900 Euro im Monat, wenn sie an Fachzeitschriften arbeiten, rund 2200 Euro. Wegen der für Einzelbeiträge geringen Honorare müssen sie ihre Berichte mehrfach verwerten. Das geht aber nur, wenn Gesetzeslage und Geschäftsbedingungen dieses Recht nicht einschränken.

Das Internet ist ein dreistes Ärgernis

Die Internetnutzung von Beiträgen ist für viele Freie ein generelles Ärgernis. Seit der Mitte der neunziger Jahre bauen Verlage ihre Internetaktivitäten aus. Oft genug wurde suggeriert, die Frage der Vergütung werde gelöst, wenn der Aufbau abgeschlossen sei und Erlöse erzielt würden.

Nur ein geringer Anteil von rund zehn Prozent aller Freien in Printmedien wird allerdings derzeit regelmäßig für Onlinenutzungen bezahlt, bei vierzig Prozent ist das nur teilweise der Fall, rund die Hälfte erhält nie Zahlungen. Wer als freier Journalist deswegen gegen seinen Auftraggeber vorgeht, riskiert wegen mangelnden Arbeitsrechtsschutzes dagegen die kalte Kündigung, die in Auftragsverweigerung in der Zukunft besteht.

Sind schon die Verlage oft keine Engel, so gilt dies erst recht für weitere Akteure im Internet. Zahllose Internetseiten, Foren, soziale Netzwerke, wo Beiträge und Fotos freier Journalisten zu finden sind, scheren sich nicht um das Urheberrecht. Freie Journalisten gehen gegen solche Nutzungen vor und können hierfür Schadensersatz erhalten.

Der Nachrichtenaggregator Google News ist dagegen bisher weitgehend unbeschadet von Ansprüchen Dritter geblieben. Dabei ist hier die fast vollautomatische Zeitung schon heute Realität. Einerseits sorgt die Präsenz auf dieser Seite für mehr „Traffic“ bei den dort verlinkten Internetseiten, andererseits übernehmen diese und vergleichbare Angebote einen wichtigen Teil des Anzeigengeschäfts, das die Produktion dieser Inhalte erst möglich macht.

Zuerst die Journalisten angemessen entlohnen

Wenn der Präsident der Zeitschriftenverleger Hubert Burda wegen Foren, Netzwerken und Google ein Leistungsschutzrecht für die Verlage fordert, stellt sich nicht die Frage, ob der Schutz geistiger Inhalte gerechtfertigt ist. Die wesentliche Frage besteht darin, wie sich dieses neue Recht zu den bisher bestehenden und unerfüllten Ansprüchen der Urheber auf angemessene Vergütung und deren Recht zur Selbstbestimmung über eigene Nutzungsrechte verhält. Klar sollte sein, dass die Urheber an Erlösen beteiligt sein müssen. Auch müssten die Verleger bei der Einführung dieses Rechtes auf Tantiemen aus den Verwertungsgesellschaften verzichten, damit die Ausschüttungen an Autoren nicht weiter reduziert werden. Vor allem müssten die Verleger aber erst einmal überhaupt die Verhandlungen über die Angemessenheit der Vergütungen für ihre eigenen Nutzungen zu einem für die Journalisten erfolgreichen Ende bringen, bevor die unerlaubten Nutzungen Dritter lautstark angeprangert werden.

Gleichzeitig darf die Debatte über das Leistungsschutzrecht und die angemessene Vergütung von Urhebern und Verlagen nicht das eigentliche journalistische Geschäft behindern. Der freie, ungehinderte Diskurs ist Kern der journalistischen Arbeit. Dazu gehört auch das Zitieren von Beiträgen in anderen Zeitungen und Zeitschriften. Soweit Beiträge nur zitiert oder in stark komprimierter Form im Rahmen von Presseüberblicken wiedergegeben werden, muss der freie Meinungsaustausch Vorrang haben. Das gilt auch für einzelne Internetseiten, die nur Links auf andere Angebote setzen. Das mag im Einzelfall eine Gratwanderung sein.

Das Augenmerk muss weiter auf Google liegen

Eine freie Gesellschaftsordnung baut aber immer auch auf Beiträgen anderer auf. Ein absolutes oder durch finanzielle Forderungen praktisch bewirktes Nutzungs- oder Verweisverbot erscheint daher als außerordentlich bedenklich. Eine Grenze liegt freilich dort, wo die Zusammenstellung nicht mehr als Akt individueller geistiger Schöpfung erscheint, sondern automatisiert und zudem mit einem nachhaltigen kommerziellen Geschäftsmodell wie dem Anzeigengeschäft verbunden wird. Gleiches mag für Zusammenfassungen gelten, die nicht für redaktionelle Zwecke, sondern kommerzielle Ziele wie Buchwerbung oder Firmen-PR erstellt werden.

Damit kommen wir wieder zu Google zurück. Auf den ersten Blick überraschend ist eigentlich, wie wenig seitens der Verlage an Kartellbehörden gedacht wird, wenn es um Google geht. Google hat nicht nur eine beträchtliche Marktmacht als Suchmaschinenbetreiber bei der Durchleitung von Informationen. Das Unternehmen geriert sich zunehmend auch als Anbieter eigener oder fremdbezogener Inhalte, etwa (aber nicht nur) von Büchern. Die amerikanischen Kartellbehörden und die EU-Kommission sind längst aufmerksam geworden und veranstalten in der nächsten Zeit Anhörungen zur Google Buchsuche. Allerdings kann auch nicht übersehen werden, dass Kartellverfahren langwierig sind und ihr Ausgang höchst ungewiss. Das spricht aber nicht gegen diese Vorgehensweise, weil gerade das Projekt der Google Buchsuche verdeutlicht, dass es auch um Fragen der Konzentration von Medien geht. Der DJV plädiert daher auch für eine aufmerksame Beobachtung dieses Aspektes. Verhandlungen mit Google sind deswegen nicht ausgeschlossen.

Urheber im Internet

Mit seiner Forderung, die Rechte von Verlagen zu schützen, dem Webkonzern Google einen fairen Handel abzutrotzen, für Transparenz der Geschäftswege im Internet zu sorgen, hat Hubert Burda, Präsident der deutschen Zeitschriftenverleger, an dieser Stelle eine Debatte befeuert, welche die Medienprofessorin Miriam Meckel und der Journalist Stefan Niggemeier eröffnet haben. Es geht um eine Frage von grundsätzlicher kultureller Bedeutung, nämlich der, was vom Recht der Urheber bleibt. Michael Konken schildert die Gewerkschaftssicht.

Michael Konken ist Bundesvorsitzender des Deutschen Journalisten-Verbands DJV.

Quelle: F.A.Z.
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