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HERAUSGEGEBEN VON WERNER D'INKA, BERTHOLD KOHLER, GÜNTHER NONNENMACHER, FRANK SCHIRRMACHER, HOLGER STELTZNER

Urheber-Appell Die schwarze Liste von Anonymous

 ·  Anonymous attackiert die Aktion „Wir sind die Urheber“. Die Hackergruppe hat persönliche Daten der Unterstützer online gestellt. Damit sollen weitere Unterzeichner eingeschüchtert werden.

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Thomas Semanski
Thomas Semanski (Kuroro) - 15.05.2012 04:19 Uhr

Fast Alle Daten waren öffentlich bzw. über google erklickbar!!!

Und wenn sich die Künstler darüber schon aufregen, WIESO will man da einen Staat der noch wesentlich mehr Daten sammelt und Dritte die, diese technisch verwalten.

klingt ein wenig heuchlerisch...

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Antwort (1) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 15.05.2012 09:56 Uhr
Clem Carlos Schermann

Eben - nur "fast"

Es ist vermutlich richtig, dass nicht wenige der Daten sowieso im Netz bereits vorhanden waren - etwa über öffentlich zugängliche Datenbanken, "Impressum"-Angaben, soziale Netzwerke etc.
Richtig ist aber auch, dass es Unterzeichner gibt, deren Daten eben nicht frei verfügbar waren. Sollen diejenigen nach dem Prinzip "Mitgehangen, Mitgefangen" nun hinnehmen müssen, dass auch ihre Daten nun kursieren? Antwort: Natürlich nicht.
Außerdem: Wenn jemand irgendwo zweckgebunden seine Daten hinterlegt hat, muss er sich deshalb gefallen lassen, dass beliebige Dritte diese Daten ohne Weiteres zentral sammeln und anderen zur Verfügung stellen - vor allem, wenn die Zweckbestimmung hier unklar ist? Antwort: Nein, auch das nicht.
Die Zweckbestimmung der Anonymous-Aktion ist das zentrale Problem: Warum eigentlich machen "die Täter" unter dem Schutzschild "Anonymous" das alles eigentlich?
Antwort: Nur sie wissen es; die Außenwirkung lässt jedenfalls Ablehnungswürdiges und Schlimmes vermuten.

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Tilo Amsberg

kleingeistige selbstverliebte anonyme Terroristleinchen

Mit dem "kleingeistigen selbstverliebten" haben Sie einen armen alten Versager sehr glücklich gemacht.

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Heiko Schmidt

Eigentum muß respektiert werden

"Wir müssen zu einem Ausgleich der verschiedenen Interessen kommen“
So ein Unsinn !
Was geht andere Leute das Eigentum von Fremden an?? Ich sehe da nicht den geringsten Diskussionsbedarf.
Nur weil eine Sache technisch möglich ist, muß sie nicht sinnvoll sein. Als man die Pistole erfand, war es technisch möglich jemanden aus der Distanz zu ermorden - änderte man deshalb das Strafgesetzbuch?
Das Internet muß technisch so organisiert werden, das irgendwelche anonymen Aktionen völlig unmöglich sind. So kann die Staatsanwaltschaft Spitzbuden leicht finden. Und so muß es sein.

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Antworten (9) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 15.05.2012 21:36 Uhr
Clem Carlos Schermann

Offen und ehrlich: Keine Ahnung, nur Vermutungen

Sehr geehrter Herr Mühlberger,
gerne. Gerne wieder, da sich auch mir so natürlich immer neue Facetten darüber erschließen, wie unglaublich vielschichtig und komplex das Urheberrecht ist.
Sie haben völlig Recht, wenn Sie mit der Verfügung auf die Einräumung von Nutzungsrechten abstellen - denn nichts anderes kann Gegenstand jedweder Vertragsgestaltung sein, die urheberrechtlich geschützte Werke betreffen.
Was die konkreten Forderungen der Partei "die Piraten" betrifft, tappe ich ähnlich im Dunkeln wie so viele. Denn mir ist das aktuelle Programm kaum bekannt, präsent sind hingegen Äußerungen aus Interviews, Pressekonferenzen und sonstigen Sekundärquellen. Und danach geht es wohl einerseits um eine Reform des Urhebervertragsrechts in verschiedenen bereichen, und das (angeblich) mit dem Wunsch, Urheber in ihrer Position zu stärken. Andererseits sollen auch die Schrankenbestimmungen der §§ 44a ff UrhG auf den Prüfstand.
Vorschlag: schermann[dot]cc[at]googlemail[dot]com

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@ Herr Schermann: Erst mal herzlichen Dank für die Mühe, die Sie sich gemacht haben.

Sie schrieben: "... Der Schutz der Institutsgarantie beschränkt sich auf den elementaren Bestand der grundrechtlich geschützten Betätigung des Privateigentums."
Und zu diesem "elementaren Bestand" gehören, wie Sie selbst geschrieben haben, die beiden zentralen Wesensmerkmale des Eigentums, nämlich die Privatnützigkeit und die grundsätzlich freie Verfügungsbefugnis. Das Wort "Verfügen" meint im Falle gewöhnlichen Sacheigentums die Übereignung und im Falle immaterieller Werke die Einräumung von Nutzungsrechten. Letzteres macht natürlich nur dann Sinn, wenn man Personen, denen man keine Nutzungsrechte eingeräumt hat, zumindest de jure und zumindest grundsätzlich von der Nutzung des Werks ausschließen kann. Wie sich dies alles mit Piraten-Forderungen wie z.B. der Legalisierung nicht autorisierter Uploads von urheberrechtlich geschützten Werken auf Sharehoster vertragen soll, entzieht sich meinem Verständnis. Können Sie mir da weiterhelfen?

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Christian Zavrtak
Christian Zavrtak (za.ch) - 15.05.2012 16:04 Uhr

Wenn das für das Internet gilt, warum gilt das nicht auch für den Rest der Welt?

Was Sie fordern ist ein Überwachungsstaat und das macht sie zu einem Verfassungsfeind.

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Clem Carlos Schermann

Abschließend zur Institutsgarantie

Die Institutsgarantie des Art. 14 GG schützt das individuelle Herrschaftsrecht eines Eigentümers über sein Eigentum - also die Privatnützigkeit und die Verfügungsbefugnis darüber. Der Schutz der Institutsgarantie beschränkt sich auf den elementaren Bestand der grundrechtlich geschützten Betätigung des Privateigentums. Diesbezüglich ist der Gesetzgeber stark eingeschränkt. Ausnahme: Es geht um Güter, die für die Allgemeinheit lebensnotwendig sein sollen.
Die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers bezogen auf das (nicht naturrechtlich verankerte) Urheberrecht ist insoweit weitreichend, als der Gesetzgeber die individuellen absoluten Rechte des Urhebers ins Verhältnis zu Allgemeininteressen stellen darf und muss.

Und genau darum geht es nach meiner Einschätzung der gesamten Debatte - um die Neubewertung aller beteiligten Interessen und Rechtspositionen, nicht aber um die völlige Aufhebung des Urheberrechts. Im letzten Fall stünde dem Gesetzgeber nämlich die Institutsgarantie entgegen.

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Clem Carlos Schermann

... und weiter vertieft.

Letll (Urheberrecht, 2008 C.H.Beck Rn. 46f - mwNachw.):
Das Urheberrecht stellt sich als ein Mischrecht dar; seine persönlichkeitsrechtliche Komponente ist im Lichte der Artt. 1 I, 2I GG zu sehen, die vermögenswert im Lichte des Art 14 I, II GG.

Obgleich der Urheber seine vermögenswerten Rechtsposition voll ausschöpfen können soll, steht seinem eigentumsähnlichen Urheberrecht das Allgemeininteresse entgegen, die beide in ein ausgewogenes Verhältnis gebracht werden sollen - erkennbar z.B. in den zahlreichen Schrankenbestimmungen des Urheberrechts in §§44a ff UrhG sowie im Gedanken der Schöpfungshöhe in § 2 II UrhG. Verschiedene weitere Grundrechte (der Gleichheitsgrundsatzes (Art 3 I), die Kunst- und Wissenschaftsfreiheit (Art 5 III) sowie die Berufsfreiheit (Art 12 I)) wirken sich daher auf die Urheberrechtsposition aus.

Was bedeutet das für die Institutsgarantie? (siehe nächstes Posting ...)

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Weitere Antworten (4) zu dieser Lesermeinung anzeigen
Clem Carlos Schermann

Vertiefende Lektüre ...

Sehr geehrter Herr Mühlberger,
ich würde gerne vertiefend auf die Institutsgarantie bezogen auf das Urheberrecht eingehen. Die von mir angegebene Stelle bietet hierfür einen idealen Einstiegspunkt - ob Schack dabei die h.L. vertritt, muss ich aber mangels eigener vertiefender Lektüre offen lassen. Soviel scheint beim "Überflug" der Quelle aber klar:
- das Urheberrecht verlagere die Verantwortung zum Urheber und zu seiner Privatautonomie;
- die vielseitigen Eingriffsmöglichkeiten in das Urheberrecht seien stets eher eng zugunsten des Urhebers auszulegen;
- ein starkes Spannungsverhältnis bestehe zwischen Sozialpflichtigkeit des Urhebers und dem Schutz gegen unverhältnismäßige Sonderopfer;
- das Ausschließlichkeitrecht des Urheberrechts könne nur durch überragende Allgemeininteressen eingeschränkt werden;
- die Herausbildung eigentumsähnlicher Befugnisse seien noch nicht abgeschlossen;
- Rechtswirklichkeiten und politische Forderungen dürften nicht als kongruent missverstanden werden.

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Sehr geehrter Herr Schermann,

vielen Dank für Richtigstellung und die Leseempfehlung. Sie sprechen übrigens nicht mit einem Juristen, sondern mit einem Diplom-Physiker und Diplom-Informatiker, der vor vielen Jahren auch mal 3 Semester Jura studiert hat (GK Scheine im Ö-Recht und im Z-Recht, sowie ein halber GK Strafrecht ohne Scheinerwerb).
Ich habe den Eindruck, wir haben uns gegenseitig missverstanden. Ich bin mir dessen bewusst, dass das Urheberrecht nichts mit dem zivilrechtlichen Eigentum zu tun hat. Beide Rechtsbereiche existieren vielmehr nebeneinander und wirken bisweilen auf knifflige Art und Weise zusammen. Darauf wollte ich aber nicht hinaus. Im Zusammenhang mit der Piratenpartei, welcher ich genau über diejenige Distanz vertraue, über die ich im Notfall einen Stein werfen könnte (einen spitzen Stein, nota bene!), interessiert es mich vor allem, inwieweit sich aus Art. 14 Abs. 1 S. 1 GG eine Institutsgarantie für einen Kernbereich des "geistigen Eigentums" ergibt. Wissen Sie darüber etwas?

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Clem Carlos Schermann

@Mühlberger - Korrektur

Vielen herzlichen Dank für Ihren Hinweis, herr Mühlberger. Ich habe mich in meiner Betrachtung so sehr auf zwei einzelne Aspekte der sehr komplexen Urheberrechtsmaterie versteift, dass ich ein grundsätzliches Fundament völlig ausgeblendet habe. Den diesbezüglich fehlerhaften Beitrag meinerseits habe ich daher gelöscht und schiebe korrigierend nach:

Das Urheberrecht sowie die damit verbundenen Leistungsschutzrechte unterfallen dem verfassungsrechtlichen Begriff des Eigentums. Meine Überlegungen und Überzeugungen haben sich ausschließlich auf die zivilrechtliche Bedeutungsebene bezogen - vgl. z.B. Unterscheidung Urheberrecht und Eigentum etwa in BGH 62, 331, 333. Zudem habe ich insbesondere dem Urheberpersönlichkeitsrecht sowie dem Bedeutungsgehalt des § 2 II UrhG eine hohe Bedeutung beigemessen.

(Insgesamt lesenswert: Rn. 91ff § 5 Schack - Urheber- und Urhebervertragsrecht, 5. Aufl. 2010 Mohr Siebeck Tübingen)

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Daniel Mayer
Daniel Mayer (Datze) - 14.05.2012 19:08 Uhr

Unfug...

Wenn es soweit ist, wie Sie es wünschen, dann ist ein antidemokratischer Überwachungsstaat existent. Eine Gefahr für jeden andersdenkenden Menschen.

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Detlef Hermann

Ich finde...

...es schon recht bemerkenswert, dass ausgerechnet diejenigen, die die Bevölkerung mittels Vorratsdatenspeicherung und ACTA für ihre eigenen kommerziellen Interessen pauschal-überwachen wollen jetzt so laut "Skandal!" schreien wenn sie selbst Opfer einer Überwachung werden.

Selbige Künstler müssten also auch die VDS und ACTA ablehnen, bei denen _wesentlich_ sensiblere Daten im Spiel sind.

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Clem Carlos Schermann

Identität, Anonymität, Pseudonymität

Die Anonymität oder die Verwendung von Pseudonymen im Netz sind hohe Güter, die in der deutschen gesellschaftspolitischen und medialen Diskussion immer dann hoch geschätzt werden, wenn es um den Schutzmechanismus dieser Instrumente zugunsten von Betroffenen in Bezug auf totalitäre Systeme geht.
Ohne Zweifel ist auch allgemein anerkannt, dass eine wesentliche Schwäche dieses Systems ist, wie sehr mutmaßlich unreife, rückgratlose, feige oder wütende Teilnehmer dieses System für Rundumschläge, Beleidigungen und weitere Rechtsbrüche missbrauchen. Mir drängt sich da das Bild der Steineschmeißer aus der Masse der Demonstranten oder der Täter hinter der Uniform auf.
Es hält sich vehement die Forderung, der Anonymität im Netz Schranken zu setzen. Dabei spielt es für die Kernaussagen und politischen Forderungen jeder an einer Diskussion beteiligten Person keine irgend geartete Rolle, ob die Äußerung unter Identität, Anonymität oder Pseudonymität erfolgt.

(redaktionell überarbeiteter re-post)

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Michael Vorwerk

Geheime Visagen

Der Anblick der Maske, unter dem Aktivisten der sog. Anonymous-Bewegung auftauchen, ist eine Zumutung – zwischen Karnevalsumzug und feixender Genugtuung samt genießerisch höhnischer Drohung, die sich für unangreifbar hält. Ob letztere Annahme zutrifft, darf man hoffentlich bezweifeln. Denn es sind immerhin (man mag das bedauern) Wesen, die im Fleische wandeln, dreist und gehässig. Was sie treibt, ist eine der elendesten Eigenarten der menschlichen Spezies: aus der Deckung heraus bloßstellen. "Anonym" verkommt zum Synonym für Feigheit und Denunziation, ein Umstand, den man aus faschistischen Verhältnissen kennt und unter deren Geltung sich ein gewisses Gesindel so wohl fühlt wie der Säugling in der vollen Windel. Wobei der Anblick der imbezillen Maske übrigens doch ein Gutes hat: wer weiß (und ich möchte es lieber nicht wissen), welchen Anblick sie verbirgt.

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Antwort (1) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 14.05.2012 17:54 Uhr
Closed via SSO

"unter deren Geltung sich ein gewisses Gesindel so wohl fühlt wie der Säugling in der vollen Windel"

Phantastisch formuliert! Ich schließe mich vollstumfänglich an.
(Das Wort "imbezil" musste ich nachschlagen.)

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Closed via SSO

Teile der sogenannten "Internet-Community" konstituieren Parallelgesellschaften,

die sich zunehmend der staatlichen Ordnung zu entziehen und ihre eigenen Spielregeln zu etablieren suchen. Diesen kriminellen Elementen müssen schleunigst rechtsstaatliche Grenzen gesetzt werden, andernfalls kann der Staat abdanken. Es ist offensichtlich, dass die aktuelle Veröffentlichung der persönlichen Daten der Unterstützer der Aktion „Wir sind die Urheber“ auf Einschüchterung und Mundtotmachung der besagten Unterstützer abzielt. Wie sehen das die Volljuristen? Ich finde, da könnte man durchaus eine versuchte Nötigung anprüfen. Außerdem sollte natürlich untersucht werden, ob die Denunzianten auf legalem Wege an die privaten Daten gelangt sind.
@ Karsten Müller
Solange sich Anonymous nicht öffentlich von dieser kriminellen Aktion in glaubhafter Weise distanziert, gehe ich davon aus, dass sie tatsächlich die Täter sind.

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Antworten (4) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 15.05.2012 08:36 Uhr
Frank Martin

Nur die Wahrheit verletzt wirklich, Herr Mühlberger,

daher kann ich Ihre Aufregung nachvollziehen. Zu allen Zeiten hat es Menschen gegeben, die sich mit dem Verkust staatlich exekutierter Privilegien nicht abfinden konnten oder wollten. Die Urheberrechthaberei kommt nun ihrem verdienten Ende näher, weil im Markt der Menschen Produkte und Strategien ersonnen wurden, einmal veröffentlichte Daten jedermann zugänglich zu machen. Wirkliches Eigentum ist nicht unendlich verlustfrei teilbar, deswegen wurden ja Gesetze erfunden, die Verfasser und Verleger nach dem Gusto der Herrschenden durch künstliche Verknappung der von ihnen freigelassenen Güter zu privilegieren. Vielleicht finden Sie ja selbst aus dem Gedankengefängnis, in das Sie sich eingemauert haben. Vielleicht müssen Sie sich auch beherrschen lassen und können sich nicht vorstellen, wie andere Menschen sich beherrschen. Vielleicht hilft Ihnen die Lektüre von Hans-Hermann Hoppes "Wettbewerb der Gauner", übrigens eine gedruckte Zusammenfassung von frei im Netz zugänglichen Texten.

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Clem Carlos Schermann

@Herr Mühlberger

Diese Befürchtung von Ihnen teile ich.

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Closed via SSO

@ Frank Martin

"Das Urheberrecht dient dazu, Intellektuelle und Künstler, die der Staatsmacht wegen ihrer geistigen und suggestiven Kraft ansonsten gefährlich werden könnten, zu korrumpieren."

Es ist zu befürchten, dass Sie den Unsinn, den Sie schreiben, tatsächlich glauben.

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Frank Martin

Eine staatliche Ordnung liegt nicht vor.

Was wir vorfinden, ist ein in einer unübersehbaren Zahl von Paragraphen gegossenes geplantes Chaos, das Rechtsunsicherheit und Willkür hervorbringt.

"Nimm das Recht weg – was ist dann ein Staat noch anderes als eine große Räuberbande?" Augustinus

Das Urheberrecht dient dazu, Intellektuelle und Künstler, die der Staatsmacht wegen ihrer geistigen und suggestiven Kraft ansonsten gefährlich werden könnten, zu korrumpieren. Das ist bisher weitgehend gelungen und wird jetzt, da die technischen Beschränkungen zur Aufrechterheltung dieser Privilegien der so auf Kosten aller anderen Geschützten nicht mehr so leicht herstellbar sind, deutlicher. Die Debatte wird auch deswegen so wild engagiert geführt, weil denen, die sich auf den Urheber- und Verwertungsrenten auszuruhen gewohnt sind, kein äquivalent angenehmes Geschäftsmodell zur Verfügung steht.

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fritz Teich

Angriff und Verteidigung

sind in der Debatte kaum zu unterscheiden. Es geht ja nicht um das Urheberrecht an sich! Es geht um Werke im Internet. Das vergessen beide Seiten klar zu machen. Und man moechte wissen, wie vielen Unterzeichner des Appells der Unterschied ueberhaupt klar ist. Man kiann naemlich nicht als Urheber, sondern nur als Anonymous sagen, es muesse im Internet alles so bleiben wie es sei. Ein Urheberrecht, wie in der Buchhandlung gibt es im Internet naemlich nur ausnahmsweise. Und alle anderen Faelle sind ganz ungeklaert. Man sollte darueber nicht verzweifeln, sondern lieber an die alten Zeiten denken, wo das Verleihen von Buechern stets zum guten Ton gehoerte, zum Beispiel. Das und vieles mehr kann im Internet nicht anders sein und viel mehr sagen die Piraten nicht.

Schade dass die Piraten Dr. Dot.com hassen, dabei ist sein Fall aeusserst interessant. Was hat er denn verbrochen? Was hat er anders gemacht als YouTube?

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Antworten (3) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 14.05.2012 19:48 Uhr
Clem Carlos Schermann

Ergänzend, um Missverständnissen vorzubeugen ...

Ergänzend zu meiner ersten Antwort seien noch zwei Dinge angeführt:

Zum einen entfaltet das Werk des Urhebers eine Strahlenwirkung auf die Vervielfältigungsstücke. Das führt dazu, dass z.B. die unerlaubte Kopie dieses Vervielfältigungsstück auch gleichzeitig eine Verletzung des Urheberrechts darstellt.

Zum anderen werden in typischen Nutzungsveträgen (z.B. zwischen Autor und Verlag oder Musiker und Studio oder oder oder) auch die Rechtsverfolgungsansprüche vom Urheber wenigstens zum Teil auf den Vertragspartner übertragen (also auf das Verlagshaus, das Studio, Verwertungsgesellschaften etc.). Das hat zur Folge, dass eine rechtswidrige Verwertung eines Buches (z.B. eine Kopie) dazu führen kann, dass der Verlag, möglicherweise Verwertungsgesellschaften und möglicherweise der Urheber gegen den Urheberverletzer vorgehen können.

Und zwar nicht wegen einer Eigentumsrechtsverletzung, sondern wegen der Verletzung von Urheber(persönlichkeits)- oder von Nutzungsrechten.

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Clem Carlos Schermann

@Heiko Schmidt

Das Urheberrecht hat mit dem "gedruckten", "gekauften" und/ oder "verliehenen" Buch herzlich wenig zu tun. Denn bei diesen Ausdrucks- bzw. Vervielfältigungsformen eines einzelnen Werkes handelt es sich genaugenommen um nichts anderes als Kopien eines Urwerks. Und dass es diese Vervielfältigungen einerseits sowie ihre Verbreitung andererseits gibt, das hängt einzig damit zusammen, dass - zumindest nach deutschem Recht - der Urheber den Verlagen/ Druckereien/ Verwertern entsprechende Nutzungsrechte eingeräumt hat. Das Urheberrecht an seinem Werk blieb und bleibt ihm jedoch bis 70 Jahre post mortem erhalten.

Aber ich pflichte Ihnen insoweit wie folgt bei: Der von Ihnen geschilderte und vereinfachte Sachverhalt ist in dieser Form gewiss zutreffend - mit all seinen Folgen. Allerdings berücksichtigen Sie damit z.B. die eBook-Varianten nicht; sie berücksichtigen auch nicht die verschiedenen Möglichkeiten des UrhG.

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Heiko Schmidt

Eigentum muß respektiert werden - Zum Nutzen aller

Wenn man aber früher ein Buch verlieh, so hatte man es selber zu diesem Zeitpunkt nicht mehr. Ein Expemplar bleib ein Exemplar. Wollte man dauerhaft das Buch haben, so mußte man es sich kaufen.
Durch das Digitalisieren bräuchte man nur ein Original und 20 Leute ziehen sich Kopien in 1A -Qualität. So macht das Schreiben eines Buches ökonomisch gar keinen Sinn mehr. Warum sollte ein Fachbuchautor ein gutes Buch schreiben, wenn er nix damit verdienen kann???
Aus Langeweile ??
Durch dieses dämliche Kopieren entzieht man den Buchautoren die Lebensgrundlage und hat dann selber kein neues Buch mehr zum Lesen oder zum (Raub)kopieren. Man sägt sich also den eigenen Ast ab. Klug ist das nicht.
Das man über diese Dinge überhaupt diskutiert, finde ich erbärmlich. Warum legalisiert man das Klauen von Büchern nicht auch im Buchladen.

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Jane Smith
Jane Smith (Nasrim) - 14.05.2012 16:07 Uhr

Unterstützung


Es wäre gut, wenn es im Netz die Möglichkeit gäbe, Solidarität mit den Schriftstellern und Urhebern auszudrücken. Eine Unterstützer Site sollte eingerichtet werden. Die Heftigkeit des Disputs ist völlig unproportional.

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Clem Carlos Schermann

Eine Überlegung - actio und reactio

Ein zentraler Aspekt der Auseinandersetzung mit "dem Netz", "den Internetnutzern" und "den Internetaktivisten" in Bezug auf das Urheberrecht existiert mindestens solange, wie es "das Netz" und sogar seine Vorgänger gibt. Dabei ist ein tragendes Prinzip, dass "diese User" spätestens seit P2P-Netzwerken kriminalisiert bzw. unter Generalverdacht gestellt werden, was sich in der Anpassung der Urhebergesetze niedergeschlagen hat.
Diese andauernde Kriminalisierung trägt immer neue Blüten. Und da "die Nutzer" nicht angreifbar sind (wer sind "die Nutzer"?), polarisieren sich Forderungen "der" Urheber nun gegenüber der Partei "die Piraten" und "Anonymous".
Interessante Frage, ohne es "heilig" zu sprechen: Ist das, was der/die Täter hinter der Adress-Aktion getan hat/haben, nicht letztlich eine (längst überfällige) Reaktion auf die stete Kriminalisierung?

Und was sind richtige und falsche Reaktionen auf die abzulehnende Handlung "der Täter" hinter der Veröffentlichung der Adressdatei?

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Renee Claude
Renee Claude (recla) - 14.05.2012 15:36 Uhr

Impressionichtmuss

Man muss im Impressum EINE Kontaktadresse angeben, nicht SEINE. Oder meinen Sie, hier bei faz.net steht die Privatadresse des Chefredakteurs?

Außerdem melden viele (Halb-)Promis ihre .de-Homepage kostensparend selber an, treu brav mit ihrer richtigen Adresse. Bei Denic kann das nun jeder DAU nachlesen. So richtig schlau ist das nicht. Da gibt's bessere Verschleierungswege.

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Clem Carlos Schermann

Persönlichkeitsrechte

Ein sehr zentrales Problem in der Urheberrechtsdebatte ist das Verkennen, worum es in der Sache an sich geht - nämlich um Persönlichkeitsrechte, die in letzter Konsequenz durch Nutzungsrechte ökonomischen Interessen zugänglich gemacht werden.
Das, was die individuellen Täter im Schutz des Pseudonyms "Anonymous" getan haben, stellt eine eklatante Verletzung von Persönlichkeitsrechten der Unterzeichner des (wenn auch zweifelhaften) Briefes dar. Auch wenn diese Daten frei zugänglich sind (etwa in Telefonbüchern oder anderen Quellen), so obliegt es letztlich der individuellen Person, wo und wie ihre persönlichen Daten (Adressen sind persönliche Daten) zugänglich sind.
Die Urheber dieser Adressenverbreitung (und Einschüchterung) haben der Diskussion um die notwendige Reform der Urheberrechtsnutzung keinen Gefallen getan, da sie den notwendigen Respekt dem Gegenüber missen lassen.

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Andreas Nehls
Andreas Nehls (ANehls) - 14.05.2012 15:30 Uhr

In die Ecke, Besen!

Schon Goethe wollte uns sagen, dass sich mächtige Geister nicht beherrschen lassen. Heute sind natürlich alle schlauer und versuchen, irgend welche Internet-Akteure für sich und ihre Interessen einzuspannen. Denn solange es gegen Scientology oder WikiLeaks-Gegner geht, herrscht Freude. Wenn private Daten von NPD-Mitgliedern veröffentlicht werden, ist medienwirksamer Applaus garantiert.

Kollektivisten lassen sich nicht für einzelne Aktivitäten einspannen. Das geht nur mit Individuen. Hier handelt es sich jedoch um ein Kollektiv, welches eigene Ziele verfolgt.

Man darf also gespannt sein, welcher Zauberer sich nun an Anonymous versuchen soll.

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Karsten Müller

Sensible Daten

sind das aber wohl nicht. Jeder Betreiber einer Website muss Name, Adresse, Telefon, E-Mail im Impressum angeben. Ich könnte mir gut vorstellen, dass alle prominenten Unterstützer der Pro-Urheberrechtsinitiative eine eigene Website besitzen. Aus Interesse habe ich gleich mal bei dem 'Enthüllungsjournalisten' Günter Wallraff nachgeschaut und festgestellt, dass sein Impressum die Mindestangaben nicht enthält. Dafür wurden andere schon abgemahnt! Wird da jemand mit Samthandschuhen angefasst?

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Karsten Müller

Wer

ist Anonymous?

Der Artikel impliziert unterschwellig, dass die Befürworter einer Urheberrechtsänderung für diese Aktion verantwortlich zu machen sind. Warum? Anonymous kann sich jeder nennen! Es handelt sich nicht um eine feste Gruppe von Personen, sondern jeder Hinz und Kunz können kriminelle Aktionen durchführen und sagen: "Anonymous wars...". Die Täter können sowohl Verfechter der Urheberrechtsanpassung als auch Gegner, mit der Absicht den anderen durch Stimmungsmache zu schaden, sein. Am wahrscheinlichsten sind es einfach Rowdies, die sich austoben und Aufmerksamkeit wollen.

Am Ende des Artikels wird die Diskussionsbereitschaft der Befürworter für ein striktes Urheberrecht herausgestellt! Wo ist das Problem? Mit den Piraten kann man doch jederzeit in Kontakt treten. Redet mit ihnen! Oder wollt ihr das gar nicht?

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Antworten (5) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 15.05.2012 16:11 Uhr
Christian Zavrtak
Christian Zavrtak (za.ch) - 15.05.2012 16:11 Uhr

Wenn das unbedingt Ihr Wunsch ist: Anonymous distanziert sich hiermit öffentlich von dieser Tat

Ich hoffe Ihnen ist nun geholfen, Anonymous hat sich nun öffentlich davon distanziert und stimmt nicht damit überein die öffentlich zugänglichen Daten von Personen zu sammeln und in einer Art Buch zu veröffentlichen. Wir verurteilen darüber hinaus die Praxis der Deutschen Bundespost dies seit Jahren zu tut aufs schärfste.

Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Anonymous.

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Karsten Müller

Herr Heribert Mühlberger

ich hatte Ihre erste Antwort (14.05.2012 16:51 Uhr) als Ironie verstanden. Offenbar meinten Sie das aber nicht so?
Sie fordern, eine 'Gruppe von nicht identifizierbaren Menschen' soll sich von den Taten einer 'Gruppe von nicht identifizierbaren Menschen' öffentlich distanzieren? Welche Relevanz soll das für die Öffentlichkeit haben? Sie haben selber festgestellt, dass es sich nicht um eine strukturierte Gruppe handelt. Der von Ihnen so genannte Markenname Anonymous steht für nichts anderes als das was er bedeutet, ANONYM bzw. IRGENDJEMAND, UNBEKANNT! Jegliche anonyme Verlautbarung ist bedeutungslos, da Sie nicht zuzuordnen ist. Insofern hat die Autorin Susanne Kliem in dem Artikel recht: "... Aber diskutieren können man nur „mit einem Gegenüber, das sein Gesicht zeigt und Verantwortung für seine Haltung übernimmt."

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Closed via SSO

@ Clem Carlos Schermann: Von Sippenhaft hat niemand gesprochen.

Bevor es zu rechtskräftigen Verurteilungen kommt, findet im Rahmen der Hauptverhandlung meines Wissens eine Beweisaufnahme statt, in welcher im Einzelfall festgestellt wird, welche strafbaren Taten eine Person begangen hat und welche nicht. Natürlich ist die "Zurechnung", von der ich geschrieben habe, nicht im Sinne einer strafrechtlichen Zurechnung im Rahmen der Hauptverhandlung gemeint. Es geht zunächst "nur" um die öffentliche Rezeption. Wenn eine Gruppe wie Anonymous, die hochgradig verteilt operiert und---wie zu vermuten ist---eine hohe Mitgliederfluktuation aufweist, einerseits aus dem Anonymität heraus und andererseits dennoch unter einem gemeinsamen "Markennamen" wiederholt höchst fragwürdige oder sogar strafbare Handlungen begeht, dann wird sie es sich gefallen lassen müssen, wenn in einem Fall wie dem vorliegenden der Verdacht tatsächlich auf die gleichnamige Gruppe fällt. Wenn Anonymous das nicht will, dann soll sich Anonymous bitte öffentlich von der Aktion distanzieren.

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Clem Carlos Schermann

@Herr Mühlberger - Sippenhaft?

Soweit mir bekannt gibt es in der BRD keine sippenhaft (mehr).

Sollten die Täter hinter dieser zweifelhaften Tat (Verbreitung der Adressliste) Staatsangehörige der BRD sein, wird deren Tat ja auch nicht jedem Deutschen "zugerechnet", um den von Ihnen gewählten Begriff zu gebrauchen. Ebensowenig wird jeder Person, die unter dem Pseudonym "Anonymous" handelt, das wahrscheinlich rechtswidrige Verhalten anderer Personen, die ebenfalls unter "Anonymous" schreiben, zugerechnet werden (können).

Aus einem reaktionären Reflex heraus mag man dies zwar schlussfolgern. Dazu aber nur ein alltägliches und kleines Beispiel:

Im Straßenverkehr gibt es tagtäglich Vergehen, manchmal sogar Verbrechen. Sind jetzt alle Verkehrsteilnehmer kriminell?

Ich hoffe auch Sie verstehen: Alle Verallgemeinerungen sind blöd - übrigens genauso, wie "einige" Urheber für sich reklamieren, als "die" Urheber zu schreiben.

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Closed via SSO

Wer im Internet rechtswidrige Taten unter einem Pseudonym wie "Anonymous" begeht,

braucht sich nicht zu wundern, wenn ihm die kriminellen Taten Dritter, die sich ebenfalls als "Anonymous" ausgeben, zugerechnet werden. Bisher habe ich jedenfalls noch keine öffentliche Distanzierung von Anonymous vernommen.

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Uwe Wagner
Uwe Wagner (view) - 14.05.2012 13:31 Uhr

Ich schließe mich der Fraktion der Verurteiler der Anonymusgruppe an...

...der Aufschrei der Anonymus ist eine Farce und eine kriminell anmutende Tat.
Selber Anonym bleiben aber Daten von Rechtschaffenden einfach zu veröffentlichen.
Wer diese Gruppe unterstützt, darf sich nicht wundern, auf der Stufe der Kriminalität gestellt zu werden.
Appell an Anonymus: zeigt doch Eure persönlichen Daten, damit wir wissen, wer sich so sehr für die armen Internetnutzer einzusetzen vorgibt!!
Das Urheberrecht muß geschützt werden, sonst gibt es keine Künstler und Tüftler mehr!

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Antworten (5) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 16.05.2012 10:28 Uhr
Uwe Wagner
Uwe Wagner (view) - 16.05.2012 10:28 Uhr

Das Verwerfliche ist wohl eher mit geklautem "GUT" auf Kosten...

...von Behinderten zu leben. Was ist verwerflich an dem Gedanken Geld zu verdienen?
Moralisch ist eine Auslegungssache, genauso was einer unter "ein schönes Leben zu machen" versteht.
Es reicht doch schon, sein normales leben mit seiner Erfindung finanzieren zu können. Nicht ale Erfinder sind steinreich und legen dann die Füße hoch, oder neiden den anderen den legalen Erfolg!
Versuchen Sie nicht mich in eine Ecke zu werfen, in die ich nicht hingehöre.
Wenn Sie persönlich bereit sind sich und ihre Familie zu opfern für die ALLGEMEINHEIT, indem Sie auf finanzielles Eikommen verzichten ist das Ihre Angelegenheit. Zudem haben Sie gar nicht zu Ende gedacht, was ich geschrieben und Sie geantwortet haben.

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Christian Zavrtak
Christian Zavrtak (za.ch) - 15.05.2012 16:22 Uhr

Den Unterschied von Patentrecht und Urheberrecht ist Ihnen aber schon bekannt?

Mit dem Urheberrecht werde ich mich sehr schwer tun meine geniale Erfindung zu schützen. Und darüber hinaus muss ich eigentlich zugeben würde ich es begrüßen wenn mein Eigenkapital verloren geht und dafür weltweit Behinderte zu günstigen Konditionen eine "enorme Hilfe" erhalten.
Sind sie nicht der Meinung das es moralisch eigentlich sogar ziemlich verwerflich wäre sich den Rest seines Lebens auf kosten von Behinderten und der Allgemeinheit ein schönes Leben zu machen, weil man eine gute Idee hatte? Genau das meinten Sie doch mit "finanziell ausgesorgt", nicht wahr?

Und ersetzen sie einfach mal "Anonymous" konsequent mit "irgendwer", vielleicht geht Ihnen ja dann ein licht auf wie lächerlich Ihr Gezeter gegen "Anonymous" wirklich ist.

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Uwe Wagner
Uwe Wagner (view) - 15.05.2012 07:25 Uhr

Die Tragweite von Anonymus in allen Ehren,

aber es muß nicht jeder Pups im Internet angeprangert werden. Es sieht so aus, als wolle Anonymus das Urheberrecht abschaffen.
Ich stelle mir vor, Sie erfinden eine tolle und sehr wichtige, für die Behinderten enorme Hilfe und haben dabei einiges Eigenkapital investiert. Mit diese Erfindung wollen Sie den Durchbruch ihrer finanziellen Sorgen erreichen. Nun kommt ein Klaumeier und verdient damit gutes Geld, während Sie in die Röhre schauen. Einfach die Welt einmal von der anderen Seite betrachten!

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Clem Carlos Schermann

"...sonst gibt es keine Künstler und Tüftler mehr!"

Aha.

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Christian Zavrtak
Christian Zavrtak (za.ch) - 14.05.2012 16:03 Uhr

Sind Sie sich der Tragweite Ihrer Aufforderung bewusst, Herr Wagner?

Sie fordern eine diffuse von Aktivisten auf Selbstmord zu begehen?

Ist Ihnen nicht bekannt das Anonymous nicht nur die Namen von Urhebern veröffentlicht hat, sondern auch von Mitarbeitern der Mexikanischen Drogenkartelle und dem Entsprechend die Kartelle mit tödlicher Gewalt gegen Mitglieder von Anonymous vergehen?
Muss ein Todeswürdiges Verbrechen sein die Informationen die ohnehin schon frei Verfügbar im Impressum der Webseiten waren zu sammeln und zu veröffentlichen.

Mal ganz davon abgesehen, das ich das Gefühl habe das die Bedeutung von Anonymous Ihnen nicht so ganz klar zu sein scheint.

Ferner würde mich schon interessieren inwiefern das Urheberrecht sicherstellt das es weiterhin Künstler und Tüftler gibt, ihre These die Sie einfach mal in den Raum geworfen haben, erscheint so gar nicht schlüssig, wo doch Kunst gerade nicht Kommerz ist und Tüftler ehr ein Problem mit einem schlecht funktionierendem Patentrecht haben ...

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Werner Kahlert

Alles öffentliche Daten

Mal davon abgesehen, ob ich diese Aktion gut oder schlecht finde: Ich hab ein paar Stichproben gemacht und alle Daten, die bei pastebin gepostet wurden, sind frei im Netz zugänglich. Beispielsweise die, des hier erwähnten Günter Wallraff: Den Telefonbucheintrag mit Adresse gibt es etwa bei klicktel, seine E-Mail steht auf seiner Homepage im Impressum. Nebenbei verstößt sein Impressum gegen das Telemediengesetz (mal abgesehen davon, ob ich dieses Gesetz gut oder schlecht finde).

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Closed via SSO

If you can't stand the heat ...

... you better leave the kitchen.

Auch hier trifft dieser Spruch wieder einmal zu. Wenn ich es nämlich richtig verstanden habe, dann geht es doch lediglich um Kontaktdaten (Name, Adresse, Telefon, Fax und E-Mail). Name, Adresse und Telefonnummer sind Daten, die bei jedem Normalsterblichen im Telefonbuch zu finden sind; teilweise auch die Faxnummer. Und die Emailadresse macht den Kohl nicht fett.
Es mag ja sein, dass sich beispielsweise Wallraff als besonders schützenswert empfindet. Das Empfinden haben aber sicherlich auch einige Opfer Wallraffs, denen der diese Gnade allerdings nicht gewährt hat.
Was der Ausdruck "Zielperson" in dem Artikel soll, dann wissen vielleicht die Götter. Ich nicht.

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Antworten (2) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 15.05.2012 16:27 Uhr
Christian Zavrtak
Christian Zavrtak (za.ch) - 15.05.2012 16:27 Uhr

Der Unterschied zwischen Wallraff und Theobald

Der Unterschied auf den ersten Blick liegt darin das Wallraff in seinem Impressum eigentlich verpflichtet ist seine Kontaktdaten anzugeben. Etwas das für das Pseudonym "Klaus Theobald" zumindest nicht gilt.

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Closed via SSO

Ganz ruhig bleiben

Die frühen "Werke" des Wallraff sind doch auch noch halbwegs in Ordnung. Dagegen habe ich doch gar nichts. Aber Wallraff hat seinen investigativen Zenith doch schon vor über 20 Jahren überschritten und ist jetzt doch nur noch auf der Suche nach Zusatzeinnahme aus zweifelhaften Recherchen. Siehe dazu auch die unsägliche Aldi-Geschichte "von kürzlich".
Es ist richtig, dass sich kaum ein Mensch (keiner wäre übertrieben) für meine Daten interessiert. Das gilt sicherlich in gleichem Maße auch für Sie. Ich weiß nicht, ob Sie Mißstände aufdecken - davon hätte ich sicherlich schon gehört. Immerhin habe ich bis jetzt 34 Empfehlungen und Sie nur 7. Der Unterschied ist - selbst unter Berücksichtung der Tatsache, dass Antworten per sé weniger Empfehlungen bekommen - doch schon beachtlich.
Ansonsten natürlich vielen Dank für Ihre freundlichen Worte.

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Yabanda Gruppanowitsch

wo liegt das Problem, wenn man selbst aus der Anonymität herausgeholt wird?

Die "Urheber" sind doch selbst anonym aufgetreten und haben nur einen "Strohmann" vorgeschickt. Vielleicht haben sich die anderen Kommentatoren die Seite noch nicht angesehen, die besagt, man sei Urheber.

Jetzt können z.B. ihre Leser endlich mit ihnen in Kontakt treten, aber vielleicht ist so viel Tuchfühlung ja nicht erwünscht?

Das andere ist aber genauso fatal: die 6.000 Urheber üben einen Umgang mit dem Internet aus, der ihre Naivität belegt: andernfalls wären ihre Daten nicht so einfach zu ermitteln gewesen.

Sie beweisen damit selbst, daß sie das Medium, das angeblich droht, ihre Existenz zu vernichten, nicht verstehen und Nachhilfe brauchen.

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Antworten (3) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 15.05.2012 16:35 Uhr
Christian Zavrtak
Christian Zavrtak (za.ch) - 15.05.2012 16:35 Uhr

Nicht nur Vor und Zuname, nein sogar die Anschrift sind verpflichtend zu hinterlegen

Sie haben scheinbar immer noch nicht verstanden das Urheber im Regelfall der Impressumspflicht unterliegen. Da es heute üblich ist, das jeder der in der Branche aktive ist auch eine Homepage betreibt um die eigenen Marke zu kontrollieren bedeutet das im Umkehrschluss auch das Name und Anschrift frei verfügbar im Netz stehen. Das ist gesetzlich so vorgeschrieben in Deutschland (ianal; vgl. wikipedia).

Jemand der keinen Content erstellt und im Netz veröffentlicht, gemeinhin Konsument genannt, betrifft die Impressumspflicht nicht, aber Urheber konnten sich im Netz noch nie wirklich Anonym bewegen.

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Christian Zavrtak
Christian Zavrtak (za.ch) - 14.05.2012 16:27 Uhr

andernfalls wären ihre Daten nicht so einfach zu ermitteln gewesen.

Es sind Macher nicht Konsumenten. Urheber machen die Inhalte, wie User konsumieren. Selbstverständlich sind ihre Daten frei verfügbar. Jeder der auch nur eine Website betreibt, dessen Daten sind für jeden verfügbar, alleine die deutsche Rechtsprechung zur Pflicht zum Impressum ist hier bereits eindeutig.

Ihre Naivität wie weit man sich anonym im Netz bewegen kann ist jene eines Konsumenten. Bedauerlich wo doch eigentlich dank Internet jeder von uns sowohl Urheber als auch Konsument sein sollte, denn das Internet ist kein Medium das nur in eine Richtung funktioniert.

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Sebastian Schneider

Sie haben ganz offensichtlich die Erklärung nicht gelesen.

Da stehen Vor- und Zunamen, war alles nachvollziehbar. Und zwischen "Anonymität" und der Veröffentlichung privater Daten (noch dazu mit der Androhung von und der Aufforderung zur Verfolgung) der Unterzeichner liegen nicht nur rechtlich Galaxien. Naivität hin oder her: Das ist Mafia-Mentalität. Fehlte nur noch der Hinweis, dass dem einen oder anderen demnächst ein paar Finger gebrochen werden. Und alles im Namen der Freiheit.

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Johannes Wenzel

Einseitig

Der Artikel ist leider etwas einseitig. Es werden beispielsweise nicht die zahlreichen Verbrechen der Contentmafia genannt. (Abmahnungen, Wucher, Überwachung usw)

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Jahrgang 1965, Redakteur im Feuilleton, zuständig für „Medien“.

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