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Mittwoch, 19. Juni 2013
HERAUSGEGEBEN VON WERNER D'INKA, BERTHOLD KOHLER, GÜNTHER NONNENMACHER, FRANK SCHIRRMACHER, HOLGER STELTZNER

Unterlassung „Bild“ darf F.A.Z. nicht abdrucken

 ·  Die „Bild“-Zeitung hat einen Artikel des Mitherausgebers der F.A.Z., Frank Schirrmacher, ohne Erlaubnis und Kenntnis des Autors und des Verlages nachgedruckt. „Bild“ und der Springer-Verlag wurden aufgrund dieser Urheberrechtsverletzung nun abgemahnt.

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Die Frankfurter Allgemeine Zeitung hat den Springer-Verlag und die „Bild“-Zeitung abgemahnt, weil „Bild“ den Artikel „Junge Männer auf Feindfahrt“ des Mitherausgebers dieser Zeitung, Frank Schirrmacher, ohne Erlaubnis und Kenntnis des Autors und des Verlags der Frankfurter Allgemeinen Zeitung nachgedruckt hatte.

Dies stelle eine Verletzung des Urheberrechts dar. Die „Bild“-Chefredaktion erklärte sich bereit, den Artikel nicht erneut ohne Nachdruckgenehmigung zu veröffentlichen und ihn unverzüglich aus dem eigenen Internetangebot zu entfernen.

Zudem wurde vereinbart, dass „Bild“ für den unerlaubten Nachdruck eine Spende von fünftausend Euro an die Initiative „F.A.Z.-Leser helfen“ entrichtet.

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