27.10.2006 · Wegen einer Werbung mit dem leicht veränderten Konterfei von Ex-Außenminister Joschka Fischer muß der Springer-Verlag 200.000 Euro an den Politiker zahlen. Oskar Lafontaine hingegen verlor eine Klage gegen Sixt.
Wegen einer Werbung mit dem leicht veränderten Konterfei von Ex-Außenminister Joschka Fischer muß die Axel Springer AG 200.000 Euro an den Politiker zahlen. Das hat die Pressekammer des Hamburger Landgerichts am Freitag entschieden.
Der Verlag hatte für seine Zeitung „Welt kompakt“ mit Fotos von Prominenten geworben, deren Geschichtszüge zu denen eines Kindes verjüngt waren. Dagegen hatte Fischer geklagt. Er sah durch die nichtautorisierte Werbung sein Persönlichkeitsrecht verletzt. Das Gericht gab ihm recht und sprach ihm eine „fiktive Lizenz“ als Honorar zu (Az.: 324 0 381/06).
Die Klage des früheren SPD-Vorsitzenden Oskar Lafontaine gegen Werbeanzeigen mit seinem Foto ist hingegen beim Bundesgerichtshof (BGH) gescheitert. Das Karlsruher Gericht wies am Freitag eine Klage des heutigen Chefs der Linksfraktion im Bundestag gegen den Autovermieter Sixt ab. Sixt hatte 1999 nach Lafontaines Rücktritt als Finanzminister Anzeigen mit Porträtfotos von 16 Regierungsmitgliedern geschaltet. Lafontaines Bild war durchgestrichen, der Text lautete: „Sixt verleast auch Autos für Mitarbeiter in der Probezeit.“ Das Oberlandesgericht Hamburg hatte ihm 100.000 Euro zugesprochen. Der BGH dagegen wies die Klage ab.
200.000,00 Euro mal so eben
Niko Akathari (NikoA)
- 27.10.2006, 16:42 Uhr