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TV-Film: „Der Fall Jakob von Metzler“ „Der Junge muss am Leben bleiben“

 ·  Das ZDF erzählt mit „Der Fall Jakob von Metzler“ eine Geschichte, die wahr ist. Sie erschüttert und regt zur Debatte an. Was darf die Polizei tun, um einem Täter Einhalt zu gebieten?

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© ZDF/Hans-Joachim Pfeiffer So intensiv haben wir ihn noch nicht auf dem Bildschirm gesehen: Robert Atzorn spielt den Frankfurter Polizeivizepräsidenten Wolfgang Daschner in „Der Fall Jakob von Metzler“

Ein Mann kurvt durch die Stadt. Ein Mittelklassewagen, ein unscheinbarer Fahrer mit mürrischem Gesicht. Er hat früher Feierabend als sonst. Seine Frau öffnet zaghaft die Tür und fragt, warum. Die Fassade des schlichten Eigenheims trägt die Spuren von Farbbeuteln. Die beiden befinden sich erkennbar in einem Belagerungszustand. Es werde gegen ihn ermittelt, sagt der Mann im Trenchcoat, wegen Nötigung. Seines Amtes sei er enthoben. Wir schreiben den Februar 2004.

Rückblende. Am Freitag, 27. September 2002, es ist der letzte Tage vor den Herbstferien, passt der Jurastudent Magnus Gäfgen den elfjährigen Jakob von Metzler vor der Schule ab. Er lockt den Jungen in seine Wohnung und erstickt ihn. Zwei Stunden und zehn Minuten später findet der Hausmeister der Familie von Metzler in der Einfahrt des Anwesens einen Erpresserbrief: Jakob befinde sich in der Hand von Entführern, für seine Freilassung wird ein hohes Lösegeld gefordert. Um 14.11 Uhr wird die Polizei in Frankfurt informiert, um 14.15 Uhr veranlasst der stellvertretende Polizeipräsident Wolfgang Daschner die Bildung einer „BAO“ - einer „Besonderen Aufbauorganisation“.

Drohung mit „unmittelbarem Zwang“

Von nun an vollzieht sich mit steigender Intensität eine polizeiliche Großaktion, an schließlich mehrere Hundertschaften von Polizeibeamten mitwirken, inklusive Suchhundstaffeln, die das Gebiet um den Langener Waldsee absuchen, um Jakob von Metzler zu finden. Am 1. Oktober, kurz vor Mittag, ist es vorbei. Die Polizei findet die Leiche des Jungen, verborgen unter einem Steg an einem Weiher bei Bierstein. Morgens um 8.40 Uhr hat Gäfgen, den die Polizei am Tag zuvor verhaftet hatte, im Verhör mit dem Hauptkommissar Ortwin Ennigkeit zugegeben, dass der Junge nicht mehr lebte.

Bis zu diesem Zeitpunkt hofft die Polizei, das Leben des Kindes retten zu können. Der Polizeivizepräsident Daschner ordnet an, dem Verdächtigen nötigenfalls „unmittelbaren Zwang“ anzudrohen, um herauszufinden, wo sich der entführte Junge befinde. Noch am selben Tag legt er einen Aktenvermerk dazu an, den der Verteidiger des Kindsmörders dreieinhalb Monate später in den Akten finden wird.

Die Last eines Versprechens

„Der Junge muss am Leben bleiben.“ So lautet die Maxime des Polizisten Daschner, und nach dieser handelt er und gibt er seine Anweisungen. Er werde alles tun, um den Jungen zu retten, und nichts unternehmen, was diesem schaden könne, hat er der Familie von Metzler versprochen. Stunde um Stunde, die der Junge verschwunden ist, vergrößert sich die Last dieses Versprechens. Der Entführer Gäfgen ist schnell gefunden, doch macht er keine Anstalten, sich um sein Opfer zu kümmern. Er sammelt das Lösegeld ein, kauft sich eine Luxuskarosse, bucht für sich und seine Freundin eine teure Reise, geht zum Friseur und ein Eis essen.

Die Fahnder zählen währenddessen die Stunden ab, die dem entführten Jungen bleiben, bis er verdurstet ist. Also erfolgt der Zugriff auf den Täter. Beim Verhör tischt Gäfgen den Beamten eine Lüge nach der anderen auf. Zuerst bestreitet er alles, behauptet, nur ein Geldbote gewesen zu sein, seiner Mutter macht er weis, er werde selbst erpresst; dann erfindet er Mittäter, deren Wohnung das SEK stürmt; Gäfgen gibt vor, der Junge sei noch am Leben, lässt die Polizei an der falschen Stelle nach ihm suchen. So geht es eine ganze Nacht lang - bis zum entscheidenden Verhör, in dem ihm Gewalt angedroht wird.

So haben wir Robert Atzorn noch nie gesehen

„Ich lasse nicht zu, dass Gäfgen seinen Mord zu Ende bringt“, fährt der Polizeivizepräsident Daschner seine Beamten an, die Zweifel an dem Vorgehen haben. Doch es ist nicht Wolfgang Daschner, der diesen Satz sagt, es ist der Schauspieler Robert Atzorn, von dem der Regisseur Stephan Wagner sagt, dass wir ihn „so noch nie gesehen haben“. Kein Widerspruch: So haben wir Atzorn in der Tat noch nie gesehen, so intensiv, so tief, so innerlich zerrissen. Es ist seine bislang vielleicht beste Rolle. Er spielt einen Mann, der nicht sonderlich sympathisch wirkt, aber zu allem entschlossen ist, um ein Verbrechen zu verhindern.

Aber dies ist nicht bloß eine Rolle, dies ist nicht bloß ein Film. Es ist die filmische Erzählung einer grausamen, grauenhaften, wahren Geschichte, deren trauriges Ende wir von Beginn an kennen. Das Kind ist tot. Nicht ein erfundener Charakter stirbt. Jakob von Metzler ist ermordet worden, am 27. September 2002. Seine Eltern und seine Geschwister haben bis zum Morgen des 1. Oktober 2002 gehofft, den Jungen lebend wiederzubekommen. Und bis zu diesem Zeitpunkt haben die ermittelnden Polizisten alles unternommen, was ihnen nötig schien, um das Kind zu retten. Diese Geschichte hat das Land erschüttert, sie erschüttert bis heute, auch wegen des Nachspiels, das sie für die Ermittler hatte.

Nichts an der Tragödie ist erfunden

„Eine Tragödie“, sagen die Produzenten Benjamin Benedict und Nico Hofmann, in der Menschen zu einem Handeln und einer Abwägung gezwungen sind, an deren Ende sie Gefahr laufen, selbst schuldig zu werden. Nichts an dieser Tragödie ist erfunden. Sie den äußeren Tatsachen nach so genau wie möglich und dabei auch noch die innere Wahrheit der Beteiligten zu schildern, darin sehen die Produzenten, der Regisseur Stephan Wagner und der Drehbuchautor Jochen Bitzer ihre Aufgabe. Und deshalb ist ihr Film kein Krimi, deshalb sieht die Arbeit der Polizei so ganz anders, so viel unspektakulärer, so viel bürokratischer aus, als sie uns das Fernsehen sonst darbietet, deshalb gibt es keine aufgesetzte Melodramatik, keine künstlichen Spannungselemente.

Der Film „Der Fall Jakob von Metzler“ sieht in seinem ersten Teil vielmehr so aus wie eine Variante der amerikanischen Echtzeitserie „24“, weil er sich nichts anderes vornimmt, als minutiös zu schildern, was zwischen dem Morgen des 27. September und des 1. Oktober 2002 geschehen ist. Hernach sehen wir ein Gerichtsdrama, in dem sich die Rollen von Opfer und Täter scheinbar verkehren. Daschner und Ennigkeit (Uwe Bohm) auf der Anklagebank. Und auch das folgt der Wirklichkeit. Im Dezember 2004 wird Daschner wegen Verleitung eines Untergebenen zur Nötigung im Amt und Ennigkeit wegen Nötigung im Amt zu Geldstrafen verurteilt.

Folterverbot oder Nothilfe?

In diesem Verfahren schlug die Stunde der Grundsatzwahrer. In der Presse tobte die Debatte, was der Polizei auch in einem solch einzigartigen Fall erlaubt sei und was nicht. Bis heute sind sich die Juristen nicht einig: absolutes Folterverbot oder nach Paragraph 32 Strafgesetzbuch erlaubte, wenn nicht gar gebotene Nothilfe? Auf dem Papier lässt sich dazu leicht eine Position formulieren. In der Realität, in die Wolfgang Daschner und Ortwin Ennigkeit geworfen waren, nicht.

Vor allem wer Kinder hat, wird sich sein Urteil über die entscheidende Situation genau überlegen: Ein Polizist sitzt einem Entführer gegenüber, der ihn bislang nach Strich und Faden belogen hat und von dem das Leben des verschleppten Kindes abhängt. Die gängigen Verhörmethoden sind abgehakt, sämtliche Finten und psychologischen Tricks sind durch, gewonnen ist nichts. Was nun?

Es ist nicht so, dass die Filmemacher auch nur eine der handelnden Person glorifizierten. Sie schildern sehr wohl, dass sich die ermittelnden Beamten nicht immer einig waren und dass man an dem Vorgehen Daschners Zweifel ganz unabhängig davon haben kann, dass wir heute wissen, dass sein Handeln von Beginn an zum Scheitern verurteilt war.

Der Kindsmörder Gäfgen (den Johannes Allmayer spielt) ist und bleibt Herr des Verfahrens und versucht das letzte Wort zu behalten - bis heute. Mit der Wiederaufnahme seines Prozesses ist er gescheitert, in einem Zivilverfahren aber wurden ihm wegen der Folterdrohung dreitausend Euro Schmerzensgeld zugesprochen. Auch davon handelt dieser Film, der kein Film, sondern ein Dokument ist: Von einem Täter, den, wie der Drehbuchautor Bitzer sagt, die Gesellschaft „als eine kaum zu ertragende Zumutung“ wahrnimmt, weil er ein unschuldiges Kind auf dem Gewissen hat und juristische Aktionen unternimmt, die davon zeugen, dass er das Verhältnis zwischen Täter und Opfer und damit die Wahrheit endgültig umkehren will. Friedrich von Metzler (den im Film Hanns Zischler spielt), berichtet der Autor Bitzer, sei der Überzeugung, „es sei von hoher gesellschaftlicher Bedeutung, dass diese Geschichte erzählt wird.“ Dem ist nichts hinzuzufügen. Außer der Hochachtung vor einer Familie, deren Geschichte dies ist.

Der Fall Jakob von Metzler“ lief am Montag, den 24. September, um 20.15 Uhr im ZDF.

Quelle: F.A.Z.
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Jahrgang 1965, Redakteur im Feuilleton, zuständig für „Medien“.

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