27.11.2008 · Der Deutsche Fußball-Bund übt im Augenblick ein, was man im Fußball stets vermeiden sollte - den Gegner durch eigene Schwäche erst so richtig stark zu machen. Der Gegner, das ist Jens Weinreich, freier Journalist und ehemals Sportchef der "Berliner Zeitung".
Von Michael HanfeldDer Deutsche Fußball-Bund übt im Augenblick ein, was man im Fußball stets vermeiden sollte - den Gegner durch eigene Schwäche erst so richtig stark zu machen. Der Gegner, das ist Jens Weinreich, freier Journalist und ehemals Sportchef der „Berliner Zeitung“. Er hat den Präsidenten des DFB, Theo Zwanziger, vor einiger Zeit in einer Internet-Publikation als „unglaublichen Demagogen“ bezeichnet.
Diese Wortwahl muss man nicht für angemessen halten, man kann sie durchaus ehrverletzend finden. Ob man die „Demagogie“ jedoch, wie Zwanziger es tut, mit der Verhetzung der Nationalsozialisten gleichsetzen muss, das ist schon die Frage.
Beiderseitiger Eskalationswille
Es ist eine Frage, über die sich Weinreich und der DFB nicht einigen konnten, was den Fußball-Bund jedoch nicht daran hinderte, eine ausführliche Pressemitteilung zu verschicken, die den Eindruck erwecken konnte, der Journalist sei von seinem Urteil abgerückt; zudem war davon die Rede, dass er den DFB-Boss in nicht hinnehmbarer Weise diffamiert habe. Dagegen erwirkte der Journalist eine einstweilige Verfügung. Demnach darf der DFB nicht verbreiten, Weinreich habe Zwanziger „ohne Anlass als unglaubwürdigen Demagogen“ bezeichnet und es seien „Grenzen der Meinungsfreiheit eindeutig überschritten“ worden.
Zudem dürfe der DFB nicht den Eindruck erwecken, der Journalist habe, um eine Klage zu vermeiden, „über seinen Anwalt eine entschuldigende Erklärung abgeben lassen“. Was darauf nun folgt, war angesichts des beiderseitigen Eskalationswillens klar: Der DFB-Präsident Zwanziger wird den Journalisten verklagen, um herauszufinden, ob es sich bei der umstrittenen Bezeichnung um eine erlaubte Meinungsäußerung oder um eine ehrverletzende Diffamierung handelt, ein Widerspruch gegen die von dem Journalisten erwirkte einstweilige Verfügung wird geprüft.
Maximale Aufmerksamkeit für einen an sich nachrangigen Vorgang
Damit ist die maximale Aufmerksamkeit für einen an sich nachrangigen Vorgang garantiert. Da hat sich offenbar einiges aufgestaut, auf beiden Seiten scheinen die Sicherungen durchgebrannt zu sein. Dass sich Journalisten und die von ihrer Berichterstattung Betroffenen streiten, auch gerne vor dem Kadi, das ist Usus, man könnte jeden Tag darüber schreiben, man kann es aber auch sein lassen. Doch jetzt geht es mit einem Mal um den Umgang des Fußballverbands mit seinen Kritikern, ja um die Pressefreiheit an sich.
Der DFB gebärdet sich dabei als Goliath, seine Kraft nutzt gegen Davids Zwille gar nichts, nur der bestellte Medienanwalt wird sein Auskommen finden. Halbwegs clever wäre es gewesen, die Internet-Tirade zu ertragen. Hätte sie wenigstens in einer Zeitung gestanden, dann stimmte wenigstens die Fallhöhe.