In einem Verfahren gegen das Magazin „Focus“ hat das Berliner Kammergericht jetzt entschieden, dass Behauptungen dieses Magazins zur Stasi-Mitarbeit von Jenny Gröllmann unzulässig sind. Das inkriminierte Interview mit Ulrich Mühe, der einige Jahre mit Gröllmann verheiratet gewesen war, stand im April 2006 im „Focus“.
Die Schauspielerin starb im August desselben Jahres an Krebs. Ein Jahr später erlag Ulrich Mühe einem Krebsleiden. Die Klage gegen den „Focus“ war vom Witwer Gröllmanns aufrechterhalten worden, er wehrte sich gegen Fragen, die „in ihrem Kern die Tatsachenbehauptung, Jenny Gröllmann habe wissentlich mit dem Ministerium für Staatssicherheit der DDR zusammengearbeitet“, enthielten. So bezog sich etwa eine dieser Fragen auf ein Gutachten, das nachgewiesen haben soll, Frau Gröllmann sei eindeutig „Inoffizielle Mitarbeiterin“ der Stasi gewesen.
Das Kammergericht gab Gröllmanns Witwer recht, bei den gestellten Fragen handle es sich „nicht um die zulässige Äußerung eines Verdachts“, für den das Magazin keine ausreichenden Beweise vorlegen konnte. Die bestehenden Zweifel an einer „bewussten Zusammenarbeit mit dem MfS“ habe man nicht ausräumen können. Zwar sei es möglich, so das Gericht, über einen Verdacht zu berichten, doch müssten dann auch Argumente angeführt werden, die für die Verdächtigte sprächen. Die Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen. „Focus“ will jetzt Beschwerde beim Bundesgerichtshof einlegen, weil die Pressefreiheit gefährdet sei.
Das Orakel hat sich noch einmal erfüllt
Drei Wochen vor ihrem Tod hatte die Schauspielerin dem „Stern“ ihr letztes Interview gegeben: „Ich muss das zu Ende bringen - meinetwegen bis zum Tod“. Kurz zuvor hatte bereits das Berliner Landgericht entschieden, Ulrich Mühe dürfe sie nun nicht mehr IM nennen. Auch damals war die Rede von Verdachtsmomenten, die niemand wie eine bewiesene Tatsachen darstellen dürfe. Der „Stern“ hatte danach auch einige der sogenannten Treffberichte, mit einem Stasioffizier und einer IM Jeanne, die Jenny Gröllmann gewesen sein soll, überprüft und Unstimmigkeiten entdeckt. Danach stand die Schauspielerin laut Bühnenbuch an einigen Abenden, die akribisch mit Ortsangabe, Datum und Uhrzeit in der Stasiakte als Plauderstunde mit dem Offizier festgehalten waren, auf der Bühne des Berliner Gorki-Theaters. Es gab noch andere Ungenauigkeiten, vor allem aber fand sich nie eine Verpflichtungserklärung.
Als Ulrich Mühe im Januar 2007 der Presse mitteilte, er habe nun eine Unterlassungserklärung unterzeichnet, schloss er mit Heiner Müller: „. . . die Worte fallen in das Getriebe der Welt uneinholbar“. Ein Orakel, das sich gerade noch einmal erfüllt hat. Beide Kontrahenten sind tot. Die Staatssicherheit ist seit fast zwanzig Jahren entmachtet. Aber das Gift ihrer Lügen, Denunziationen und Verdachte wirkt weiter. Die Wahrheit, hat der Richter Neuhaus gestern in Berlin gesagt, werde sich in diesem Falle wohl nie ganz klären lassen. Jedenfalls nicht nach Aktenlage, die wir, das darf nicht vergessen werden, einem Täuschungsimperium verdanken. Ein hoffnungsloser Kampf, der auch darum nie endgültig ausgefochten werden kann. Nicht nur ausgesprochene Worte sind uneinholbar, sondern auch die „organische Verlogenheit“ (Max Scheler) eines untergegangenen Regimes.