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Senderechte bei RTL Gericht lehnt Eilantrag Ulrich Wickerts ab

30.09.2008 ·  Der ehemalige „Tagesthemen-Moderator“ Ulrich Wickert wird für seine Firma weiterhin keine Senderechte als sogenannter Drittanbieter bei RTL erhalten. Das Verwaltungsgericht Hannover hat einen Eilantrag Wickerts abgelehnt.

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Der ehemalige „Tagesthemen-Moderator“ Ulrich Wickert wird für seine Firma weiterhin keine Senderechte als sogenannter Drittanbieter bei RTL erhalten. Das Verwaltungsgericht Hannover hat nach Angaben eines Gerichtssprechers vom Dienstag einen Eilantrag Wickerts abgelehnt. Es habe festgestellt, dass das Vergabeverfahren der Niedersächsische Landesmedienanstalt (NLM) ordnungsgemäß war.

Mit dem Antrag wollte Wickert verhindern, dass die Fensterprogrammlizenz bei RTL weiter an die von Alexander Kluge vertretene Konkurrentin dctp vergeben wird. Gegen die Entscheidung kann Wickert Beschwerde einlegen (siehe auch: Wickert gegen Kluge: Eine eklatante Ungleichbehandlung).

Gericht sieht keinen Vielfaltsgewinn

Der Rundfunkstaatsvertrag sieht vor, dass RTL zur Vielfaltssicherung unabhängigen Dritten Sendezeit einräumen muss. Die Landesmedienanstalt entscheidet dann nach Gesprächen mit RTL und im Benehmen mit einer Kommission, wer diese Sendezeit füllt. Dafür gibt es zwei Zeitschienen. Wickerts Firma UWP und Alexander Kluges Unternehmen dctp bewarben sich um die erste dieser beiden Sendezeitschienen. Wickerts Konkurrent Kluge war dort in den vergangenen fünf Jahren unter anderem mit Spiegel TV und Stern TV auf Sendung. Beides soll dctp nach der Entscheidung der NLM auch in den kommenden fünf Jahren senden können. Die Bewerbung von Wickert wurde abgelehnt.

Die Sendungen von dctp steigerten auch die Vielfalt bei RTL, hieß es weiter. Die Frage, ob der Wechsel von dctp zu UWP einen weiteren Vielfaltsgewinn mit sich brächte, sei abgewogen und zulässigerweise verneint worden, entschied das Gericht.

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