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Donnerstag, 20. Juni 2013
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Schutzfrist für Tonaufnahmen Bob Dylan macht sich ultra-rar

 ·  Beinahe wäre die Schutzfrist einiger früher Dylan-Aufnahmen abgelaufen. In letzter Minute veröffentlicht Sony Music ein CD-Boxset, von dem es nur 100 Stück gibt.

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© dpa Halt Dich an Deinen Liedern fest: Bob Dylan bei einem Konzert 2012

Bob Dylans Plattenfirma Sony Music will den europäischen Schutzfristen für Tonaufnahmen ein Schnippchen schlagen. Deshalb hat sie noch zum Ende des Jahres 2012 ein 4-CD-Set mit 86 Songs herausgebracht, die Dylan 1962 und 1963 zur Zeit der Produktion seines Debütalbums aufnahm. Von der „50th Anniversary Edition: The Copyright Extension Collection Vol.1“ gab es nach Angaben des britischen „Guardian“ nur hundert Stück, die an ausgewählte Plattenläden in England, Frankreich, Deutschland und Schweden geliefert wurden. Sie werden mittlerweile im Internet für mehr als fünfhundert Euro gehandelt.


Hintergrund der außergewöhnlichen Veröffentlichung ist der Ablauf der Schutzfrist für Tonaufnahmen. Obwohl der Europäische Rat schon deren Verlängerung von fünfzig auf siebzig Jahre beschlossen hat, gilt sie nur für Aufnahmen, die auch innerhalb von fünfzig Jahren nach ihrer Entstehung veröffentlicht wurden – dies wurden die betreffenden Dylan-Aufnahmen eben nicht. Wäre ihre Schutzfrist erloschen, hätten sie andere Firmen als gemeinfreies Material veröffentlichen können. Ein Sprecher von Sony Music Deutschland bestätigte, dass es sich bei der Veröffentlichung um eine Aktion des amerikanischen Mutterkonzerns in Absprache mit dem Management von Bob Dylan handele, um „Graumarktprodukten“ vorzubeugen. Sony will die Aufnahmen vielleicht noch zu einem späteren Zeitpunkt in anderer Form veröffentlichen. Auf der Dylan-Fanpage „Expecting Rain“ bezeichnete ein Kommentator die Aktion scherzhaft als „Bob Dylan’s fiscal cliff“.

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