Home
http://www.faz.net/-gsb-x6x6
Mehr Angebote
| Abo|Hilfe
Samstag, 11. Februar 2012
HERAUSGEGEBEN VON WERNER D'INKA, BERTHOLD KOHLER, GÜNTHER NONNENMACHER, FRANK SCHIRRMACHER, HOLGER STELTZNER

Rundfunkstaatsvertrag Öffentlich-rechtliche Textkonzerne

11.06.2008 ·  Die Aktualisierung des Rundfunkstaatsvertrags steht bevor: Man wird Zeuge werden, wie sich riesige Rundfunkanstalten zu Textkonzernen entwickeln, die über jeden Sachverhalt des Lebens schreibend berichten und damit der freien Presse den Raum nehmen.

Von Michael Hanfeld
Artikel Lesermeinungen (5)

Man wird dieser Tage Zeuge, wie sich ein Apparat des Schreibens bemächtigt. Wie sich riesige Rundfunkanstalten zu Textkonzernen entwickeln, die über jeden Sachverhalt des Lebens schreibend berichten werden und damit der freien Presse den Raum nehmen. Und dafür auch noch einen Freibrief fordern, eine gesetzliche Grundlage, welche die Bundesländer schaffen mit dem Rundfunkstaatsvertrag, dessen zwölfte Aktualisierung jetzt ansteht.

Man muss sich davor hüten, hier von „Konkurrenz“ zu sprechen. Von Konkurrenz kann nur die Rede sein, wenn sich Akteure am Markt behaupten müssen. Das aber müssen ARD und ZDF, für die zwangsweise Gebühren von mehr als sieben Milliarden Euro im Jahr eingezogen werden, nicht. Sie müssen es nicht im Fernsehen, nicht im Radio und schon gar nicht mit ihren Auftritten im Internet, wo sie Textportale einrichten wollen, die das Metier der freien Presse sind. Sie tun dies mit dem fadenscheinigen Argument, dass es ohne sie Qualitätsjournalismus im Internet gar nicht gäbe.

Es steht viel auf dem Spiel

Der SPD-Vorsitzende Beck hat dafür die Floskel von den „Inseln der Qualität“ geprägt, die allein der öffentlich-rechtliche Rundfunk schaffe. In Wahrheit schaffen die Länder, wenn sie die Sender gewähren lassen, etwas anderes: eine öffentlich-rechtliche Presse. Und damit rühren sie an die Grundfesten der freien, vom Staat unabhängigen Presse. Sie rühren nicht nur an das Geschäftsmodell der Presse, sondern auch an das Grundrecht der Pressefreiheit, an das Recht, frei von staatlichem Einfluss und frei von staatlich finanzierter „Konkurrenz“ zu publizieren.

Dessen müssen sich die Ministerpräsidenten bewusst sein, wenn sie festlegen, dass den öffentlich-rechtlichen Sendern „elektronische Presse“ nur dann untersagt ist, wenn sie Zeitungen und Zeitschriften „in Gestaltung und Inhalt“ aufs Haar ähnelt. Und sie müssen wissen, dass sie eine ihrer letzten Bastionen verteidigen. Die EU-Kommission in Brüssel schaut grundsätzlich mit Argwohn auf das Ausgreifen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland. Auf dessen Schritte im Internet sieht die EU besonders. Sollten die Ministerpräsidenten die Sender ermächtigen, an die Stelle der Presse zu treten, könnten die Länder – wenn die EU dies, wie schon angedroht, für nichtig erklärt – die Gestaltung der Rundfunkpolitik womöglich ganz verlieren. Es steht viel auf dem Spiel.

Weitersagen Kommentieren Merken Drucken
Weitersagen

Wulffs Ensemble

Von Martin Otto

Schon Bertholt Brechts Dogsborough konnte Geschenke guter Freunde nicht ablehnen. „Dieses Landhaus hätt’ ich nicht nehmen dürfen“, bekennt die an Reichspräsident Hindenburg angelehnte Figur. Mehr 4