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Prozess Jauchs Ehefrau verliert gegen die „Bunte“

 ·  Burda hat einen echten Musterprozess gewonnen: Dorothea Sihler, die Ehefrau des Fernsehmoderators Günther Jauch, hat eine spektakuläre Klage gegen „Bunte“ verloren. Streitpunkt war ein Foto von der Hochzeit der Jauchs.

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Dorothea Sihler, die Ehefrau des Fernsehmoderators Günther Jauch, hat eine spektakuläre Klage gegen die vom Burda-Verlag herausgegebene Zeitschrift „Bunte“ verloren. Ihr Anwalt Christian Schertz hatte eine Klage erhoben, die gegen ein von der „Bunte“ veröffentlichtes Foto von der Hochzeit der Jauchs vorging. Gefordert waren eine Unterlassung, eine Geldentschädigung von mindestens 75.000 Euro und eine Lizenzzahlung von 250.000 Euro. Das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg wies die Klage am Dienstag in zweiter Instanz ab (Az. 7 U 11/08). Die Wort- und Bildberichterstattung sei nicht als rechtswidrig eingestuft worden, hieß es auf Anfrage von FAZ.Net. Eine Revision zum Bundesgerichtshof wurde nicht zugelassen.

Damit hat Burda einen echten Musterprozess gewonnen. War die am 12. Februar 2007 eingereichte Klage doch nicht nur auf den üblichen Schadensersatz gerichtet, sondern darüber hinaus auf eine Entschädigung für den „Marktwert“, den das Bild angeblich haben sollte. Wäre die Klage erfolgreich gewesen, hätte das einen ganz neuen juristischen und vor allem finanziellen Zugriff auf die Presse ermöglicht.

Urteil der ersten Instanz kassiert

In der ersten Instanz, vor dem Landgericht Hamburg, war Dorothea Sihler mit ihrem Lizenzanspruch ebenfalls nicht erfolgreich gewesen, doch hatte ihr das Gericht wegen eines „schwerwiegenden“ Verstoßes der „Bunte“ gegen ihre Privatsphäre eine Entschädigung von 25.000 Euro zugesprochen. Gegen diese Urteil war sowohl Dorothea Sihler als auch die „Bunte“ in Berufung gegangen. Das Oberlandesgericht hat das Urteil der ersten Instanz nun samt und sonders kassiert, es gibt keine Unterlassung, keine Entschädigung und keine Lizenzgebühr.

Das Oberlandsgericht vertritt die Auffassung, es habe sich bei der Hochzeit der Jauchs um ein hochrangiges zeitgeschichtliches Ereignis gehandelt, an dem ein großes öffentliches Interesse bestanden habe. Daher könne es nicht als rein privates Ereignis gelten. Würden Einzelheiten der Feierlichkeiten geschildert und im Bild dargestellt, so sei dies von der Pressefreiheit gedeckt. Das Gericht, so sagte der „Bunte“-Anwalt Marcus M. Herrmann auf Anfrage dieser Zeitung, habe „zu Recht einen Angriff auf die Pressefreiheit abgewehrt“ und das „überragende öffentliche Interesse“ gewürdigt, das an den Umständen „der Hochzeit eines der prominentesten inländischen Medienstars besteht“.

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Jahrgang 1965, Redakteur im Feuilleton, zuständig für „Medien“.

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