31.07.2007 · Fast gleichzeitig melden SWR und NDR einen sensationellen Fund: Bisher noch ungehörte O-Töne der RAF-Mitglieder Baader, Ensslin, Meinhof und Raspe sind aufgetaucht. Die Prozessmitschnitte dürften die letzten im O-Ton überlieferten Worte der Angeklagten vor ihrem Selbstmord sein.
Von Michael HanfeldSo etwas gibt es auch nur im Kreise der ARD: Einen historischen Fund von hoher aktueller politischer Bedeutung, den zwei Sender im Augenblick des Bekanntwerdens einander streitig machen. Am Montagnachmittag meldete zuerst der Südwestrundfunk die Sensation: Bislang unveröffentlichte Tondokumente der RAF-Prozesse in Stammheim seien aufgetaucht, bislang noch nie zu hörende O-Töne von Andreas Baader, Gudrun Ensslin, Ulrike Meinhof und Jan-Carl Raspe.
Entdeckt habe man sie, so teilte der SWR mit, im Staatsarchiv Ludwigsburg. Zweieinhalb Stunden später meldete der Norddeutsche Rundfunk: „Bei Recherche für NDR-Dokumentation: Stammheim-Tonbänder entdeckt.“ Die Autoren Stefan Aust und Helmar Büchel seien bei ihrer Arbeit an der zweiteiligen ARD-Fernsehdokumentation „Die RAF“ in Nebenräumen des Oberlandesgerichts Stuttgart auf die Bänder gestoßen. Nach langwierigen Verhandlungen mit dem Oberlandesgericht und der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe, die zunächst auf einer Vernichtung der Dokumente bestanden hätten, seien die Bändern schließlich in Kopie über das Staatsarchiv Ludwigsburg an die beiden Dokumentarfilmer herausgegeben worden.
Zwei Sender kommen einander in die Quere
Hieß es beim Südwestrundfunk auf Nachfrage zunächst noch, man selbst habe die Dokumente im Staatsarchiv entdeckt, sorgte der Hörfunk-Chefredakteur Arthur Landwehr auf Nachfrage der Frankfurter Allgemeinen Zeitung für Aufklärung: Die beiden Autoren der Fernsehdokumentation, der „Spiegel“-Chefredakteur Stefan Aust und der „Spiegel TV“-Redakteur Helmar Büchel, hätten bei ihren langjährigen Recherchen selbstverständlich die Tondokumente entdeckt, doch sei der SWR durch Mitarbeiter des Staatsarchivs in Ludwigsburg auf die O-Töne aufmerksam gemacht worden und habe Senderechte für Material von fünfzehn Minuten Gesamtlänge für das Radio und für das Internet erworben.
Ursprünglich sollten sie schon am Montagnachmittag über die Adresse http://www.SWR2.de/archivradio abrufbar sein, mit Rücksicht auf einen Beitrag, den der NDR für die „Tagesthemen“ am selben Abend vorbereitete, wurden sie jedoch bis Dienstag zurückgestellt. So kam der SWR - ohne Absicht, wie es dort hieß - dem NDR also für ein paar Stunden in die Quere und nahm den geplanten Coup, den der Norddeutsche Rundfunk eigentlich erst im September, zur Ausstrahlung der Fernsehdokumentation, plazieren wollte, vorweg.
Die letzten Worte der Angeklagten
Die Recherchen der „Spiegel TV“-Autoren Aust und Büchel machen es nun also möglich, die Prozessmitschnitte, die zwischen Oktober 1975 und Mai 1976 bei dem Prozess in Stuttgart-Stammheim entstanden, vorzustellen. Es dürften die letzten im O-Ton überlieferten Worte der Angeklagten sein. Im Gefängnis von Stuttgart-Stammheim begingen Baader, Ensslin und Raspe in der Nacht vom 17. auf den 18. Oktober 1977 Selbstmord. Ulrike Meinhof war am 9. Mai 1976 in ihrer Zelle tot aufgefunden worden. Sie hatte sich mit einem in Streifen gerissenen Handtuch am Zellenfenster erhängt.
Es handele sich bei den Ton-Dokumenten, so der NDR, um 21 Bänder mit etwa zwölf Stunden Mitschnitten aus dem Gerichtssaal, die seinerzeit mit dem Einverständnis aller Beteiligten angefertigt wurden und als Vorlage für eine rund 15.000 Seite starke Mitschrift des Prozesses dienten. Die Bänder waren eigentlich zur Löschung vorgesehen, doch wurde dies schlicht vergessen.
Zu hören sind auf den Bändern die Angeklagten Baader, Meinhof, Ensslin und Raspe sowie Anwälte, Richter und Staatsanwälte. Für die Veröffentlichung der Bänder mussten die Autoren die schriftlichen Genehmigung der noch lebenden Prozessteilnehmer einholen. Durch Verhandlungen mit der Justiz war es Aust, Büchel und dem NDR erst gelungen, dass die Bänder schließlich ins Staatsarchiv gelangten - von dort bekam der SWR den Tipp, der dazu führte, dass sich die Sender in die Quere kamen. An der Bedeutung des Fundes ändert dies selbstverständlich nichts. In der zweiteiligen Dokumentation, „Die RAF“, die am Sonntag, 9. September, um 21.45 Uhr, und am Montag, 10. September, um 20.15 Uhr, im Ersten läuft, wird man sich davon wohl überzeugen können.