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Medienpolitik Freie Fahrt im Internet

22.10.2008 ·  Was dürfen die öffentlich-rechtlichen Sender im Internet? Die Ministerpräsidenten müssen darüber am Mittwoch und Donnerstag entscheiden. Die Bestimmungen sind großzügig. Die elektronische öffentlich-rechtliche Presse rückt näher.

Von Michael Hanfeld
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Zu dem Wust an Entscheidungen, den die Ministerpräsidenten bei ihrem Treffen am Mittwoch und am Donnerstag zu bewältigen haben, gehört der seit Monaten debattierte Rundfunkänderungsstaatsvertrag. Er soll regeln, in welchem Maß die öffentlich-rechtlichen Sender sich im Internet betätigen dürfen. Ginge es nach ihnen, gäbe es keine Schranken. Und was den zwischen Sendern und Verlagen umstrittenen Passus angeht, dem zufolge ARD und ZDF im Internet nicht der unabhängigen Presse das Wasser abgraben sollen, wird die Begrenzung denkbar weich formuliert. Das Einzige, was den Öffentlich-Rechtlichen im Internet untersagt wird, sind demnach – „nicht sendungsbezogene presseähnliche Angebote“.

Der Bezug irgendeines Textes im Internet zu irgendeiner Sendung in Fernsehen und Radio lässt sich aber leicht herstellen, ARD und ZDF verfügen über Tausende von Anknüpfungspunkten. Hinzu kommt, dass die Bestimmung dessen, was die Sender nicht dürfen, im Umkehrschluss bedeutet: Sie dürfen im Prinzip elektronische Presse machen – sie werden dazu vom Gesetzgeber ausdrücklich befugt, die öffentlich-rechtliche Presse rückt näher.

Selbstkontrolle statt Fremdaufsicht

Was den Sendern missfällt, ist die zeitliche Begrenzung der Angebote im Netz auf sieben Tage, bei aktuellen Großereignissen aus dem Sport auf 24 Stunden. Aber auch da sind Ausnahmen möglich, sie müssen thematisch gebündelt werden und den neuen Drei-Stufen-Test durchlaufen, der ermitteln soll, ob aktuelle Angebote dem öffentlich-rechtlichen Grundgedanken entsprechen und notwendig sind. Herren dieses Verfahrens, zu dem betroffene Dritte gehört werden müssen, sind die Rundfunkräte, also die Aufsichtsgremien der Sender. Darin unterscheidet sich das deutsche System von dem der BBC, die von außen geprüft wird.

Eine etwas genauere Bestimmung, was ARD und ZDF im Netz nicht dürfen, leistet eine Negativ-Liste mit siebzehn Punkten; sie reichen vom Verbot von Anzeigenportalen über Partner- und Tauschbörsen bis zu Foren und Chats, die – wiederum – nicht an Sendungen gebunden sind.

Untertreibung der Online-Macht

Was das Finanzielle im Internet angeht, so gibt es für ARD und ZDF keine Grenze mehr. Bislang galt, dass sie 0,75 Prozent ihrer Gesamtgebührentetats von zusammengerechnet 7,3 Milliarden Euro ausgeben dürfen. Diese Grenze fällt weg. Um ihre Sparsamkeit darzulegen, verweisen die Sender gerne darauf, dass sie für das Internet pro Jahr nur um die fünfzig Millionen Euro veranschlagen. Dabei weiß jeder, dass sich die Online-Ausgaben aus den Etats nicht exakt herausrechnen lassen. Die Sender produzieren für Fernsehen, Radio und Internet zugleich.

Und auch bei einer anderen Größe untertreiben ARD und ZDF nachweislich – sie reden nämlich ihre Stellung im Online-Markt klein. Nur ein Prozent betrage ihr Anteil, sagte der ZDF-Intendant Markus Schächter bei verschiedenen Gelegenheiten. Da die Websites der Sender von den Online-Messsystemen IVW und Agof nicht mit denen der privaten Sender und der Verlage abgeglichen werden, lässt sich das nicht so leicht widerlegen. Es sei denn – man schaut auf Zahlen von Google, die dieser Zeitung vorliegen.

Zur Berechnung von Reichweiten im Netz hat Google einen neuen Dienst im Angebot – den „Google Ad Planner“. Er befindet sich noch in der Testphase und gewichtet Zugriffszahlen, um Werbekunden eine Handreichung zu geben. Danach liegen die Öffentlich-Rechtlichen mit ihren Seiten ARD.de, daserste.de und ZDF.de und den Nachrichtenseiten tagesschau.de und heute.de im Internet nicht unter „ferner liefen“, sondern unter den Top Ten oder acht Mal unter den ersten zwanzig – die zahlreichen Nebenportale nicht gerechnet.

Kaum Rechte für die Kleinproduzenten

Demnach sind ARD.de und ZDF.de bei den populären Informationsseiten mit rund zwei Millionen regelmäßigen Besuchern (Unique Users) pro Monat auf Platz fünf und sechs zu finden, nur übertroffen vom Branchenprimus Spiegel-Online (5,1 Millionen), Focus und den Springer-Portalen, noch vor den Websites etwa der „Süddeutschen“ und dieser Zeitung. tagesschau.de liegt mit 1,3 Millionen regelmäßig wiederkehrenden Nutzern unter den besten zehn; wdr.de, daserste.de, die einzelnen ARD-Sender bis zu heute.de finden sich auf den Plätzen zehn bis 27. Unter den ersten fünfzig von mehreren hundert gelisteten Portalen rangieren öffentlich-rechtliche Seiten von 3sat.de bis sportschau.de. Zu den Minizahlen, mit denen der ZDF-Intendant hausieren geht, passt das nicht.

Die wirklich Kleinen aber – die Urheber, die Autoren und Produzenten der Beiträge, die ARD und ZDF auch ins Internet stellen – müssen sich im zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrag mit einer Protokollnotiz begnügen. In der steht, die Länder bekräftigten ihre Auffassung, dass die Sender den Produzenten und Urhebern „ausgewogene Vertragsbedingungen und eine faire Aufteilung der Verwertungsrechte“ gewähren sollen. Das aber ist nicht mehr als ein Appell, der an den real existierenden Verhältnissen, die Dokumentarfilmer, Regisseure und Produzenten beklagen, vorbeigeht.

Bei Angeboten nämlich, die nach dem Drei-Stufen-Test auf unabsehbare Zeit im Internet verweilen, ist es den Urhebern – die bislang einen festen Zeitraum hatten, nach dem Rechte an sie zurückfallen – auch auf unabsehbare Zeit unmöglich, mit ihren Produktionen selbst Geld zu verdienen. An die wirklich Kleinen denkt die Rundfunkpolitik zuletzt.

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