11.05.2008 · Medien legen großen Wert auf Bilder. Vor allem bei Kriminalfällen. Ein Großteil der Arbeit eines Boulevardreporters besteht aus Fotorecherche. Wenn der Reporter zurückkehrt, fängt das Gefeilsche an: Wie Medien entscheiden, wann wir Opfern und Tätern in die Augen sehen dürfen.
Von Christoph SchultheisStellen Sie sich vor: Ein Mann sperrt seine Tochter 24 Jahre lang im Keller ein und zeugt mit ihr gegen ihren Willen zahlreiche Kinder. Schließen Sie bitte kurz die Augen und stellen sich außerdem vor, wer so eine Tat begeht. Oder besser: Geben Sie's auf! Wir können es uns nicht vorstellen - das Verbrechen nicht und auch nicht das Gesicht desjenigen, der es begangen haben soll. Wir kennen es schon: graues Haar, buschige Augenbrauen, Tränensäcke, Schnauzbart. Es ist das Gesicht von Josef F. aus Amstetten, das wir kennen, weil die Medien sich entschieden haben, es zu zeigen. Warum?
Glaubt man Franz Polzer, dem Chefermittler in Amstetten, beruht die andauernde Abbildung von Josef F. wohl auf einem Missverständnis. Auf der Pressekonferenz nach dem Bekanntwerden der Tat hatte Polzer ein Farbfoto des bereits festgenommenen, mutmaßlichen Täters in die Kameras gehalten. Polzer sagt, das sei mit der Justiz abgesprochen und "fürs Inland bestimmt" gewesen, "als reine Fahndungsmaßnahme" und um herauszufinden, ob F. womöglich weitere Verbrechen begangen habe. Aber er könne "der Presse ja nicht vorschreiben, wozu sie das Foto verwendet". Oder wie.
Als die Medien weltweit berichteten und das Foto auf die Titelseiten druckten, suchte man den Hinweis, Zeugen mögen sich mit sachdienlichen Hinweisen bitte an das Landeskriminalamt Niederösterreich wenden, vergeblich. Kein Wunder. Wo man auch nachfragt, ob Boulevardzeitung oder Nachrichtenagentur, öffentlich-rechtlicher oder privater Sender: Die Begründung dafür, das Foto zu zeigen, ist eine ganz andere: die Schwere des Tatvorwurfs.
Der „journalistische Spielraum“
Dann sagen die Journalisten: Wenn Rechtsprechung und Pressekodex dazu auffordern, zwischen dem Schutz der Persönlichkeit und dem, was sich "Informationsinteresse der Öffentlichkeit" nennt, abzuwägen, sei ja wohl unbestreitbar, dass bei Josef F. das Informationsinteresse überwiege. Oder es fällt der Begriff "relative Person der Zeitgeschichte". Man kennt sich aus. Immerhin. Nur bei der "Bild"-Zeitung bemüht Nicolaus Fest, Mitglied der Chefredaktion, zur Erklärung lieber gleich noch die im Grundgesetz verankerte Pressefreiheit und verweist auf Entscheidungen des Bundesgerichtshofs.
Tatsächlich entschied der BGH vor zweieinhalb Jahren ausdrücklich, dass ein Straftäter "grundsätzlich auch dulden" muss, dass das von ihm selbst durch seine Tat erregte öffentliche Interesse nachher Konsequenzen für ihn hat. Wer das Gesetz bricht, darf auch gezeigt werden, um Diskussionen über das Geschehene in der Gesellschaft anzustoßen, heißt es. Doch das ist nur die Theorie.
Bei der Entscheidung, ob und wie man jemanden abbildet, gibt es über die juristischen Grundlagen hinaus "auch einen gewissen journalistischen Spielraum", meint Georg Thanscheidt, stellvertretende Chefredakteur der Münchner "Abendzeitung". Damit beginnt die tägliche Jagd nach Neuigkeiten: Denn so, wie man bei "Bild" bereits vor Polzers "Fahndungsmaßnahme" irgendein Privatfoto von Josef F. hatte auftreiben können, schwärmen die Reporter Tag für Tag aus und sammeln ein. "Siebzig Prozent der Arbeit eines Boulevardreporters", sagt Thanscheidt, "besteht aus Fotorecherche."
Dürfen wir mal auf Ihren Balkon?
In Amstetten heißt das: Reporter hätten Anwohnern des Tatorts mal 50, mal 100 Euro gezahlt, um von ihrem Balkon aus das Haus von Josef F. zu fotografieren. Für ein aktuelles Bild der Tochter böten internationale Medien bereits eine Million Dollar. Die Amstetter Nervenklinik, in der die Familie F. vor der Öffentlichkeit geschützt werden soll, wird von Paparazzi belagert: Auf Bäume würden sie klettern, durch Hecken robben, sich als Ärzte verkleidet einschleichen oder gar im Pulk das Klinikum stürmen wollen. Bislang erfolglos. Aber auch für Fotos aus dem Familienalbum kassierten Anwohner angeblich bereits vierstellige Summen. Fotos der Tochter aus der Zeit vor ihrer Einkerkerung und Aufnahmen der Ehefrau sind längst auf dem Markt.
Am Ende des Tages kehren die Reporter zurück aus Amstetten und anderswo, mit unscharfen, unspektakulären, in Wohnzimmern abfotografierten Schnappschüssen - und mit der Ungewissheit, ob sich die Arbeit überhaupt gelohnt hat. Denn erst in den Redaktionen fällt die Entscheidung: Dürfen wir, sollen wir überhaupt?
Da sind dann auch die Justitiare nicht weit. Beim ZDF-Boulevardmagazin "Hallo Deutschland" entscheidet zwar der Schlussredakteur darüber, ob und wie eine Person unkenntlich gemacht wird - aber, so "Hallo Deutschland"-Chef Roman Beuler, "in Rücksprache mit dem Reporter und je nach Komplexität mit der Redaktionsleitung und dem Justitiariat des ZDF". Bernd von Jutrczenka, Chef des Bilderdienstes der Nachrichtenagentur dpa, wo "jeder Einzelfall juristisch geprüft" werde, sagt: "Entscheidend sind dabei unter anderem der Tatvorwurf, das Alter, die Bekanntheit, ob es sich um einen Täter oder ein Opfer handelt, ob sich der Betreffende selbst an die Presse wendet und - bei Gerichtsverhandlungen - die Vorgaben des Gerichts."
Das Feilschen zwischen Redaktion und Justitiariat
Bei der "Bild"-Zeitung, berüchtigt für ihre Persönlichkeitsrechtsverletzungen, hat die Rechtsabteilung sogar einen festen Platz in den täglichen Redaktionskonferenzen und entscheidet mit, was in die Zeitung kommt und wie. Ehemalige Mitarbeiter berichten vom alltäglichen Feilschen zwischen Redaktion und Justitiariat. Aus Fotos, die man nicht zeigen dürfe, würden dann am Computer gegebenenfalls abbildgetreue Zeichnungen. Manchmal komme es auch vor, dass der Nachrichtenchef in der Bildbearbeitung vorbeistreunt und sagt: "Mach doch den Balken über den Augen noch ein bisschen kleiner." Gelegentlich wird eine Anonymisierung versehentlich auch mal ganz vergessen - nicht nur bei "Bild".
Anders als für den Betroffenen sind die Folgen für die Medien überschaubar. Man riskiert eine (folgenlose) Rüge durch den Presserat, schlimmstenfalls eine Schadensersatzzahlung. Häufig kommt es aber gar nicht zu Prozessen, weil die Opfer nicht das Geld oder die Kraft haben, sich auf einen jahrelangen Rechtsstreit einzulassen.
Das Ringen um schwarze Balken und Verpixelungen führt auch zu manchen Merkwürdigkeiten: Als dpa 2004 vorschnell ein Foto rausgegeben hatte, das Gerhard Schröders Adoptivkinder zeigte, erinnerte ausgerechnet "Bild" die Agentur daran, dass das Fotografieren von Minderjährigen ohne Zustimmung der Eltern "streng verboten" sei. Und als dpa am Morgen des 5. September 2007 ein Foto anbot, auf dem ein mutmaßlicher Bombenbauer verpixelt gezeigt wurde, folgte später eine Mitteilung: "Sehr geehrte Kunden, die Bilder von der Ankunft des verhafteten Terrorverdächtigen (. . .) werden wir ohne Pixelblende wiederholen. Wir haben uns dazu entschlossen, weil nach unserer Rechtsauffassung aufgrund der Schwere der Tatvorwürfe ein übergeordnetes Informationsinteresse der Öffentlichkeit besteht."
Und dieser ganze Aufwand nur, damit Leser und Zuschauer irgendwem kurz in die Augen schauen können? Frank Biernat, Redaktionsleiter beim RTL-Boulevardmagazin "Explosiv", gibt sich prosaisch: "Der Zuschauer will wie ein Ermittler mitfahnden." Von Jutrczenka von der dpa sagt: "Gesichter können Geschichten erzählen, Vorurteile bestätigen oder widerlegen." Doch kommt der "Abendzeitung"-Vize Thanscheidt nach 15 Jahren Boulevard einer Erklärung wohl am nächsten, wenn er das Ins-Gesicht-sehen-Wollen als "zutiefst menschlichen, archaischen Reflex" beschreibt.
Es scheint jedoch, als habe der Reflex seinen Sinn längst verloren. Denn spätestens Amstetten zeigt, dass seine Befriedigung keine Befriedigung verschafft. Ist die Empathie mit Josef F.s Ehefrau wirklich größer, wenn wir sie auf einem Foto sehen? Macht sich, wer heute, zwei Wochen nach Bekanntwerden der Tat, immer noch "Josef F." schreibt, lächerlich? Ist, wer Josef F. nur verkachelt, gebalkt, geblendet, geblurrt gesehen hat, weniger gut informiert? Ändert sich der Grad der Unvorstellbarkeit dessen, was in Amstetten passiert ist, wenn der Täter ein Ponyfrisurenträger mit Pilotenbrille wäre? Nein.
Es scheint vielmehr, als hätte der archaische Reflex einen neuen Zweck bekommen: seinen Missbrauch. "Foto-Beweis" nennt ihn die "Bild". Und Thanscheidt kommentiert nicht ohne Selbstkritik: "Für viele Kollegen ist das eine Art journalistischer Arbeitsnachweis. Und vielleicht wird das ,beste Foto' intern manchmal sogar mehr geschätzt als vom Leser."