26.10.2007 · CDU und CSU ändern die Medienpolitik, die SPD freut sich. Sollte ein nun formulierter Antrag Gesetz werden, würden ARD und ZDF einen Freifahrschein erster Klasse in die neue Hörfunk-, Fernseh- und Internetwelt erhalten.
Von Jochen HieberEs ist kein Zufall, dass sich der Name des Abgeordneten Reinhard Grindel an der Spitze eines Antragsentwurfes befindet, den die beiden Regierungsfraktionen, also die von CDU/CSU und SPD, in der vergangenen Woche vorgelegt haben. Der Entwurf wandert nun zur Beratung in die Ausschüsse des Bundestags. Er möchte ganz dezidiert „die Zukunftsfähigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und seine Finanzierung sicherstellen“.
Die Lektüre des vierzehn Seiten umfassenden Papiers führt denn auch zu einem eindeutigen Ergebnis: Dreiundzwanzig Jahre nach der Öffnung des deutschen Medienmarktes für private Anbieter gibt es, gestützt nicht zuletzt auf das Gebührenurteil des Bundesverfassungsgerichts vom 11. September dieses Jahres, eine bewusste Rückwendung der Politik zur vergesellschafteten Staatsnähe des Rundfunks. ARD und ZDF werden, sollte der Antrag zur Grundlage medienpolitischer Gesetzgebung gedeihen, einen Freifahrschein erster Klasse in die neue Hörfunk-, Fernseh- und Internetwelt erhalten.
Symptomatischer Werdegang
Der berufliche Werdegang von Reinhard Grindel, seit September 2002 CDU-Abgeordneter für die Landkreise Rotenburg und Verden, ist für diese Rückwendung symptomatisch. 1988 begann er als Journalist im jungen Privatradio Schleswig-Holstein und war zu Beginn der neunziger Jahre auch eine Zeitlang Redakteur bei Sat.1. Dann wechselte er aus dem privaten ins öffentlich-rechtliche Medium: Bis zu seiner Wahl in den Bundestag war Grindel zehn Jahre lang Leiter von ZDF-Studios in Bonn, Berlin und Brüssel. Er ist also prädestiniert für die Rolle des öffentlich-rechtlichen Lobbyisten im Parlament.
Um die Tendenz des gemeinsamen Fraktionsentwurfs kenntlich zu machen, seien einige der Schlüsselformulierungen zitiert. Da ist gleich zu Beginn davon die Rede, „dass die Bedeutung und Berechtigung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in der sich abzeichnenden Wissens- und Informationsgesellschaft noch zunehmen wird.“ Da wird geklagt über den „erheblichen Konzentrationsdruck im Bereich des privatwirtschaftlichen Rundfunks“, der sich zumal „durch das Engagement von Kapitalgesellschaften unter maßgeblicher Beteiligung internationaler Finanzinvestoren“ verstärke. Da wird bekräftigt, dass die Öffentlich-Rechtlichen keineswegs auf Bildungs-, Kultur- und Informationsprogramme zu beschränken seien, sondern dass der Begriff der „Grundversorgung“ die „Unterhaltung“ ausdrücklich einbeziehe.
Beleidigter Nachsatz
„Mit Sorge“ betrachten die Antragsteller lediglich die Tendenz, dass ARD und ZDF „wichtige programmliche Inhalte aus dem Hauptprogramm in Spartensender“ ausgliederten. Was damit vor allem gemeint ist, macht der beleidigte und völlig selbstbezügliche Nachsatz sofort klar: „Der Deutsche Bundestag kritisiert (...), dass seit Jahren die Plenarsitzungen des Deutschen Bundestags in ARD und ZDF nicht mehr übertragen und auch bei Phoenix zunehmend nur unzureichend berücksichtigt werden.“ Aber, dies vor allem im Hinblick auf die privaten Zeitungsverleger zu Protokoll gegeben: Es gibt für die Berliner Koalitionäre keinen Zweifel daran, dass gerade „im Online-Bereich“ dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk eine „Entwicklungsmöglichkeit“ geboten werden müsse.
Da die SPD dem privaten Rundfunk schon immer eher skpetisch gegenüberstand, wundert ihre Freude am Antrag nicht. Dass CDU und CSU nun ganz offensichtlich bereit sind, ihre bisherige medienpolitische Praxis - eine grundsätzliche Position gab es kaum - zugunsten der Öffentlich-Rechtlichen zu revidieren, erstaunt schon eher. Wohl wahr: Gerade die Entwicklung des Privatfernsehens hat einstige Blütenträume inzwischen ziemlich zunichte gemacht. Wohl wahr, dass - die jüngsten Geschehnisse bei der Sendergruppe Pro Sieben Sat.1 legen es nahe - die Rendite das Programm zu verdrängen droht.
All dies reicht jedoch nicht aus, um die medienpolitische Volte von CDU/CSU zu erklären. Worum geht es dann? In seinem vierten Kapitel beschäftigt sich das Koalitionspapier mit „Qualitätssicherung und Aufsicht“ - und empfiehlt prompt „eine Stärkung der Aufsichtsgremien des öffentlich-rechtlichen Rundfunks“. Sind sie gegenwärtig etwa nicht stark, also einflussreich genug? Geht es also auch CDU/CSU am Ende darum, den eigenen Einfluss über die Gremien zu vergrößern? Der Antragsentwurf der beiden großen Parlamentsfraktionen lässt dessen Leser jedenfalls mit mancher Frage zurück.