04.01.2007 · Es ist keine Frage des Rechts, ob ein Mörder in den Gremien einer Stiftung sitzt, sondern eine des Anstands. Für den Gäfgen-Anwalt Michael Heuchemer aber ist es auch ein willkommenes Mittel, Aufmerksamkeit zu erregen. Ein Kommentar von Andreas Platthaus.
Von Andreas Platthaus„Nie hatten wir mit diesem Projekt die Publizität gesucht“, schreibt der im rheinland-pfälzischen Bendorf praktizierende Rechtsanwalt Michael Heuchemer in einer „mit großer Freude“ verfassten Aktualisierung seiner Homepage. Natürlich nicht, denn still ließ sich die Sache ja viel besser an. Doch im August 2006 lehnte die in Trier angesiedelte Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion seines Bundeslandes einen Vorantrag auf Genehmigung des fraglichen Projekts zunächst ab.
Was es ist? Eine Stiftung zugunsten jugendlicher Verbrechensopfer, in die Heuchemer aus eigener Tasche 25.000 Euro Gründungskapital einbringen will. Außerdem hofft er auf Zustiftungen in einer Höhe, die einen jährlichen Mindestertrag von fünftausend Euro erbringen sollen, die dann ausgeschüttet würden. Der Anwalt selbst wird den Stiftungsvorsitz übernehmen, und als weiteres Mitglied des Vorstands wird von ihm Joachim Schultz-Tornau vermeldet, ehemaliges nordrhein-westfälisches Landtagsmitglied, früherer FDP-Landesvorsitzender und Bundesverdienstkreuzträger.
Ein sinnvolles Zeichen von Reue
Wie konnte solch ein Antrag zunächst scheitern? Weil der edle Stifter zu seinen Mandanten Magnus Gäfgen zählt und dieser im vergangenen August verlauten ließ, die geplante Stiftung werde seinen Namen tragen. Als der „Spiegel“ darüber berichtete, verweigerte die Trierer Aufsichtsbehörde ihre Zustimmung; sie sah Anstandsgefühl und gute Sitten verletzt. Denn der heute einunddreißigjährige Gäfgen hatte 2002 in Frankfurt einen elfjährigen Jungen entführt, ihn erwürgt, die Leiche versteckt und von den Eltern eine Million Euro erpresst.
Heuchemer übernahm den Fall erst, nachdem Gäfgen, der vor Gericht nur einen Pflichtverteidiger hatte, zu lebenslanger Haft verurteilt wurde. Der junge, 1976 geborene Anwalt mit Prädikatsexamen und Doktortitel sah hier die Chance, sich mit einem Schlag bekannt zu machen. Publizität brauchte er dabei in der Tat nicht zu suchen, er bekam sie, denn der Fall Gäfgen umfasste nicht nur das brutale Verbrechen, sondern auch die dem Entführer nach dessen Festnahme vom Polizeivizepräsidenten Wolfgang Daschner angedrohte Qual, falls er nicht das Versteck seines Opfers verraten wolle. Die Debatte um die Rechfertigung dieser Drohung spaltete die Öffentlichkeit, und die zweifellos illegale Verhörstrategie Daschners brachte Gäfgen auch Unterstützung von Leuten ein, die sein Verbrechen verabscheuten.
Einer dieser Fürsprecher ist Joachim Schultz-Tornau, der aus seiner christlichen Überzeugung heraus auch für Gäfgen das Recht auf Vergebung einfordert und sich zum amtlichen Betreuer des Verurteilten ernennen ließ. Schultz-Tornau nannte den Plan einer Magnus-Gäfgen-Stiftung ein „sinnvolles Zeichen von Reue“ und erntete dafür viel Kritik. Wie auch Heuchemer ist er in der öffentlichen Wahrnehmung mittlerweile geradezu an die Person des Mörders gekettet.
Conaisseur mit kostspieligen Vorlieben
Für den Anwalt hat diese Verbindung jedoch auch Vorteile. Wie alle seine Kollegen, die die Sache von berüchtigten Schwerverbrechern vertreten, nutzt ihm diese Aufmerksamkeit bei der Gewinnung weiterer Mandate. Wie jedes Rechtssystem bringt auch das deutsche einen gewissen Teil an querulatorischen Streitigkeiten hervor, und viele der dabei verbissen um ihr Recht Kämpfenden fühlen sich von der Kanzlei eines Mannes, der sich gegen die populäre Meinung stellt, besser vertreten als anderswo. Es gibt etliche Rechtsanwälte, die ihr Glück, gerade auch ihr finanzielles, mit solchen Fällen gemacht haben, und Michael Heuchemer gehört dazu. Mittlerweile geriert er sich als Conaisseur mit kostspieligen Vorlieben für Automobile und Wein.
Anwalt und Mandant haben sich von Anfang ihrer Kooperation vor einem Jahr an darauf verstanden, die Öffentlichkeit zu informieren und zu provozieren: von der Beschwerde vor dem Europäischen Menschenrechtshof gegen die Bundesrepublik wegen Folter bis zur Anmeldung einer Privatinsolvenz des Häftlings im vergangenen September, weil Gäfgen sich außerstande sieht, die Gerichtskosten für seinen Prozess zu begleichen. Wie günstig, dass Heuchemer auf seiner Homepage zu den „Highlights 2006“ seiner Kanzlei auch die neugewonnene Kompetenz im Privatinsolvenzrecht zählt. Da kommen ein paar Taler mehr heraus. Eine Überprüfung der Kostenfestsetzung bei den Gerichtskosten läuft auf Heuchemers Initiative hin schon.
Gremiensitzung in Vollzugsanstalt
Nachdem der Vorantrag auf Gründung der Stiftung im August in Trier abgelehnt worden war, legte der Anwalt dagegen Beschwerde ein. Zugleich trat er in Verhandlungen mit der Aufsichtsbehörde ein, um Voraussetzungen zu erkunden, unter denen die Stiftung doch noch zugelassen werden könnte. Nachdem er zugesagt hat, sie nicht nach Gäfgen zu benennen und auch darauf zu verzichten, sie durch den verurteilten Mörder vertreten zu lassen, bestehen jetzt angeblich keine Bedenken mehr. In einem Schreiben, das Heuchemer am 30. Dezember erhielt, gibt die Behörde für die Stiftung grünes Licht.
Unverdrossen aber verkündete Heuchemer sofort, dass sein Mandant entweder stellvertretender Stiftungsratsvorsitzender oder zumindest Beisitzer im Vorstand werde. Tatsächlich kann die Aufsichtsbehörde keinen Einfluss auf das Innenverhältnis einer Stiftung nehmen. Was aber treibt Heuchemer dazu, Gäfgen überhaupt im Vorstand mitwirken zu lassen? Soll das als weiterer Reuebeweis gelten? Oder ist es gerade die Aufmerksamkeit, die der Stiftung bei Gäfgens Mitwirkung weiterhin sicher ist, was den Anwalt reizt? Schon kündigt Heuchemer die Einberufung der Gremien und deren konstituierende Sitzung an. Ob dies in der Justizvollzugsanstalt im hessischen Schwalmstadt, wo sein Mandant einsitzt, geschehen wird?
Allein mit Gott
In der dortigen Haft schrieb Gäfgen das Buch „Allein mit Gott - Der Weg zurück“, für dessen Publikation sein Anwalt eigens den Atlantic Millenium Verlag gegründet hat. Etwaige Erträge (das 215 Seiten dünne Werk kostet satte 29,50 Euro) sollen der Stiftung zufließen. Dem Resozialisierungsgedanken des deutschen Strafrechts mag das entsprechen, doch die Anmaßung, die in diesem Vorhaben des Kindermörders liegt, ist erschreckend. Wozu denn die eigene Stiftung? Es gibt genügend Einrichtungen mit ähnlichen Zielen in Deutschland, denen Gäfgen und Heuchemer Geld zukommen lassen könnten, wenn es nur um Reue ginge.
Es geht ihnen aber um Publizität. Das Vorgehen von Anwalt und Mandant ist unverändert gut orchestriert. Gäfgen, der im Gefängnis sein Jurastudium abschloss, kommentiert auf seiner Homepage juristische Publikationen Heuchemers, in denen dieser den Fall Daschner kommentiert, den beide gemeinsam vor den Menschenrechtshof gebracht haben. Nur, dass Gäfgen in der entsprechenden Passage verschweigt, dass Heuchemer sein Anwalt ist. Und Joachim Schultz-Tornau ist nicht nur designierter Stiftungsvorstand, sondern als Jurist seit kurzem auch Berater von Heuchemers Kanzlei.
Das Dreigestirn der künftigen Stiftung bildet damit auch beruflich eine öffentliche Einheit. Was davon Überzeugung und was bloßem Gewinnstreben zu verdanken ist, muss offen bleiben. In den Verkostungsnotizen der Homepage-Rubrik „Privates“ zitiert Heuchemer zu einem Romanee-Conti von 1996 das Urteil eines Weinkritikers: „Ein Wein für Götter. Aber nur, wenn sie sich wirklich gut benommen haben.“ Heuchemer hat ihn bedenkenlos getrunken. Ein schlechtes Gewissen hatte er nur, als er zum dreißigsten Wiegenfeste einen weiteren Romanee-Conti, diesmal aus seinem Geburtsjahr, öffnete - „ohne wesentliche innere Rechtfertigungskämpfe betriebswirtschaftlicher Art“. Auf solche moralischer Art im Falle der Stiftung zu hoffen ist wohl überflüssig.
Andreas Platthaus regt sich völlig
Karl-Heinz Andresen (khaproperty)
- 03.01.2007, 20:46 Uhr
Ehrt eure großen Mörder
Jörg Lilgert (joerglilgert)
- 04.01.2007, 03:02 Uhr
Ehrt eure großen Mörder
Tom Robert Rausch (tomrobert)
- 04.01.2007, 10:00 Uhr
Ethik des Anwaltstandes
Henning Schütte (henning.schuette)
- 04.01.2007, 10:32 Uhr
Werte im Umgang mit Mördern
Markus Teuber (arathorn)
- 04.01.2007, 10:40 Uhr
Andreas Platthaus Jahrgang 1966, Redakteur im Feuilleton, zuständig für „Bilder und Zeiten“.
Jüngste Beiträge