Home
http://www.faz.net/-gsb-6ygjv
HERAUSGEGEBEN VON WERNER D'INKA, BERTHOLD KOHLER, GÜNTHER NONNENMACHER, FRANK SCHIRRMACHER, HOLGER STELTZNER

Leistungsschutzrecht Im Räderwerk der Suchmaschinen

 ·  Das Leistungsschutzrecht für Presseverlage ist umstritten. Was könnte passieren, wenn Suchmaschinenbetreiber journalistische Leistungen künftig angemessen vergüten müssen? Ein Gedankenspiel.

Artikel Bilder (1) Lesermeinungen (5)
© dapd Wie würde sich der Ausstieg von Google News im deutschen Markt bei den Online-Leserzahlen bemerkbar machen?

Wagen wir einen Blick in die Zukunft: Der Zeitungskongress des Bundesverbandes Deutscher Zeitungsverleger 2014 begann mit einer Rede des neuen Kulturstaatsministers Dr. Dietrich von Klaeden. Die versammelte Verlegerzunft erwartete ein paar Antworten auf die eskalierende Krise der Branche.

Erst im Januar 2013 hatte der Bundestag nach langer Diskussion und erbittert geführten Debatten das neue Leistungsschutzrecht für Presseverleger verabschiedet. Google hatte noch am selben Tag die von Beobachtern bereits erwartete Erklärung publiziert, in der die Abschaltung des deutschen Google-News-Dienstes zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes bekanntgegeben worden war. Man wolle das schwer kalkulierbare finanzielle Risiko nicht eingehen, in einen ohnehin defizitären Service erhebliche Summen zu investieren. Geschäftsentwicklungen im Nachrichtenbereich werde man im Sinne der Werbekunden aber sorgfältig beobachten und künftige Dienste mit Bedacht planen.

Der Ausstieg von Google News hatte sich im deutschen Markt sofort bei den Online-Leserzahlen bemerkbar gemacht. Die ohnehin nur spärlichen Werbeeinnahmen im Netz hatten sich insbesondere bei Tageszeitungen weiter dezimiert. Die Einnahmen aus der Leistungsschutzvergütung konnten den Rückgang nicht ausgleichen. Nach ein paar Wochen war das Wort Zeitungskrise in aller Munde.

Die Google-News-Lücke

Kleine spezialisierte Nachrichten-Aggregatoren sowie einige windige Betreiber, die sich die Google-News-Lücke kurzfristig zunutze machen wollten, hatten schon bei der ersten Abmahnwelle aufgegeben. Die Vergütung für die nun nicht mehr kostenlos verwendbaren Artikelzusammenfassungen aus Zeitungen - sogenannte Snippets - war zum echten Hindernis geworden.

Verbliebene Aggregatoren konzentrierten sich vor allem auf Blogs und Nachrichtenquellen ohne kommerziellen Hintergrund. Einen guten Überblick zu bekommen, welche Nachrichten gerade beliebt und wichtig sind, wurde zusehends schwieriger. Die noch an Google News gewöhnten Nutzer wichen meist auf die sozialen Netzwerke aus und machten sich deren Schwarmeffekte und Twitter-Auswertungswerkzeuge zunutze. Die zusammenfassende Berichterstattung bei Bewegtbildern erlebte zur selben Zeit einen Aufschwung, da kleine Programme zum Verschriftlichen und Auswerten gesprochener Texte beliebt wurden.

Der ohnehin fragmentierte öffentliche Diskurs zersplitterte in eine Vielzahl von Paywall-Angeboten, deren Inhalte zwar munter weitergegeben wurden. Doch verärgerte Blogger nahmen die Themen aus den geschriebenen Mainstream-Medien meist ohne Links auf und zitierten vorsichtshalber nicht einmal mehr Kernsätze. Ein paar vielgelesene Twitter-Helden verfolgten ihrerseits unerbittlich jeden in einer Zeitung abgedruckten Tweet oder Blogpost-Ausschnitt mit den neuen Möglichkeiten des Leistungsschutzrechtes. Die Abmahnbranche erlebte ihrer zweiten Frühling.

Das Image der Nachrichtenagenturen nimmt Schaden

Die deutschen Presseagenturen folgten dem Druck ihrer Kunden und Gesellschafter und begannen mit dem unnachsichtigen Eintreiben von Leistungsschutzrecht-Vergütungen von allen, die unveränderte Agenturmeldungen ohne Bezahlung nutzten. Das vormals gute Image der Nachrichtenagenturen als neutrale Spieler im News-Gewerbe nahm dadurch einigen Schaden.

Nachdem ein kleiner Zeitungsverlag mit einer Klage gegen Google erstinstanzlich Erfolg hatte, weil im Index der Suchmaschine noch gelegentlich kurze Artikelausschnitte wortwörtlich zu finden waren, zog der Such-Monopolist die Notbremse. Nach Zahlung des geforderten finanziellen Ausgleichs legte das Unternehmen eine Schwarze Liste an: Am 18. September 2013 wurden alle Websites deutscher Presseorgane, die nicht explizit erklärt hatten, das Leistungsschutzrecht nicht auszuüben, aus dem Suchindex entfernt. Eine Google-Sprecherin sagte, man habe sich um eine einvernehmliche Lösung bemüht, jedoch seitens vieler Verlage kein Entgegenkommen mehr zu erwarten. Der Konzern müsse die Interessen seiner Aktionäre schützen. Selbstverständlich stehe es jedem Verlag jedoch frei, in individuelle Verhandlungen mit Google einzutreten.

Die Online-Leserzahlen der betroffenen Zeitungen kollabierten, da man nun nicht mehr einfach „FAZ“ in die Suchmaske eintippen und schnell auf der entsprechenden Website landen konnte. Auf der Welle der Bequemlichkeit stieg die Facebook-Nutzung weiter an, während die Öffentlichkeit breit darüber diskutierte, ob Google aus Gründen der Suchmaschinenneutralität verpflichtet werden könne, die Schwarze Liste auszusetzen.

Die Kreativität des Netzes sprudelt

Doch parallel sprudelte die Kreativität des Netzes, um Lösungen zu finden. Wie schon im Jahr 2001, als die Anbieter von Enzyklopädien es versäumt hatten, den Bedarf nach digital leicht greifbaren Nachschlagewerken zu decken, machte die Google-News-Lücke erfinderisch. Durch Wikipedia, so unvollkommen, unzuverlässig und vor allem belächelt sie am Anfang war, hatte sich damals durch die gemeinsame Arbeit von fleißigen Schreibern der Bedarf nach kommerziellen Enzyklopädien deutlich reduziert.

Aus einem Community-Projekt, in dem Freiwillige Nachrichten, Blogs und soziale Netzwerke auswerteten und aktuelle Meldungen des Tages umformulierten und priorisierten, entstand FreeNews. Die Aktiven des Projektes nutzten ausreichend gut funktionierende Übersetzungssoftware, um auch ausländische Zeitungs- und Twittermeldungen automatisiert ins Deutsche zu übertragen. Die Ausweitung auf neue Sprachen und neue Länder wurde geplant.

FreeNews sprach sich wie ein digitales Lauffeuer herum: Nach nur einem Monat meldete schon das erste Blog, dass über die Hälfte der Surfer über FreeNews zu einem Artikel gelangt seien. Da hatte das FreeNews-Projekt längst begonnen, deutsche Zeitungsmeldungen automatisiert zusammenzufassen, natürlich Snippet-frei - formuliert und umgeschrieben von einer Software.

Von Klaeden überraschte die versammelten Verleger des Zeitungskongresses mit einer Ankündigung: „Die Regierung wird selbstverständlich weiter daran arbeiten, eine europäische Lösung zum Erhalt des bewährten Leistungsschutzrechtes anzustreben. Die Kanzlerin und ich sind uns einig: Die Vergütung der Leistung der Presseverlage ist ein kultur- und wirtschaftspolitisches Anliegen der Bundesregierung. Die Stabilisierung der systemrelevanten Pressehäuser soll sichergestellt werden. Die dafür notwendigen Mittel werden durch den neuen Presseverlagsstabilisierungsfond bereitgestellt.“

Die Autorin

Constanze Kurz, Jahrgang 1974, ist Informatikerin und forscht zu den Themen Ethik in der Informatik, Datenschutz, Biometrie und technisierte Überwachung. In der Auseinandersetzung um das Leistungsschutzrecht für Presseverlage, in der diese Zeitung Partei ist, vertritt sie als Kolumnistin eine andere Meinung als die der Verlage, auch unseres Verlags.

  Weitersagen Kommentieren Merken Drucken
Weitersagen