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Mittwoch, 19. Juni 2013
HERAUSGEGEBEN VON WERNER D'INKA, BERTHOLD KOHLER, GÜNTHER NONNENMACHER, FRANK SCHIRRMACHER, HOLGER STELTZNER

Leistungsschutzrecht Im Räderwerk der Suchmaschinen

 ·  Das Leistungsschutzrecht für Presseverlage ist umstritten. Was könnte passieren, wenn Suchmaschinenbetreiber journalistische Leistungen künftig angemessen vergüten müssen? Ein Gedankenspiel.

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Horst Schmidt

Das Leistungsschutzrecht ist eine Hybris

Ich stimme Frau Kurz völlig zu und beglückwünsche die FAZ, dass sie diese couragierte abweichende Meinung hier veröffentlicht.
Das Leistungsschutzrecht ist eine Hybris, d.h. es ist 1. anmaßend und 2. wird es auch nicht funktionieren. Den Unsinn des Prozedere man derzeit z.B. sehr schön bei Gema vs. Youtube sehen. Damit hier keine Unklarheiten aufkommen: Ich bin erstens dafür

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Eduardo Preuß
Eduard Preuß (windei) - 17.03.2012 09:32 Uhr

Wer andern eine Grube gräbt

Wenn ich, Nachrichten im Internet suche und das mache ich mehrmals täglich, dann gehe ich auf google news und suche mir die Akrtikel die mich interessieren, öffne sie und lese sie. Zu denken, die Informationen der Überschrift und der ersten Sätze würden mir reichen ist zu kurz gefasst. Ich bin überzeugt dass sich die Verlage, die sich an der Initiative beteiligen in das eigene Fleisch schneiden. Wer sich im Intenet beschwert als Unternehmen über google gefunden zu werden, kann sich genauso gut darüber beschweren Kunden zu haben.

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Johann Schulz-Gebeltzig

Ein wahrlich amüsantes Szenario.

Und leider nicht völlig fern jeglicher Realität. Jedenfalls nicht was die Ziele betrifft - die hoffentlich nie erreicht werden.

Es ist schon ein Ding, wenn viele Verleger immer wieder gegen Google vorgehen oder jedenfalls drohen, während sie (wie hier zutreffend ausgeführt!) selbst in ganz großer Mehrzahl nicht einen einzigen Gedanken daran verschwenden, zitierte Blogs als Quellen zu nennen. "Wie die Bild/Zeit/Spiegel berichtet, ..." - aber "In einem Blog wird spekuliert..." - Linksetzung 1.0?

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Bryan Hayes
Bryan Hayes (bhayes) - 17.03.2012 02:01 Uhr

Bei alledem darf man keine Sekunde vergessen, dass es hier um potenziell rechtsordnungsbrechende

Änderungen verfassungsmäßiger Rechte der Bürger sowie der Medien und Journalisten geht. Die Freiheit von Intervention, Verboten etc. in Zusammenhang mit der Informationserfassung ist von absolut zentraler Bedeutung für jede Gesellschaft freier Menschen. Daher sind irgendwelche Regelungen, die über die bisher geltenden hinaus gehen, vollständig ausgeschlossen und auch für die Zukunft auszuschließen.
Bezeichnend hierbei ist, dass das Bundeskanzleramt sich bisher weigert, detaillierte Informationen herauszugeben, welche Dinge denn evtl. in Zukunft verboten werden sollen, die heute erlaubt sind. Aber vielleicht hat man dort ja auch erkannt, dass hinter dem Anliegen der Großverlage in Wirklichkeit der Versuch steckt, eine Art Nachrichtenmonopol aufzubauen, von dem besonders die großen Player profitieren würden. Dazu aber müsste ein solches Leistungsschutzrecht noch viel umfassender definiert sein als bisher angedeutet, es müssten die Nachrichtentitel geschützt sein.

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Carolus Doomdey
Carolus Doomdey (Domday) - 16.03.2012 23:12 Uhr

Gedankenspiele

Damit auch ja keiner die journalistischen Leistungen ohne Bezahlung liest, sollten diese nur unter dem Ladentisch verkauft werden. Natürlich müßten auch Äußerungen von zB Politikern honoriert werden, Soldaten von den Kriegsberichterstattern. Angesichts des Gehalts mancher Artikel und Publikationen sollten die Schreiber den Lesern die vergeudete Zeit vergüten. Ach ja - ein jeder kann doch fordern, was er kann.

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