25.06.2008 · Auch wenn Kinder im Internet ihren Eltern oft voraus sind, müssen auch hier die Eltern für ihre Kinder haften. Das hat das Landgericht München entschieden. Ein Computer, der mit dem Internet verbunden ist, gilt dem Münchner Gericht gar als „gefährlicher Gegenstand“, der zu einer erhöhten Aufsichtspflicht führt.
Von Albert SchäfferEltern haften für ihre Kinder auch im Internet. Das Landgericht München I hat Eltern, deren 16 Jahre alte Tochter urheberrechtlich geschützte Fotografien in Internetportale eingestellt hatte, zu Schadensersatz verurteilt. Nach Auffassung des Gerichts ist ein Computer, der mit dem Internet verbunden ist, ein im juristischen Sinne „gefährlicher Gegenstand“, der zu einer erhöhten Aufsichtspflicht der Eltern führt. Sie hätten die Tochter belehren müssen, dass die Nutzung eines Computers mit einem Internetanschluss erhebliche zivilrechtliche Haftungsrisiken berge, entschied die 7. Zivilkammer des Gerichts in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil, das nicht rechtskräftig ist.
Die Eltern hatten sich darauf berufen, dass ihre Tochter in der Schule einen IT-Kurs absolviert habe und im Umgang mit dem Computer versierter sei als sie selbst. Der Zugang zum Internet sei für Eltern nicht zu kontrollieren. Die Richter überzeugte diese Argumentation nicht; nach ihrer Ansicht müssen Eltern ihre Kinder nicht nur über die Gefahren der Internetnutzung aufklären, sondern auch laufend überwachen.