Mit großer Spannung wurde in Tunesien der für am Donnerstag anberaumte Gerichtstermin in der Angelegenheit Nasreddine Ben Saïda, Herausgeber der tunesischen Tageszeitung „Attounissia“, erwartet.
Das Blatt hatte Mitte Februar das Titelfoto der Männerzeitschrift „GQ“ abgedruckt, auf dem der deutschtunesische Fußballspieler Sami Khedira mit seiner unbekleideten Freundin Lena Gercke posiert und mit seiner Hand ihre Brust bedeckt. Die Redaktion erhielt daraufhin Morddrohungen, mehrere ihrer leitenden Mitglieder wurden mit der Begründung verhaftet, dass die Veröffentlichung des freizügigen Fotos gegen Sitte und Moral verstoße.
Während zwei der Verhafteten schon kurz darauf freigelassen wurden, blieb Herausgeber Ben Saïda in Haft, wo er in Hungerstreik trat. Heftige Proteste seitens des tunesischen Journalistenverbands bewirkten schließlich, dass Ben Saïda nach einer Woche Haft erst einmal wieder auf freien Fuß gesetzt wurde.
Ben Saïda ist nun, wie aus Tunis gemeldet wurde, von einem dortigen Gericht zu einer Geldstrafe von umgerechnet 500 Euro verurteilt worden. Damit ist ihm eine mögliche Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren erspart geblieben.
„Attounissia“ wurde von den Richtern indes auferlegt, das umstrittene Foto aus ihrem Archiv zu entfernen. Gegen das Urteil, das auf einem alten Gesetz basiert, wollen die Anwälte Ben Saïdas Berufung einlegen. Sie beriefen sich von Anfang an auf das im vergangenen November verabschiedete neue tunesische Mediengesetz, auf dessen Anwendung die tunesischen Behörden jedoch offensichtlich keinen großen Wert legen.
Damit tragen sie zum weiteren Erstarken der Salafisten im Land bei, die mit Protestaktionen die tunesischen Säkularen und deren westlichen Lebensstil als ketzerisch zu diffamieren versuchen.