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Kai Diekmann Widerruf

05.12.2009 ·  Widerruf zum Artikel „Der Glückliche“ aus der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung vom 29. November und FAZ.NET.

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Anders als in der Ausgabe der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung vom 29. November und bei FAZ.NET unter der Überschrift „Der Glückliche“ berichtet, haben weder die „taz“ noch Rechtsanwalt Eisenberg die Verbreitung einer Satire im Blog von Kai Diekmann untersagen lassen, die die „taz“ vor Jahren über Diekmann veröffentlicht hatte. Damals hatte Diekmann erfolgreich gegen eine ihm von der „taz“ angedichtete Penisverlängerung auf Unterlassung geklagt. Diese Satire stellte er kürzlich nun selbst in seinen Blog. Stattdessen hat Rechtsanwalt Eisenberg Diekmann darauf hingewiesen, dass die Veröffentlichung eine Urheberrechtsverletzung darstellt und ihn für die „taz“ aufgefordert, nunmehr auch einer Verbreitung des Artikels durch die „taz“ zuzustimmen.

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