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Mittwoch, 15. Februar 2012
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Internetpläne von ARD und ZDF Grenzen der öffentlich-rechtlichen Netzfreiheit

17.07.2008 ·  Deutsche Zeitungs- und Zeitschriftenverleger haben eine Begrenzung des Internet-Angebots von ARD und ZDF gefordert. In einer „Münchner Erklärung“ fordern sie den öffentlich-rechtlichen Rundfunkt auf, sich im Netz auf Bild- und Audioformate zu beschränken und auf jede Form kommerzieller Finanzierung zu verzichten.

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Deutsche Zeitungs- und Zeitschriftenverleger haben eine Begrenzung des Internet-Angebots von ARD und ZDF auf Bewegtbilder und Audioformate gefordert. Jede darüber hinausgehende journalistische Darstellungsform und Expansion der „staatlich finanzierten Rundfunkanstalten“ müsse unterbleiben, heißt es in einer am Donnerstag verabschiedeten „Münchner Erklärung“. Zu den Erstunterzeichnern gehören die Verlage Burda, Gruner + Jahr, Axel Springer, Bauer, Ganske, Madsack, Ippen und die Medienholding Nord.

Die öffentlich-rechtlichen Sender sollten auf Werbung und auf jede Form von kommerzieller Finanzierung verzichten, heißt es in der vom Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) veröffentlichten Erklärung weiter. ARD und ZDF sollte online weder eine pressemäßige Berichterstattung, Information noch Unterhaltung erlaubt sein. Dies müsse auch im 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag festgeschrieben werden.

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Von Dirk Schümer

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