Home
http://www.faz.net/-gsb-155ss
Mehr Angebote
| Abo|Hilfe
Sonntag, 12. Februar 2012
HERAUSGEGEBEN VON WERNER D'INKA, BERTHOLD KOHLER, GÜNTHER NONNENMACHER, FRANK SCHIRRMACHER, HOLGER STELTZNER

Internet Zwei zu null für die Profis

31.03.2009 ·  Die „Hartplatzhelden“ haben wieder ein Match verloren - vor Gericht. Die Internetplattform darf keine Fußballclips mehr aus Amateurligen zeigen. Doch wer die Helden stoppen will, muss auch Fußballclips auf Youtube Einhalt gebieten.

Von Michael Hanfeld
Artikel Bilder (2) Lesermeinungen (1)

Jetzt liegen sie zwei zu null hinten, das schreiben sie selbst. Zwei zu null steht es für den Württembergischen Fußballverband in der juristischen Auseinandersetzung mit den „Hartplatzhelden“, denn das Oberlandesgericht Stuttgart hat in der vergangenen Woche in zweiter Instanz entschieden, dass die Websitebetreiber keine Einspielfilme von Amateur- und Jugendfußballspielen im Internet zeigen dürfen (Az. 2 U 47/08). Damit hat das Urteil des Landgerichts Stuttgart in der Sache Bestand. Das Oberlandesgericht hat jedoch, wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Streits, Revision am Bundesgerichtshof zugelassen. Und diese werden die „Hartplatzhelden“, daran lassen sie keinen Zweifel, beantragen.

Das Oberlandesgericht ist der Auffassung, dass die „Hartplatzhelden“ sich widerrechtlich an den Eigentumsrechten des Fußballverbands zu schaffen machen, um damit selbst ein Geschäft zu betreiben, auch wenn diese beteuern, dass es ihnen gar nicht ums Geschäftliche geht, sondern allein darum, „eine schöne Seite über Amateurfußball“ zu machen, wenn möglich mit einer kleinen Redaktion, die sich über Werbung und Vermarktung finanziert. Die kurzen Videos, die bei den „Hartplatzhelden“ zu sehen sind, werden vornehmlich von Zuschauern eingestellt, die Spiele besuchen, denen professionelle Beobachter keine Aufmerksamkeit schenken. Kuriose Tore, spektakuläre Paraden und verwegene Dribblings gibt es da in Wackelkamerabildern zu sehen, für das Jahr 2008 hat eine prominente Jury – darunter der Fernsehmoderator Günther Jauch – daraus eine famose Bestenliste erstellt. Doch auf solche Wettbewerbe wie auf alles andere müssen die „Hartplatzhelden“ nun verzichten.

Im Kampf gegen die Funktionäre

Das Oberlandesgericht Stuttgart hebt in seinem Urteil darauf ab, dass die „Hartplatzhelden“ sich mit dem Fußballverband in einem Wettbewerbsverhältnis befänden – in einem Wettbewerb, den sie mit unlauteren Mitteln betrieben. Dagegen steht die Auffassung der „Hartplatzhelden“, dass es diesen Wettbewerb und den Markt gar nicht gebe. Der Württembergische Fußballverband, der im vergangenen Jahr, als das Urteil erster Instanz erging, in der Tat noch keine eigenen Bemühungen unternommen hatte, etwas vom Amateurfußball zu zeigen, trug vor dem Oberlandesgericht nun vor, man habe einen Verwertungsvertrag über Amateurspiele in seinem Verbandsspielbetrieb abgeschlossen.

Damit ist die Frage, ob es allein dem Verband obliegt, Aufnahmen über den Amateur- und den Jugendfußball zu gestatten und zu veröffentlichen – man muss sich vergegenwärtigen, dass es hier unter anderem um nette Aufnahmen von den Eltern der Kinderfußballer aus der C-Jugend geht –, unter Umständen aber noch nicht rechtlich erschöpfend erörtert. Der Ansicht des Verbandes steht nämlich das Recht auf Kurzberichterstattung entgegen, das der Bundesgerichtshof schon bestätigt hat. Zudem müsste der Verband, wenn er den „Hartplatzhelden“ Einhalt gebietet, auch die Vereine und Familien und Freunde von Fußballern sanktionieren, die von den Spielen Filme ins Internet stellen, etwa bei Youtube. Dort erreicht man im Augenblick unter dem Stichwort „Fußball“ mit einem Klick mehr als 80.000 Beiträge.

Woran es den drei Enthusiasten, die das Portal „Hartplatzhelden“ betreiben, für den Prozess beim BGH allerdings noch fehlt, ist Geld. 15.000 Euro bräuchten sie bis zum 23. April als Sicherheitsleistung, schreiben die „Hartplatzhelden“, um ein Grundsatzurteil zu erstreiten.

Einen prominenten Spender haben sie schon: Der Sportjournalist Jens Weinreich, der den DFB-Präsidenten Theo Zwanziger in einem Beitrag als „unglaublichen Demagogen“ bezeichnet hatte, hat sich in einem Rechtsstreit mit seinem Kontrahenten verglichen. Es sei ihm nicht darum gegangen, Zwanziger „in die Nähe eines Volksverhetzers“ zu rücken, erklärte Weinreich, der DFB wiederum, der den Kritiker in einer Pressemitteilung angegriffen hatte, betont, man habe ihn „zu keinem Zeitpunkt in seiner Arbeit als kritischer Sportjournalist behindern“ wollen. Um diesen Streit durchzustehen, hatte Weinreich um Spenden geworben. Vom Rest der eingeworbenen rund 22.000 Euro, den er nun nicht mehr braucht, will er drei Viertel an die „Hartplatzhelden“ überweisen. Die können das Geld im Kampf gegen die Funktionäre gut gebrauchen.

Weitersagen Kommentieren Merken Drucken
Weitersagen

Eingeführte

Von Gerhard Stadelmaier

Nachhilfe zuerst: Die „Einführung“ nämlich ist republikweit an allen Theatern das meistgespielte Stück. Es dauert ungefähr eine halbe Stunde. Mehr