06.06.2012 · Erst nach und nach habe er begriffen, dass die viel propagierte Freiheit des Internets an Grenzen stößt - zum Beispiel beim Thema Urheberrecht: Der Gründer des illegalen Filmportals Kino.to bereut und gesteht.
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Strafmaß für Urheberrechtsverletzung
Mord: lebenslänglich
Totschlag: ab 5 Jahre
Sexueller Missbrauch von Kindern: ab 2 Jahre
Schwere Brandstiftung: ab 1 Jahr
Schwere Körperverletzung: ab 1 Jahr
Vergewaltigung: ab 1 Jahr
In was für Verhältnissen steht hier eine Freiheitsstrafe von
fast 5 Jahren für das Betreiben einer Art illegaler Videothek? In
Sachen Urheberrecht ist die Welt völlig hysterisch geworden.
Wie verdiente der Mann denn Geld?
Über Beiträge? Downloadgebühren?
Oder -naheliegender- Werbeeinnahmen?
Ich vermute mal, es haben auch andere Leute mitverdient bzw. vom
illegalen Geschäftsmodell profitiert, die hier aber nicht vor
Gericht stehen.