28.04.2008 · Der mehrfach vorbestrafte und inhaftierte Rechtsextremist Horst Mahler ist vom Amtsgericht Erding wegen Volksverhetzung zu zehn Monaten Haft verurteilt worden. Auslöser war ein umstrittenes Interview mit Michel Friedman. Im Gerichtssaal kam es zu weiteren unliebsamen „Überraschungen“.
Von Friedrich Schmidt, ErdingSo schmuck wie auf dem Foto im November in der Zeitschrift „Vanity Fair“ sieht der Angeklagte nicht aus, als er, umringt von Fotografen und Kameramännern, seinen Platz schräg unterhalb des Kruzifixes ansteuert und neben diversen anderen Schriften eine „Vorlesung über den Holocaust“ ausbreitet.
Ein schmaler 72 Jahre alter Mann im senfgelben Sakko mit zusammengekniffenen Lippen genießt sichtlich hier die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit. Für das Bild hatte ein Fotograf Horst Mahler in Szene gesetzt - „sehr entspannt und normal“ sei das gelaufen, wird er hier im Sitzungssaal 3 des Amtsgerichts Erding in Oberbayern bezeugen; schwarzweiß auf Hochglanzpapier illustrierte das Foto eines wuchtig und gravitätisch blickenden Mahlers mit Halbglatze dann das Gespräch, das der Rechtsanwalt und Journalist Michel Friedman, einst Vizepräsident des Zentralrates der Juden, im vergangenen Herbst mit Mahler führte und das beide heute im Sitzungssaal 3 des Amtsgerichts Erding wieder aufeinandertreffen lässt.
Holocaust geleugnet
Denn Mahler, so ließt es sich knapp in der Anklageschrift, „betrat den Konferenzraum und begrüßte den Zeugen Michel Friedman mit der Formulierung ,Heil Hitler, Herr Friedman'. Im Anschluss leugnete er mehrfach die systematische Vernichtung der Juden während des Nationalsozialismus insbesondere auch in Auschwitz.
Deshalb ist Mahler nun hier angeklagt, wegen Beleidigung, Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und Volksverhetzung, ganz wie man es von ihm kennt: Der einstige SDS-Aktivist und Mitbegründer der RAF ist mittlerweile mehrfach wegen solcherlei Dingen vorbestraft, wurde zuletzt im November, drei Wochen nach der Veröffentlichung des Interviews, wegen Zeigen des Hitler-Grußes vom Amtsgericht Cottbus zu einer Haftstrafe von sechs Monaten verurteilt.
Dennoch ist hier am Montag im Amtsgericht Erding erstaunlich oft von „Überraschungen“ die Rede, dennoch wirkt die mit dem Verfahren betraute Richterin selbst ein ums andere Mal tatsächlich überrascht von Mahlers Taktik, seine strafprozessualen Rechte zu missbrauchen, um den Holocaust zu leugnen.
„Demaskierung eines Staatsfeinds“?
Friedman gibt sich „überrascht, was ein Deutscher heute öffentlich dazu ausspricht“. Er meint Mahlers Aussagen beim Gespräch am Münchner Flughafen bei Erding, die Mahler heute her geführt haben. Auch der Fotograf der Zeitschrift sagt etwas von Überraschung, und zwar über Mahlers Begrüßung im Konferenzzimmer. Und in einer Pause sagt Friedman über Mahler in Kameras und Mikrofone, „wenn es nur Horst Mahler wäre, es wäre nicht der Rede wert.“
Auch die Zeitschrift hatte sich aufklärerisch gegeben und behauptet, mit dem Abdruck läge die „Demaskierung eines Staatsfeinds“ vor, ein „Dokument der Zeitgeschichte“. Ist Mahler repräsentativ für die rechte Szene? Der Verfassungsschutz stuft Mahler anders ein, „aufgrund seiner egozentrischen, pseudowissenschaftlichen und teilweise vom rechtsextremistischen Konsens abweichenden Aussagen isoliert.“ Mahler stellt dann noch einige Beweisanträge, von denen der Staatsanwalt sagt, sie seien ihrerseits wiederum als Volksverhetzung strafbar; deshalb wird dem Mann schließlich das Wort entzogen.
Das Urteil: Zehn Monate Haft, keine Bewährung. Auch das keine Überraschung. Unterdessen ist ein Ermittlungsverfahren, das der Publizist Arno Lustiger, der Auschwitz überlebte, gegen Herausgeber und Chefredakteur der Zeitschrift mithilfe einer Strafanzeige in Gang gebracht hatte, eingestellt worden - eine Volksverhetzung durch die Zeitschrift komme nicht in Betracht. Schließlich hat es sich von Mahlers Suada distanziert.