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Honorardumping? Auftragsvergabe beim „Nordkurier“

16.06.2009 ·  Der Deutsche Journalistenverband wirft der Zeitung „Nordkurier“ vor, Honorardumping zu betreiben und das Urhebervertrags- sowie das Wettbewerbsrecht zu verletzen. Der Grund: Journalistische Aufträge werden in einer internen Online-Börse ausgeschrieben. Jetzt muss ein Gericht entscheiden.

Von Michael Müller
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Der Deutsche Journalistenverband (DJV) ist sich sicher: Die Zeitung „Nordkurier“ betreibe Honorardumping und verletze das Urhebervertrags- sowie das Wettbewerbsrecht. Der Disput schwelt seit Wochen, jetzt zieht der DJV vor Gericht. Beim Landgericht Rostock habe man eine einstweilige Verfügung gegen den Verlag, die Nordost-Mediahouse GmbH, beantragt, sagt Hendrik Zörner, der Pressesprecher des DJV. Zunächst aber hat der DJV selbst eine einstweilige Verfügung gegen seine Behauptungen kassiert, vor dem Landgericht Köln.

Die Geschichte begann am 1. April: Seit diesem Tag vergibt der „Nordkurier“ keine Arbeitsaufträge mehr direkt an seine freien Mitarbeiter. Vielmehr werden Aufträge in einer eigens dafür geschaffenen internen Online-Börse ausgeschrieben. Dort können sich die Journalisten um ein Thema bewerben und müssen – laut DJV – ein Honorarangebot abgeben. Der DJV-Bundesvorsitzende Michael Konken meint, der „Nordkurier“ versuche, „den Freien ein besonders perfides System der wirtschaftlichen Ausbeutung überzustülpen“. Um in der Online-Börse um Aufträge mitbieten zu können, müssen die Journalisten zuvor einer Rahmenvereinbarung zustimmen, mit der sie Rechte „für alle Nutzungsarten“ an den Verlag abtreten. Wer die dazugehörigen Rahmenbedingungen nicht akzeptiert, bleibt außen vor.

Zahlreiche Bestimmungen nicht transparent

Mit dieser Vereinbarung, so die Sichtweise des DJV, verstoße der „Nordkurier“ gegen das Urhebervertrags- und das Wettbewerbsrecht. Die Mitarbeiter seien gezwungen, Nutzungsrechte zu gewähren, „die weit über das gesetzliche Maß hinausgehen“. Durch die Übertragung sämtlicher Rechte werde der „Nordkurier“ selbst zum Händler von Nutzungsrechten und trete aktiv in den Wettbewerb zu den Journalisten. Zudem seien zahlreiche Bestimmungen nicht transparent und wirtschaftlich nachteilig für die Journalisten.

Michael Seidel ist Chefredakteur des „Nordkuriers“ und kann die Aufregung um die Neuerungen nicht nachvollziehen. Den Vorwurf, man betreibe Honorardumping, weist er als „blanken Unsinn“ zurück. Seidel ist hörbar nicht gut zu sprechen auf die Gewerkschaft: „Da hat der DJV etwas behauptet, was nicht stimmt. Ohne einen Anhaltspunkt zu haben.“ Die „Süddeutsche Zeitung“ habe die Behauptungen ungeprüft übernommen. Die Behauptung des DJV, in der Online-Börse müssten die freien Mitarbeiter eine Honorarangabe einreichen, sei „völlig aus der Luft gegriffen“, sagt Seidel. Das Landgericht Köln hat diesbezüglich eine einstweilige Verfügung gegen den DJV sowie die Süddeutsche Zeitung erlassen und die Behauptung, Journalisten müssten sich in einem Bieterverfahren um Aufträge bewerben, verboten. Seidel stellt klar: Jeder könne sich frei um ein Thema, einen Auftrag, eine Recherche bewerben – ohne Angabe der Honorarvorstellung. Erst danach entscheide der zuständige Redakteur, welches Honorar für einen Auftrag gewährt werde. „Wir handeln hierbei vergleichbar den Öffentlich-Rechtlichen. Auch dort werden Fallpauschalen vergeben, die sich nach Art, Plazierungsgröße und Rechercheaufwand richten.“

Eine Art Marktplatz

Seidel verweist zudem auf die Möglichkeit, geltende Honorarsätze nach oben zu korrigieren, sollte sich der Aufwand größer als zunächst angenommen erweisen. Natürlich könne auch gekürzt werden, räumt Seidel ein, aber: „Wir sind hier beileibe kein myhammer oder ebay, wo Aufträge versteigert werden. Was wir bieten, ist eine Art Marktplatz.“ Die neue Auftragsvergabe sei klarer, transparenter und dadurch auch gerechter für die Mitarbeiter. Lutz Schumacher, Vorsitzender der Geschäftsführung des „Nordkuriers“ sieht in der neu geschaffenen Online-Börse ein „zeitgemäßes Modell“ für die Organisation journalistischer Arbeit. Zu keinem Zeitpunkt habe man durch die Neuerungen einen Sanierungseffekt erreichen wollen. Als Beleg führt Schumacher Budgetzahlen des „Nordkuriers“ an: „Unser Honoraretat besteht aus zirka einer Million Euro im Jahr – daran wird sich nichts ändern.“

Man habe das neue Modell zusammen mit Mitarbeitern des Hauses in einer Projektgruppe erarbeitet, sagt Seidel. Die Mehrheit der freien Mitarbeiter habe inzwischen „die Rahmenbedingungen klaglos unterschrieben“. Es habe Bedenken gegeben, die ausgeräumt worden seien. Seidel verweist hierbei auf die Niederdeutsch-Seite des „Nordkuriers“: „Wir können nicht ein plattdeutsches Gedicht wie eine aktuelle Meldung vergüten. Da haben wir weitergehende Regelungen getroffen.“

Der DJV bleibt bei seinem Standpunkt. Seidel beunruhigt das nicht. Er ist sicher, dass der „Nordkurier“ aus dem Streit mit dem DJV sauber herauskommt. Die Fronten sind verhärtet, das Gericht muss entscheiden. Für den 7. Juli hat das Landgericht Rostock eine mündliche Verhandlung anberaumt.

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