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Gutachten zum Trojanereinsatz Bundesanwaltschaft gegen Computerüberwachung

 ·  Eine Analyse des Generalbundesanwalts sieht die Computerüberwachung unvereinbar mit der Strafprozessordnung. Geschrieben wurde sie 2010, als der Staatstrojaner längst im geheimen Einsatz war.

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Tyler Durden Volland

Wer hätte das gedacht....

"Eine Analyse des Generalbundesanwalts sieht die Computerüberwachung unvereinbar mit der Strafprozessordnung. Geschrieben wurde sie 2010, als der Staatstrojaner längst im geheimen Einsatz war. "

Diese beiden Sätze muss man sich auf der Zunge zergehen lassen. Wahrscheinlich gibt es aber sogar Menschen die davon überrascht sind, und die das kaum glauben.

Nicht steht so genau passend für den Zustand dieses Republik-Restes.

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Klaus Letis

Dann gibt es ja wohl etwas zu tun für den Staatsanwalt

...

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H. D.
Heinrich Dülp (hduelp) - 24.01.2013 21:54 Uhr

Aus welches Land…

Ich teile den Wunsch nach gutem (= richtigem) Deutsch in den Texten der FAZ.

Indes sind nicht alle der kritisierten Sprachbeispiele infiziert.

Die kritisierte Formulierung "Die Behörde leitete zu dieser Zeit Frau Monika Harms …" läßt durchaus die (vom Artikelverfasser wohl gemeinte) Auslegung zu, wonach "Frau…." (als Subjekt) es sei, welche die "Behörde" (Objekt) leitete. Diese Auslegung folgt zumindest aus dem Sinnzusammen-hang mit dem übrigen Text.
Die (andere) Auslegung, wonach als handelndes Sprachsubjekt die "Behörde" auftrete, ist grammatikalisch nicht zwingend, sondern nur (theoretisch) möglich, wäre hier aber aus den genannten Erwägungen des Sinnzusammenhangs wenig attraktiv.

.E

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klaus keller
klaus keller (klkeller) - 24.01.2013 21:28 Uhr

Wie oft wurde in den vergangenen 60 Jahren die Strafprozessordnung geändert ?

Ich kann mir nicht vorstellen das dies heute nicht mehr möglich ist.

vergl Verfassungsgerichtsurteile über die Vereinbarkeit eines Gesetzes mit der Verfassung und der Möglichkeit wenn nötig die Verfassung zu ändern.

Meine Analyse des Generalbundesanwalts ist: ggf zu wenig Fantasie, diff.dg sehr Vorsichtig bevor eine Änderung der .....

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Reinhold -Helmut Becker

Ich selber habe zwei Festplatten,

falz man sich einen Virus oder Trojaner einfängt (wie vor kurzen passiert) braucht man nur die Festplatte zu formatieren.

Sollte man unter Verfolgungswahn leiden kann man das auch alle paar Tage machen.

mfg

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Antworten (2) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 26.01.2013 01:30 Uhr
Reinhold -Helmut Becker

Manch Trojaner ist

schneller als das Programm.
In dem Fall hilft dann Formatieren und ein bisschen Warten.

Ich war im Glauben das das gegen diese Trojaner vielleicht auch hilft.

Aber in jedem bei Beschlag Name

mfg

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Michael Thomas

@Becker: Trojaner

Ohne zu beunruhigen: es gibt auch Trojaner, die das Formatieren einer Festplatte überstehen. Die sind zwar im "kommerziellen" Umfeld der landläufigen Schadprogramme unüblich, aber zum Ausspionieren sehr gut geeignet.

Um sich von Schadprogrammen zu befreien, ist auch wichtig, dass man die Ursache der Infektion kennt, d.h. man sollte die Lücke, über die der Schädling den Rechner befallen hat, vorher schließen, bevor man wieder ins Internet geht. Ansonsten kann man gleich wieder von vorne anfangen....

Dieses Verfahren, die Festplatte zu formatieren, alle paar Tage anzuwenden - zumal sich auch Schadprogramme eine längere Zeit nicht zu erkennen geben - halte ich für unsinnig.

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Maria Teresa Grasso

Aus welches Land kommen dieser Zeitung?

"Er selbst entstammt von nicht weniger renommierten Autoren" ist eine Vermischung von "entstammen + Dativ" und "stammen von...", und "Die Behörde leitete zu dieser Zeit Monika Harms" ist eine interessante Mitteilung, denn bisher wurden Behörden von Frau Harms oder anderen Personen geleitet, während hier eine Behörde eine Person leitet. "Die ablehnende Haltung sei dem Bundeskriminalamt ... mitgeteilt worden, sagte Rieger"? Ich wette, Herr Rieger hat keine Haltung mitgeteilt. Ich glaube schon, daß die meisten Leser meinen, in dieser Zeitung sollte deutsch geschrieben werden.

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