Die Geschichte über die Großbäckerei Weinzheimer im Hunsrück ist nur eine von vielen, mit denen der Journalist Günter Wallraff im Laufe der Jahre auf prekäre Arbeitsverhältnisse in diesem Land aufmerksam gemacht hat. Aber sie ist eine mit einem ungewöhnlich langen juristischen Nachspiel: Im April 2008 berichtet Wallraff in der „Zeit“ über die seinen Recherchen zufolge gefahrvollen Arbeitsbedingungen dort. Die Staatsanwaltschaft nimmt hernach Ermittlungen auf. Im September 2009 schickt das Amtsgericht Bad Kreuznach dem Bäckereichef Bernd Westerhorstmann, dessen Betrieb die Ladenkette Lidl beliefert, einen Strafbefehl über fünftausend Euro wegen fahrlässiger Körperverletzung. Die Bäckerei wird im September 2010 vom Inhaber geschlossen.
Während all dieser Zeit liefen Zivilprozesse zwischen dem Großbäcker und Wallraff. Außerdem läuft ein Strafverfahren, das nun wieder interessant wird, weil der Verteidiger Franz-Josef Schillo in diesem Prozess Beweismittel einzuführen sucht, mit denen der Medienanwalt Ralf Höcker, der den Bäcker in einem anderen Verfahren vertritt, gerade erst in Köln gescheitert ist: Auch Schillo will Aufnahmen vor Gericht verwerten, die Wallraffs ehemaliger Mitarbeiter André Fahnemann in dessen privaten und beruflich genutzten Räumen heimlich gemacht hat. Fahnemann, erklärte Schillo vor Gericht, habe von vornherein „gerechtfertigt“ agiert und in Notwehr gehandelt beziehungsweise eine „notwehrähnliche Handlung“ begangen, da es ihm darum habe gehen müssen, sich gegen etwaige falsche Darstellungen Wallraffs zu wappnen. Der wiederum habe seinerseits kein Problem damit gehabt, mit heimlich gefilmten Aufnahmen seinem Mandanten - dem einstigen Großbäcker - nachzusetzen. Auch will Schillo den Journalisten Albrecht Kieser als Zeugen laden, von dem bekannt ist, dass er mit Wallraff eng zusammenarbeitet. Auf die Kostenrechnung eines Buches, bei dem Wallraff und Kieser zusammenarbeiteten, hat es der Anwalt unter anderem abgesehen. Er vermutet, Wallraff habe in diesem Zusammenhang nicht die ganze Wahrheit gesagt. Nun muss das Gericht entscheiden, ob neue Zeugen geladen und ob Fahnemanns heimliche Aufnahmen verwertet werden dürfen.
Es geht um die Deutungshoheit
Mit dem eigentlichen Gegenstand des Prozesses, zu dem schon etliche Zeugen gehört worden sind und auch am Montag zwei ehemalige Mitarbeiter der Bäckerei sich äußerten, hat das bestenfalls indirekt zu tun. Mit André Fahnemann, der einige Jahre lang mehr oder weniger eng mit Wallraff zusammenarbeitete, ist nun jemand aufgetreten, dessen Ausführungen geeignet sind, in allen möglichen Verfahren gegen Günter Wallraff ins Feld geführt zu werden. Fahnemann behauptet, er sei von dem Journalisten beschäftigt und entlohnt worden, obwohl er zur selben Zeit Sozialleistungen bezogen habe, und es seien eidesstattliche Versicherungen gefälscht worden. Mit beiden Angaben belastet Fahnemann zunächst einmal sich selbst. Von Wallraffs Anwälten werden sie ebenso zurückgewiesen wie von Helmut Richard Brox, der von Ende 2008 bis Mitte 2009 engen Kontakt mit Wallraff hatte und dieser Zeitung sagte, dass Wallraff im Gegensatz zu Fahnemann korrekt gearbeitet habe. Fahnemann habe sich als dessen „persönlicher Sekretär“ aufgespielt und es auf das Geld und den Ruhm des Journalisten abgesehen. Zudem habe Fahnemann ihm - Brox - übelste Konsequenzen angedroht, falls er seine Sicht der Dinge verbreite.
Fahnemann selbst hat die Fragen dieser Zeitung zu seinen Aktionen bislang nicht beantwortet, etwa dass er von Wallraff einmal 20 000 Euro verlangt habe. Dafür füttert er täglich einen Blog, in dem er kundtut, er habe inzwischen Strafanzeige gegen Brox gestellt, und dafür plädiert, dass die von ihm heimlich mitgeschnittenen Gespräche im Hause Wallraff vor Gericht kommen. Die Audiodateien seien mitsamt des technischen Equipments, mit dem sie aufgenommen wurden, auf dem Weg zur Staatsanwaltschaft. Bei der auch Brox Strafanzeige gegen Fahnemann gestellt hat. Er habe nach seinen Aussagen in verschiedenen Zeitungen massive Drohungen erhalten, sagt Brox.
Um einen Strafbefehl über fünftausend Euro und die Frage, ob die Arbeitsbedingungen in der Großbäckerei Weinzheimer vor allem am Backofenfließband so gefährlich waren wie beschrieben oder nicht, geht es also längst nicht mehr. Es geht um das Renommee eines für seine Undercover-Recherchen berühmten Journalisten und um die Deutungshoheit. Mit den illegalen Aufnahmen des André Fahnemann zu punkten ist dem Medienanwalt Ralf Höcker nicht gelungen. Das Amtsgericht Bad Kreuznach wird nun darüber entscheiden, wie es mit dem nächsten Anlauf gegen Wallraff weitergeht. Mit dem Antrag, dessen Anwalt Winfried Seibert als Zuhörer aus dem Gerichtssaal weisen zu lassen, ist der Verteidiger des Großbäckers, Franz-Josef Schillo, am Montag gescheitert.
Die haben alle gar nichts an
Michael Scheffler (Striesner)
- 21.08.2012, 22:49 Uhr