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Dienstag, 14. Februar 2012
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Googles Bibliothek Bücherei im Weltnetz

30.10.2008 ·  Eine bahnbrechende Vereinbarung: Google einigt sich mit amerikanischen Autoren und Verlegern und kann nun Millionen Bücher im Internet zugänglich machen. Wird sich Europa dem amerikanischen Modell anschließen?

Von Jordan Mejias, New York
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Auch wer sich bisher noch kein E-Book leisten wollte, hat seit einiger Zeit Zugriff auf eine elektronische Bibliothek, die Google aus Beständen vieler bedeutender Großinstitute fürs Internet zusammengestellt hat und ständig erweitert. Millionen von Büchern sind bereits gescannt und am Computer abrufbar, also auszudrucken und zu lesen. Das ging nicht ohne Streit ab, der sich vor allem um die digitale Behandlung noch urheberrechtlich geschützter Werke drehte: Vor drei Jahren haben amerikanische Autoren und Verlage dazu zwei Prozesse gegen Google angestrengt. Wenn das zuständige Bezirksgericht in New York damit einverstanden ist, werden die beiden Klagen jetzt von einer Vereinbarung abgelöst, die von allen Beteiligten als bahnbrechend angesehen wird.

Sergey Brin, Mitbegründer und Präsident von Google, sprach von einem „Riesenschritt in die richtige Richtung“, und die Vertreter von Autoren, Verlagen und der Internetmacht Google, mit denen diese Zeitung in New York ein Gespräch führte, schienen geradezu in Feierlaune zu sein. Für die Authors Guild, die mehr als achttausend Autoren vertritt, erklärte Peter Petre: „Es ist ein außerordentlich fundiertes und detailliertes Dokument, das eine große Zahl von Mechanismen beschreibt, mit denen die meisten absehbaren Unstimmigkeiten zu lösen sind. Wir haben es hier nicht bloß mit der Eröffnungssalve in einer langen Schlacht zu tun.“ Jim Pastore vom Verband der Verleger, der Association of American Publishers, stimmte ihm zu: „Wir haben gemeinsam Regeln aufgestellt und können uns als Geschäftspartner nun nach ihnen richten.“

125 Millionen Dollar für die Buchrechte

Die Vereinbarung regelt in „Google Buchsuche“ den elektronischen Zugang zu Büchern, deren Copyright noch nicht abgelaufen ist. Unter anderem ist nun geklärt, zu welchen Bedingungen Zugang zu nicht mehr lieferbaren Büchern zu bekommen ist, wie urheberrechtlich geschützte Titel im Internet zu erwerben sind und wie Hochschulen, Universitäten und andere Bildungsorganisationen den Wissensschatz im Rahmen von Abonnements anzapfen können. Google hat sich bereit erklärt, 125 Millionen Dollar zu zahlen, um ein „Buchrechteregister“ zu erstellen, Forderungen von Autoren und Verlagen zu begleichen sowie die Kosten des bisherigen Verfahrens zu übernehmen.

„Es handelt sich um eine sehr komplizierte Vereinbarung“, bestätigte auch Jan Constantine, eine Vertreterin der Authors Guild. „Wir haben dazu zweieinhalb Jahre gebraucht, einfach, weil wir es richtig machen wollten.“ Ihr Kollege Petre fügte hinzu: „Auch wenn es immer noch Dinge gibt, über die wir unterschiedlicher Meinung sind, herrschte von Anfang an Einverständnis darüber, dass es eine Balance zwischen den Rechteinhabern und dem Zugang der Öffentlichkeit geben müsse.“ Adam Smith, Direktor für Produktmanagement von Google, wies auch ein bisschen werbewirksam darauf hin, dass eine gemeinsame Vereinbarung der Sache dienlicher sein müsse als ein lange sich hinziehender Prozess und die Beträge, die sonst für Prozesskosten angefallen wären, nun Autoren und Verlagen zugute kämen.

Bibliothek der Millionen

Für „Google Buchsuche“ seien, wie Smith erläutert, bislang mehr als sieben Millionen Bücher gescannt worden. In den Vereinigten Staaten sind davon rund eine Million lizenzfrei: „Eine weitere Million stammt aus unserem Partnerprogramm mit Rechteinhabern, und vier bis fünf Millionen fallen unter die jetzige Vereinbarung. Aber Google wird weiter Bücher scannen und hinzufügen. In einigen Jahren dürften wir zwanzig Millionen unter diesem Vertrag anbieten.“ Petre von der Authors Guild zeigte sich glücklich darüber, dass so ja auch eine neue Einnahmequelle für Autoren erschlossen werde: „Buchstäblich Millionen von Büchern stehen noch unter Urheberschutz, sind aber nicht mehr lieferbar. Auf diesem Wege werden sie nun wiederbelebt und Millionen von Lesern zugänglich gemacht.“

Pastore verbucht für den Verlegerverband gleich zwei Erfolge: „Einmal haben wir nun ein Finanzmodell für alle Bücher, die heute nicht kommerziell verfügbar sind, und zweitens werden Richtlinien dafür geschaffen, was bei der Verbreitung von Wissen durch Bibliotheken in der elektronischen Welt machbar und nicht machbar ist.“

Gültig nur in den Vereinigten Staaten

Google hofft derweil auf Einnahmen, die aus mehreren Quellen sprudeln und mit Autoren und Verlegern geteilt werden sollen. Individuelle Nutzer zahlen für den elektronischen Zugang, Hochschulen und Universitäten für institutionelle Abonnements, und schließlich soll auch noch Werbung, die gleichsam am Buchrand gezeigt wird, Gewinn bringen. Kostenlos kann der Nutzer zu Hause am Computer zum Beispiel den Index aller angebotenen Bücher befragen, bei manchen Büchern dann, je nach Vereinbarung mit den Rechteinhabern, zwischen hundert und null Prozent des Textes abrufen. Bei den meisten wird es sich indes um ein Fünftel des Textes handeln. Der Mann von Google bezeichnet das als eine Gelegenheit für den Nutzer, Geschmack an einem Buch zu bekommen. In der öffentlichen Bibliothek kann er freilich völlig kostenlos die gescannten Bücher, so sie im Abonnement enthalten sind, lesen.

Stolz auf die Vereinbarung ist Petre auch, weil sie „nicht exklusiv“ sei, folglich den Rechteinhabern alle Freiheiten lasse, ihre eigenen separaten Verträge abzuschließen. Allerdings gelten die nun getroffenen Vereinbarungen lediglich für die Vereinigten Staaten. Alex Macgillivray, Anwalt für Google, preist unterdessen das „großartige Geschäftsinstrument“, über das man nun verfüge: „Wir freuen uns darauf, auch in anderen Ländern mit Autoren, Verlegern und Rechteverwaltern zu verhandeln.“ Ob das Dokument dann auch im Ausland als Grundlage für Verträge tauge, müsse sich allerdings erst erweisen, wie auch ihm bewusst ist: „Einige Passagen könnten sehr nützlich sein, aber jedes Land ist anders, und Autoren und Verleger haben unterschiedliche Vorstellungen in unterschiedlichen Teilen der Welt. Aber wir haben eine Lösung strukturiert, auf die Autoren, Verleger und Google sich in Amerika einigen konnten, und das dürfte überall ein nützlicher Wegweiser sein.“ Abzuwarten bleibt, ob man diesem Wegweiser anderswo ebenso enthusiastisch folgen wird.

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