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Mittwoch, 19. Juni 2013
HERAUSGEGEBEN VON WERNER D'INKA, BERTHOLD KOHLER, GÜNTHER NONNENMACHER, FRANK SCHIRRMACHER, HOLGER STELTZNER

Google Street View Hiermit widerspreche ich

 ·  Handreichung aus gegebenem Anlass: Verbraucherministerin Ilse Aigner hat auf der Internetseite ihres Hauses ein Musterschreiben bereitgestellt, mit dem sich Bürger gegen die Veröffentlichung von Fotos wehren können, die Google Street View aufnehmen ließ.

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Seltsame Dinge sind es, die man dieser Tage per Brief einfordern kann. Seltsam daran ist allerdings vor allem, dass man überhaupt schreiben muss, damit diese Dinge geschehen: „Hiermit widerspreche ich der Speicherung und Veröffentlichung von Abbildungen meines/des von mir bewohnten Hauses durch den Internetdienst Google Street View.“ So könnte ein Brief an den Suchmaschinenbetreiber Google beginnen - schlägt zumindest das Bundesministerium für Verbraucherschutz vor. Dort hat man erkannt, dass viele Deutsche sich unwohl fühlen beim Gedanken, ihre Häuser, Vorgärten, Autos und sich selbst in einer 3-D-Welt von Google wiederzufinden. Wie man sich dagegen wehrt, wissen viele nicht - und was droht, wenn man es nicht tut.

Google selbst findet es selbstredend toll, eine „dreidimensionale Weltkarte“ zu erstellen, wie der Kommunikationschef von Google Deutschland, Kay Oberbeck, es nennt. Es - das ist ein in Google Maps integrierter neuer Dienst, für den Straßenzug um Straßenzug abfotografiert wird. Mit Autos, auf deren Dächern Kameras angebracht sind, fahren Google-Mitarbeiter seit vier Jahren umher; Laser vermessen die Dimensionen, die Kameras machen dreißig Bilder pro Sekunde, aus denen das digitale Panorama erwächst, das jeder im Internet ansehen kann. Dazu muss man, wenn man Google Maps aufgerufen hat, das gelbe Männchen mit der Maus auf einen Punkt der Karte ziehen - ist die jeweilige Straße blau markiert, wurde sie schon erfasst. In achtzehn Ländern funktioniert das schon - in Deutschland noch nicht, aber das soll sich bis zum Ende des Jahres ändern. Seit 2008 sind die Knipser hierzulande unterwegs.

Es geht auch um die eigene Kreditwürdigkeit

Nun hat Google mitbekommen, dass Datenschutz in Deutschland anders verstanden wird als etwa in Amerika. So will das Unternehmen die Bedenkenträger beschwichtigen und präsentierte am Dienstag in Berlin ein Gutachten des Instituts für Rechtswissenschaft der Uni Hannover: Street View sei „datenschutzrechtlich unbedenklich“, stellte das fest, und weiter: „Eine Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts kann nur für den einzelnen Fall untersucht werden, ist jedoch in der Regel unwahrscheinlich.“ Der „einzelne Fall“, nämlich der eigene, ist aber das, worum es vielen Bürgern geht, die deshalb ängstlich nach einem Ausweg aus der Google-Welt suchen. Hunderte Anfragen hätten sie dazu schon erreicht, sagte Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) in dieser Woche.

Dabei fürchten die Bürger zum einen verhältnismäßig harmlose Dinge: Beim Verlassen eines Sexshops zufällig fotografiert zu werden ist nicht jedem recht. Google verspricht zwar, Gesichter zu verpixeln, so dass sie nicht erkennbar sind - doch eine Stichprobe der Karten der Länder, die schon von Street View erfasst wurden, zeigt anderes: Ob Passanten in Manhattan oder Fahrradfahrer in Kaliforniern - man findet schnell gut erkennbare Gesichter. „In der Schweiz beispielsweise sind zwei Prozent der Menschen nicht genügend unkenntlich gemacht“, räumt der Google-Sprecher Oberbeck ein.

Doch wer etwa in unvorteilhaftem Freizeitgewand im eigenen Vorgarten fotografiert wird, dem hilft es wenig, dass sein Gesicht nicht erkennbar ist. Problematischer noch erscheint Googles Dienst aber angesichts einer Praxis, die sich „Geo-Scoring“ nennt. Hierbei wird die Wohnumgebung von Menschen ausgekundschaftet, um beispielsweise ihre Kreditwürdigkeit einstufen zu können. Wer in einem schäbigen Mehrfamilienhaus wohnt, bekommt weniger Punkte als ein Villenbewohner im feinen Vorort. Dieses recht umstrittene Vorgehen wird durch Street View wesentlich erleichtert - anstatt selbst die Straßen der Kunden abzulaufen, können sich die Firmen die Daten nun von Google auf dem Silbertablett servieren lassen.

Herr Oberbeck gibt sich konziliant

Das Unternehmen erklärt sich aber bereit, Häuser bei Street View unkenntlich zu machen. Das kann schon jetzt eingefordert werden: Per Mail (streetview-deutschland@google.com) oder brieflich (Google Germany GmbH, Betr. Street View, ABC-Straße 19, 20354 Hamburg). Das Bundesverbraucherministerium stellt auf seiner Internetseite (www.bmelv.de) ein Musterschreiben bereit. Dort ist auch eine Liste verlinkt, die zeigt, wann Googles Autos in den nächsten Monaten welche Ortschaften ansteuern sollen. Außerdem ist es möglich, direkt bei Google Street View Bilder zu melden: Dafür muss man am unteren Bildrand des betreffenden Bildes den Link „Ein Problem melden“ anklicken. „Wir nehmen das Bild dann innerhalb weniger Stunden heraus“, verspricht Oberbeck.

Was etwa geschieht, wenn ein Mieter sein Haus nicht bei Google Street View sehen will, der Vermieter aber schon, oder wenn Menschen die Häuser fremder Personen von der Landkarte radieren lassen wollen, lässt Oberbeck offen: „In den Ländern, wo der Dienst schon läuft, gab es kaum solche Probleme.“ Manche der Menschen dort haben sich stattdessen kreativ gezeigt: Ein Kanadier etwa verkleidete sich extra für das vorbeifahrende Google-Auto als Skelett, ein Musiker hielt seine Werbung in die Kamera, und zwei norwegische Taucher gingen gleich mit Dreizack auf den Wagen los. Nicht immer also lacht zuletzt Google.

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