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Google Buchvergleich Taschenspielertrick

15.11.2009 ·  Die neue Version des Google Buchvergleichs sieht zahlreiche Änderungen vor und nimmt Deutschland von dem Abkommen aus. Nichts als Taschenspielertricks, mit denen Google weiter an seinem Monopol arbeitet?

Von Jordan Mejias, New York
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Auf Kritik hat die neue, in der Nacht zum Samstag vorgelegte Version des Google Book Settlement nicht lange zu warten brauchen. Dass der Entwurf der Vergleichsvereinbarung, den Google sowie Vertreter amerikanischer Verleger und Autoren dem New Yorker Bundesgericht zukommen ließen, keine nennenswerten Veränderungen aufweist, ist gleichwohl schwer zu behaupten. Vor allem soll der
Vergleich jetzt nur für die Vereinigten Staaten, Kanada, Großbritannien und Australien gelten. Mit Deutschland etwa müsste es also zu neuen Verhandlungen kommen.

Auch beim Umgang mit Büchern, deren Autoren nicht mehr aufzutreiben sind, werden neue Wege eingeschlagen. Wie ursprünglich geplant, sollen diese Bücher in ein von Google mit 125 Millionen Dollar finanziertes Book Rights Registry aufgenommen, aber die Gewinne aus dem Verkauf nicht länger für die Verwaltung der Registratur verwendet oder an andere Autoren ausgezahlt werden. Haben sich die verschollenen Autoren auch nach fünf Jahren nicht gemeldet, soll mit Mitteln aus dem Registry nach ihnen gesucht werden. Und erst wenn die Suche auch nach zehn Jahren erfolglos geblieben ist, sollen die Gewinne Wohltätigkeitsorganisationen, die in der literarischen Welt tätig sind, zukommen.

Das Book Rights Registry soll überdies Lizenzen vergeben können, ohne zuvor Google berücksichtigen zu müssen. Und neben Google soll jeder Buchhändler den Zugang zu all jenen vergriffenen und verwaisten Büchern vermarkten dürfen, die dem Vergleich unterliegen. Von den Veränderungen unbeeindruckt zeigte sich sogleich die Open Book Alliance, zu der sich unter anderen Microsoft, Yahoo und Amazon zusammengeschlossen haben. Nichts als einen Taschenspielertrick wollen Googles Kritiker und Konkurrenten in dem Entwurf sehen, der nach wie vor darauf abziele, allein die kommerziellen Interessen von Google und seinen Partnern zu befriedigen. Mit dem nun vorgeschlagenen surgical nip and tuck, der Schönheitsoperation an dem Vergleich, wollten Google und seine Vergleichspartner lediglich von ihren weiteren Bemühungen ablenken, ein Monopol herzustellen.

Verdeckter Exklusivanspruch

Die Mängelliste der Allianz ist beträchtlich wie eh und je: Google und Co. legten es darauf an, die Rolle des Kongresses beim Umgang mit dem Urheberrecht an sich zu reißen, Autoren ins Book Rights Registry zu zwingen und ihre individuellen Rechte zu missachten, Risiken für die Budgets von
Bibliotheken und die Privatsphäre ihrer Nutzer und durch den Missbrauch des Prozesses für Sammelklagen einen gefährlich Präzedenzfall zu schaffen. Stattdessen müssten Offenheit, Wettbewerb und die Berücksichtigung des öffentlichen Wohls an oberster Stelle stehen. Der Vergleich dürfe Google keine exklusiven Rechte und überhaupt keinem alleinigen Anbeiter die Kontrolle über den Zugang zu der weltweit größten digitalen Datenbank von Büchern und deren grenzenlose Verbreitung gewähren.

Ob auch das amerikanische Justizministerium, die am Ende wohl wichtigste Stimme in der Debatte um das Google Book Settlement, und Richter Denny Chin diese Vorbehalte gegenüber Googles derart beschriebenen Monopolbestrebungen und Wettbewerbsverzerrungen teilen, dürfte sich gar so schnell nicht herausstellen. Erst einmal müssen nun die am United States District Court for the Southern District of New York eingereichten dreihundertundsiebzig Seiten juristisch durchkämmt werden, bevor überhaupt ein genauer Termin für die ausschlaggebende Verhandlung ins Auge zu fassen ist. In der Zwischenzeit wird der Streit auch außerhalb des Gerichtssaals weitergehen, und in Ländern wie Deutschland muss womöglich ein völlig neuer Anfang gemacht werden. Mit dem fairness hearing, das über das Los des Vergleichs in den Vereinigten Staaten entscheiden soll, wird jedenfalls nicht vor Februar nächsten Jahres gerechnet.

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Jahrgang 1949, Feuilletonkorrespondent in New York.

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