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Gebührenreform fordert ihren Preis Die Super-Meldebehörde

07.09.2010 ·  Der Staatsvertrag für die neue Rundfunkgebühr nimmt Form an. Wer denkt, die GEZ sei überflüssig, liegt falsch. Die Sender werden zur Super-Meldebehörde. Niemand soll der neuen Gebühr mehr entkommen. Und auch Blinde sollen zahlen.

Von Michael Hanfeld
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Als der Verfassungsrechtler Paul Kirchhof im Mai sein Gutachten zur neuen Rundfunkgebühr vorlegte, war es eine vage Hoffnung: Mit der Gebühr, die vom 1. Januar 2013 an „Beitrag“ heißt und pro Haushalt und pro Betriebsstätte erhoben wird, seien die Tage der Gebühreneinzugszentrale GEZ gezählt. Mit dem Beitrag, der flächendeckend von allen und jedem eingezogen wird, hätte es ein Ende mit den Nachstellungen der sogenannten „Gebührenbeauftragten“, die durchs Land ziehen, um noch den letzten Rundfunkempfänger zu entdecken. Doch nichts da. Der jüngste Entwurf für den neuen Staatsvertrag, über den die Ministerpräsidenten schon Ende dieses Monats entscheiden, schreibt eine Meldepflicht fest, die sich gewaschen hat. Die Rundfunkanstalten der ARD, die den Beitrag für das ZDF und das Deutschlandradio mit einziehen, werden zu einer Art Super-Meldebehörde. Sie werden von den Bundesbürgern künftig mehr wissen als das Finanz- oder das Einwohnermeldeamt.

An den Eckwerten ändert sich wenig, wie man bei dem Fachportal carta.info nachlesen kann, das den jüngsten Staatsvertragsentwurf online stellt. Der Rundfunkbeitrag von – zurzeit – 17,98 Euro pro Monat kommt. Er muss für jeden Haushalt gezahlt werden. Für die Zweit- oder Ferienwohnung beträgt er ein Drittel des Preises, ebenso für Hotelzimmer und für Fahrzeuge, die zu „gewerblichen, gemeinnützigen oder öffentlichen Zwecken oder einer anderen selbständigen Erwerbstätigkeit“ genutzt werden. Autoverleiher sollen pro Radio also 5,99 Euro zahlen (bislang 5,76 Euro). Der Unternehmer Erich Sixt hatte im Gespräch mit dieser Zeitung mit einer Verfassungsklage gegen den neuen Rundfunkbeitrag gedroht (Siehe auch: Erich Sixt erwägt Klage: Ist die neue Rundfunkgebühr verfassungswidrig?). Bei größeren „Betriebsstätten“ wird der Rundfunkbeitrag gestaffelt fällig, es geht von einem Beitrag bei bis zu vier Beschäftigten bis hin zu 150 Beiträgen bei 20 000 oder mehr Mitarbeitern.

Von Sozialausgleich keine Spur

Nicht zahlen sollen weiterhin Sozialhilfe- und Hartz-IV-Empfänger. Sehr wohl aber zahlen – wenn auch nur ein Drittel des Regelsatzes – sollen blinde, seh- und hörbehinderte Menschen sowie solche, deren Beeinträchtigung achtzig Prozent beträgt. Dieser Personenkreis ist bislang von der Gebührenpflicht befreit. Mehr als 580 000 Menschen sind demnach künftig gebührenpflichtig, die es bislang nicht waren, schreiben Heiko Hilker und Jürgen Scheele bei „Carta“. 42 Millionen Euro sollen so pro Jahr zusätzlich hereinkommen. Von Sozialausgleich keine Spur. Dass die Bundesländer in einer Protokollnotiz betonen, damit solle den Sendern die Finanzierung „barrierefreier Angebote“ erleichtert werden, ist ein schlechter Witz. Wir dachten, darum solle sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk ohnehin kümmern.

Niemand soll der neuen Gebühr mehr entkommen, das war schon zu Beginn der Überlegungen der Medienpolitiker in den Bundesländern klar. Dass der Haupteffekt darin besteht, den öffentlich-rechtlichen Sendern auch künftig ein ungeschmälertes Auskommen zu bescheren und es nicht weniger Einnahmen geben soll als bislang, zuletzt rund 7,6 Milliarden Euro jährlich – nur aus Gebühren, ohne Werbung – eingehen, ist das offizielle unerklärte Ziel der Reform. Dass sie den Sendern vom 1. Januar 2013 mehr denn je bescheren könnte, vielleicht sogar ein Plus von einer Milliarde Euro jährlich, wird heftig bestritten. Und dabei ist noch die Frage, ob es tatsächlich bei der Monatsgebühr von knapp achtzehn Euro bleibt.

Sogar Vermieter sind anzeigepflichtig

Beachtlich ist aber auch die Preisgabe von Daten, die den Anstalten künftig zur Verfügung stehen. Wer wo wohnt, wie viele Menschen in einer Wohnung hausen oder in einer Betriebsstätte arbeiten, ist anzuzeigen, jeder Umzug, jede Personalveränderung selbstverständlich auch. Und wie gehabt, dürfen die Anstalten auch bei anderen Institutionen Auskünfte einholen, ohne dass die Betroffenen davon erfahren. Sogar Vermieter sind anzeigepflichtig und können zur Auskunft über Mieter gezwungen werden: Der Blockwart feiert fröhliche Wiederauferstehung. Wenn die Datenschutzbeauftragten der Länder dagegen nicht Sturm laufen, sind sie ihre Posten nicht wert. Die GEZ bleibt, sie trägt nur einen ins unverständliche Verwaltungsdeutsch umformulierten Namen: Die Rede ist von einer „nichtrechtsfähigen öffentlich-rechtlichen Verwaltungsgemeinschaft betriebenen Stelle der öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten“.

Wofür sollte die Reform sorgen? Gerechtigkeit, Bürokratieabbau? Danach sieht es nicht aus. Ach ja, ein Detail hätten wir fast vergessen: Betriebsstätten des öffentlich-rechtlichen und des privaten Rundfunks sowie der Landesmedienanstalten (welche die Privatsender beaufsichtigen) sind vom Rundfunkbeitrag – natürlich befreit.

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