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Gebührenerhöhung Die Achtzehn-Euro-Frage

22.01.2008 ·  Die Gebührenkommission Kef hat gesprochen: 17,98 Euro sollen wir von 2009 an für ARD und ZDF zahlen. Die Frage ist, wie viel davon tatsächlich ins Programm fließt. Was dürfen wir erwarten?

Von Michael Hanfeld
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Die Gebührenkommission Kef hat ihren Vorschlag für die nächste Gebührenerhöhung unterbreitet. Um 95 Cent pro Monat soll die Abgabe steigen, von 17,03 Euro auf knapp achtzehn Euro. Gefordert hatten ARD, ZDF und Deutschlandradio eine Erhöhung um 1,69 Euro. Doch auch die abgemilderte Steigerung sorgt für Geldsegen, von zurzeit 7,3 Milliarden Euro pro Jahr werden die Einnahmen auf geschätzte 7,5 bis 7,7 Milliarden steigen.

Die entscheidende Frage ist, was mit dem Geld geschieht, wie viel davon tatsächlich ins Programm und nicht in die Altersversorgung des Apparats fließt. Nichts gibt es zum Beispiel zu kritisieren, wenn ein sensationeller Dokumentarfilm wie „Das Schweigen der Quandts“ (siehe: Fernsehkritik: „Das Schweigen der Quandts“) in der ARD zur Regel wird. Wenn sich das Maß der Talkshowkultur bei Frank Plasbergs „Hart aber fair“ (FAZ.NET-Fernsehkritik: Chirurg Plasberg - Operation geglückt) findet. Wenn die Montagsfilme des ZDF reihenweise so spektakulär aussehen wie die Stücke, die wir dort im Augenblick geboten bekommen.

Einzigartige Leistungen

Nicht zu vergessen das „Kleine Fernsehspiel“, das für junge Filmemacher in diesem Land genauso unentbehrlich ist wie das vom SWR protegierte „Debüt im Dritten“ und das „Debüt im Ersten“. Oder ein vor Gericht durchgefochtenes Werk wie „Eine einzige Tablette“ (Der Kampf um den Fernsehfilm „Contergan“), das es im vergangenen Jahr vermochte, den Contergan-Skandal über den Tag hinaus wieder zum Thema und nicht bloß zum Medienereignis zu machen, von dem die Betroffenen gar nichts haben.

Und auch einen international produzierten Vierteiler wie „Krieg und Frieden“ nach Tolstoi („Krieg und Frieden“: Die Helden des Rückzugs auf der Siegerstraße) kann sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk, in diesem Fall das ZDF, als einzigartige Leistung ans Revers heften. Genauso wie die mit dem Theaterkanal und Arte gemeinsam dargebotene Musicalaufbereitung „Ka“ aus Las Vegas.

Die Liste ließe sich lange fortsetzen, allerdings auch leicht mit Programmen konterkarieren, von denen man auch auf den zweiten Blick nicht weiß, worin sie sich denen der vielgescholtenen Privatsender unterscheiden. Es kommt darauf an, dass die Macher ihren Kompass nicht verlieren und die Programme, mit denen sich ARD, ZDF, das Deutschlandradio sowieso, tatsächlich unterscheiden, nicht als kulturelle Ausnahme, sondern weiterhin als Kernaufgabe des öffentlich-rechtliche Rundfunks begreifen. Darin liegt keine Beschränkung, das ist das Wesen des „Grundversorgungsauftrags“.

Die Debatte darüber - wie über eine Reform des Gebührensystems -, sollte auch die Politik nicht aufgeben und feststellen wollen, was den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ausmacht. So drückt sich gesellschaftspolitischer Gestaltungswille aus und nicht in der Anzahl von Ministerpräsidenten und anderen Politikern, die in den Aufsichtsgremien der Sender sitzen.

Quelle: F.A.Z., 22.01.2008, Nr. 18 / Seite 36
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