12.02.2010 · Das ist der Durchmarsch: Die „Tagesschau“ soll online alles dürfen. Dafür plädiert der NDR-Rundfunkrat. Die Zeitschriftenverleger rufen Niedersachsens Ministerpräsident Wulff auf, als Rechtsaufsicht für „ein Verbot der gebührenfinanzierten Online-Presse“ einzuschreiten.
Von Michael HanfeldAnfang des Monats war es schon aufgeschienen, jetzt ist es amtlich: Der Rundfunkrat des NDR plädiert im Rahmen des sogenannten Dreistufentests dafür, den Onlineauftritt „tagesschau.de“ ohne jede Einschränkung zu genehmigen. Damit ist auch eine Vorentscheidung für das „Tagesschau“-App auf dem iPhone gefallen, gilt dieses doch nur als zusätzlicher technischer Verbreitungsweg der Inhalte. Der „qualitative publizistische Beitrag“ von „tagesschau.de“ überwiege, so hält die 26 Seiten lange „Mitberatungsvorlage“ des NDR-Rundfunkrats fest, „die negativen Auswirkungen auf die Wettbewerber deutlich“.
Dass sich „tagesschau.de“ nicht nur in einem publizistischen, sondern auch in einem ökonomischen Wettbewerb zu den Angeboten von Verlagen und privaten Sendern befinden, wird sogar grundsätzlich geleugnet. Die Kritik, dass das aus Gebühren finanzierte „tagesschau.de“ zu einer Marktverzerrung führe, hält der Rundfunkrat für „nicht nachvollziehbar“.Die Empfehlung des NDR gilt als Vorlage für die übrigen Aufsichtsgremien der ARD. Die Freigabe des NDR ist allumfassend, sie erlaubt vor allem die freie Textproduktion von „tagesschau.de“.
Als hätten die Macher es selbst geschrieben
Beschränkungen jedweder Art lehnt der NDR-Rundfunkrat ab - ganz so, als hätten die „Tagesschau“-Macher das Papier selbst geschrieben. Das Angebot gilt jetzt als „eigenständig“ und „multimedial“, es soll teilweise zeitlich unbegrenzt verfügbar sein, es darf alles angeboten werden, vor allem an Texten, „sendungsbezogen“ müssen die Inhalte nicht erscheinen - was sich vor kurzem am Beispiel eines Interviews mit der Internet-Autorin Kathrin Passig zeigte, das mit der gesendeten „Tagesschau“ nichts zu tun hatte. Der NDR-Rundfunkrat hält es jedoch nicht mehr für nötig, überhaupt noch zu trennen: „Aus Sicht des Rundfunkrates besteht keine Notwendigkeit einer grundsätzlichen Unterscheidung zwischen sendungsbezogenen und nicht-sendungsbezogenen Inhalten.“
Trotzdem kommen die Rundfunkräte apodiktisch zu dem Ergebnis, dass eine „Presseähnlichkeit“ des Auftritts von „tagesschau.de“ nicht gegeben sei. Der Rundfunkstaatsvertrag, so wird behauptet, stelle bei diesem Kriterium „eindeutig auf Zeitungen und Zeitschriften ab, also auf gedruckte Presseerzeugnisse“. Nach diesem Verständnis allerdings könnten selbst die größten Textkonvolute niemals „presseähnlich“ sein. Der Rundfunkrat des NDR hat übrigens auch nichts dagegen, wenn Inhalte Dritter in das Angebot von „tagesschau.de“ einbezogen oder Online-Spiele aufgeboten werden. Diese müssten nur - hier soll das Kriterium dann doch plötzlich greifen - einen „Sendungsbezug“ aufweisen.
Auch finanziell wird aufgestockt, allein der Jahresetat von „tagesschau.de“ steigt binnen vier Jahren von rund vier Millionen im letzten Jahr Richtung sechs Millionen Euro 2012, er soll zwischen 2009 und 2012 quergerechnet im Schnitt bei knapp fünf Millionen Euro liegen. ARD und ZDF geben in den nächsten Jahren insgesamt 611 Millionen Euro fürs Internet aus.
Ein unglaublicher Vorgang
Die Entscheidung des NDR-Rundfunkrats sei ein „absolut unglaublicher Vorgang“, sagte der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), Dietmar Wolff. Damit würden wichtige Vorgaben des Rundfunkstaatsvertrags unterlaufen. Der Dreistufentest habe „zu einem vernünftigen Interessenausgleich zwischen Gebührensendern und Presse führen sollen“. Würden die Pläne des NDR verwirklicht, sei „alles Makulatur“. An die Rundfunkräte der übrigen ARD-Sender ergeht der Appell, dem Entscheid nicht zu folgen. „Wenn der NDR sich die Regulierungsvorschriften nach Lust und Laune zurechtbiegt, bis sie passen, ist dies auch eine Verhöhnung des Gesetzgebers“, sagte der BDZV-Mann Wolff. Insbesondere die Umfirmierung von „tagesschau.de“ zu einem „mulitmedialen Angebot“ sei dazu angetan, die Vorgaben des Rundfunkstaatsvertrags auszuhebeln.
Der Zeitschriftenverlegerverband VDZ teilt die Ansicht des BDZV und hat den niedersächsischen Ministerpräsidenten Christian Wulff in einem Brief aufgefordert, „als Rechtsaufsicht diesem Freibrief des Rundfunkrates im Interesse der freien Presse“ entgegenzutreten. Die „unbeschränkten inhaltlichen Angebote ohne Verweis auf konkrete Sendebegleitung, die Möglichkeit, auch nicht sendungsbezogene Texte einzustellen, die Aufhebung der Sieben-Tage-Verweildauer und ein Etatanstieg um 50 Prozent“ verletzten die Schranken des Rundfunkstaatsvertrags für die Internet-Aktivitäten der öffentlich-rechtlichen Sender, schreibt der VDZ-Geschäftsführer Wolfgang Fürstner. Auch sei die Erhöhung der öffentlich-rechtlichen Ausgaben für Online-Angebote von sechzig auf 160 Millionen Euro im kommenden Jahr sei nicht hinzunehmen.
„Medienvielfalt in Deutschland gefährdet“
„Sollte die Umdeutung der Schranken in einen Freibrief folgenlos bleiben, ist der Gesetzgeber aufgefordert, das Verbot der gebührenfinanzierten Online-Presse auszusprechen“, meint der VDZ-Geschäftsführer Fürstner. Wolfgang Börnsen, der kultur- und medienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion schloss sich der Kritik an. Die Entscheidung des NDR-Rundfunkrats gefährde „die Medienvielfalt in Deutschland“, sagte er. Handelten alle Gremien der öffentlich-rechtlichen Sender so, werde der Dreistufentest ad absurdum geführt. Der Rundfunkrat brüskiere zudem die Bundesländer, die den zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrag ausgehandelt haben, und trete „Brüssel vors Bein“, das auf diese Klarstellungen gedrungen hatte. Die Ministerpräsidenten hätten Grund, sich damit zu beschäftigen.
Die Vorsitzende des NDR-Rundfunkrates, Dagmar Gräfin Kerssenbrock, stellte das Beratungsergebnis im Gespräch mit dem Deutschen Depeschendienst als vorläufig dar und wies die Kritik am Dreistufentest zurück. Es habe bislang eine erste Meinungsbildung mit Hilfe eines unabhängigen Gutachters stattgefunden, sagte sie - das FAZ.NET vorliegende Dokument fasst jedoch die Empfehlungen des Rundfunkrats schon unmissverständlich zusammen. Im Laufe, so Kerssenbrock, würden die Empfehlungen ausgewertet und in eine abschließende Entscheidung des NDR-Rundfunkrates einfließen. Das Verfahren sei inhaltlich noch nicht abgeschlossen. Nach der Prüfung durch die Rechtsaufsicht wolle der NDR die Ergebnisse veröffentlichen.