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Finale vorm BGH? F.A.Z. und SZ verlieren im Streit um ihre Buchkritiken

11.12.2007 ·  Die Frankfurter Allgemeine Zeitung und die „Süddeutsche Zeitung“ haben in zweiter Instanz vor dem Oberlandesgericht Frankfurt einen Prozess gegen den Internetdienst „Perlentaucher“ verloren. Das Gericht hat die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen.

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Die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ und die „Süddeutsche Zeitung“ haben vor dem Oberlandesgericht Frankfurt in zweiter Instanz einen Prozess gegen den Internetdienst „Perlentaucher“ verloren. Das Gericht entschied, dass der „Perlentaucher“ Buchkritiken der Zeitungen zusammenfassen und diese Zusammenfassungen verkaufen darf, auch wenn diese lediglich Originalzitate aus den Rezensionen aneinanderreihen. Das Gericht hat die Revision zum Bundesgerichtshof ausdrücklich zugelassen, bis dahin ist das Urteil nicht rechtskräftig (Az. 11 U 75/06 und 76/07).

Der „Perlentaucher“ verkauft Literaturhinweise, die mit zum Teil umfangreichen wörtlichen Zitaten aus Zeitungsartikeln arbeiten. Er verkauft diese, die Rezensionen der Zeitungen verkürzenden Texte, an Onlinehändler wie buecher.de, wo sie auf Buchhandelsseiten erscheinen. Die Kläger sehen sich durch diesen Verkauf in ihrem Urheberrecht verletzt: der „Perlentaucher“ verdiene mit ihren Kritiken Geld, Internetnutzer würden von der Lektüre der Originaltexte abgehalten. Das Frankfurter Oberlandesgericht urteilte der ersten Pressemeldung zufolge, die Zusammenfassungen könnten eine „eigene schöpferische Leistung“ enthalten, auch wenn der Originaltext in wesentlichen Gedanken mitgeteilt werde. Auch aus dem Marken- und Wettbewerbsrecht ergebe sich kein Anspruch auf Unterlassung.

Der „Perlentaucher“-Gründer Thierry Chervel sagte, er sehe sich auf ganzer Linie in seiner Rechtsauffassung bestärkt. Die „Süddeutsche Zeitung“ teilte mit, man werde „Revision einlegen, wenn wir nach Prüfung der Begründung realistische Chancen sehen.“

Der Verlag dieser Zeitung erklärte, nach dem Verlauf des Berufungsverfahrens und insbesondere der mündlichen Verhandlung vor dem Oberlandesgericht sei das Urteil überraschend: „Das Urteil ist aus unserer Sicht falsch und stellt sich als eine Niederlage für alle Urheber - gerade auch für Journalisten - und Verwerter von Buchrezensionen dar.“ Man warte die Urteilsbegründung ab und prüfe dann die Revisionsaussichten; die Revision sei ausdrücklich zugelassen worden.

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