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Fernsehen Urteile gegen Contergan-Film weitgehend aufgehoben

10.04.2007 ·  Das Hamburger Oberlandesgericht hat vier Urteile gegen die Ausstrahlung eines Fernsehfilms über den Contergan-Skandal aufgehoben. Ob der Film „Eine einzige Tablette“ nun gezeigt wird, ist aber weiterhin offen.

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Im Rechtsstreit über einen Fernseh-Zweiteiler über den Contergan-Skandal hat das Hamburger Oberlandesgericht (OLG) vier Urteile gegen die Ausstrahlung des Spielfilms am Dienstag größtenteils aufgehoben.

Trotz dieses Erfolges können der Westdeutsche Rundfunk (WDR) und die Produktionsfirma Zeitsprung den Film in seiner jetzigen Fassung weiterhin nicht senden, weil noch nicht alle juristischen Hürden genommen sind. So hatte der klagende Contergan-Hersteller Grünenthal unabhängig von dem Berufungsverfahren vor dem OLG Mitte März am Hamburger Landgericht zwei weitere einstweilige Verfügungen gegen den Film erwirkt, über die noch nicht verhandelt worden ist.

Die Kölner Produktionsfirma Zeitsprung zeigte sich optimistisch. „Wir gehen fest davon aus, dass wir den Film in diesem Jahr noch zeigen können“, sagte Justiziar Mirek Nitsch. Die Entscheidung des OLG sei ein „großartiger Sieg“. Die Vorsitzende Richterin machte aber deutlich, dass sich in dem Konflikt auch die Gegenseite teilweise durchgesetzt habe. Der Deutsche Kulturrat begrüßte das Urteil. Sein Geschäftsführer Olaf Zimmermann sprach von einem „ersten Teilerfolg für die Kunstfreiheit“. Die Chancen seien gestiegen, dass der Film bald gezeigt werden könne.

Drehbuch oder Film

Der Film „Eine einzige Tablette“ thematisiert die Affäre um das Schlafmittel Contergan, nach dessen Einnahme Tausende Frauen Ende der fünfziger Jahre missgebildete Kinder geboren hatten. Die Aachener Firma Grünenthal und ein betroffener Anwalt, an dessen Lebensgeschichte sich der Film anlehnt, klagten im vergangenen Sommer gegen die Ausstrahlung. Sie sahen in mehr als einem Dutzend Passagen des Drehbuchs eine Verdrehung der historischen Tatsachen und eine Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte. Das Hamburger Landgericht folgte ihrer Auffassung und untersagte die Ausstrahlung des Films per einstweiliger Verfügung.

Das OLG änderte diese Urteile nun in großen Teilen. Während die Vorinstanz auf der Grundlage des Drehbuchs entschieden hatte, urteilte das OLG nach Ansicht des Films. In diesem waren einige Szenen des ursprünglichen Drehbuchs gestrichen oder verändert worden. „Insofern hat sich die Firma Grünenthal in größerem Umfang durchgesetzt, als dies nunmehr den Anschein hat“, sagte die Richterin. Auch der klagende Anwalt habe im Ergebnis zum Teil obsiegt, obwohl das OLG das Verbot des Landgerichts in seinem Falle ganz aufhob. Gegen die Urteile des OLG können nach Angaben des Gerichts keine Rechtsmittel eingelegt werden.

Das Oberlandesgericht wertete den Film des renommierten Regisseurs Adolf Winkelmann („Jede Menge Kohle“, „Die Abfahrer“) als Kunstwerk. Ein Verbot von Szenen sei daher nur bei einer schwerwiegenden Verletzung von Persönlichkeitsrechten angebracht. Verboten wurden demnach noch Passagen, in denen Grünenthal „infame und skrupellose Methoden“ in der damaligen Auseinandersetzung um das Schlafmittel Contergan unterstellt werden (siehe auch: Ein Film über den Contergan-Skandal darf nicht gezeigt werden).

Quelle: FAZ.NET mit Material von dpa
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