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Fernsehen Eine eklatante Ungleichbehandlung

22.08.2008 ·  Ein großer Prozess steht bevor: Ulrich Wickert zieht vor Gericht, da er als Sendeanbieter für RTL nicht akzeptiert wurde. Die Klage richtet sich gegen den Star des deutschen Kulturbetriebs: Alexander Kluge.

Von Michael Hanfeld
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Ulrich Wickert macht die Probe aufs Exempel. Der einstige „Tagesthemen“-Moderator und heutige Produzent will es wissen. Er will wissen, warum er als sogenannter „Drittsendeanbieter“ bei RTL nicht zum Zug kam. Alle fünf Jahre werden dort wie auch bei dem Konkurrenten Sat.1 die gesetzlich vorgeschriebenen „Fensterprogramme“ für Kultur ausgeschrieben. Und alle Jahre gehen sie an denselben - an Alexander Kluge und seine Firma, die DCTP. Das findet nicht nur Ulrich Wickert merkwürdig.

Der David, als den Kluge sich gern ausgibt, ist er schon längst nicht mehr. Er ist der heimliche Tycoon der deutschen Medienbranche, an seinem Aufstieg kann man ablesen, wie man in diesem Land ein kleiner Rupert Murdoch wird: Man braucht ein fein gesponnenes politisches Netzwerk und Gesetze, die einem in die Hände spielen, gewissermaßen einen gesetzlichen Auftrag zum Geldverdienen.

Nicht einmal angehört

Ulrich Wickert hat nichts davon und hat sich doch mit seiner Firma UWP im Januar dieses Jahres darum beworben, bei RTL die im Rundfunkstaatsvertrag verankerten „Fensterprogramme“ bespielen zu dürfen. Von der Ablehnung seines Antrags erfuhr er aus der Presse, er wurde von der zuständigen Landesmedienanstalt in Niedersachsen nicht einmal angehört. Deshalb hat er jetzt eine Klage vor dem Verwaltungsgericht Hannover eingereicht. Seine Klage richtet sich gegen die Landesmedienanstalt, beigeladen aber sind RTL und Alexander Kluge. Denn vor Gericht steht ein Monopol - das Monopol des Alexander Kluge, das bei RTL, auf fünf Jahre gerechnet, nach Expertenmeinung fünfzig Millionen Euro wert sein soll. Ulrich Wickert klagt gegen die Entscheidung der Landesmedienanstalt und beantragt, dass das Gericht die Vergabe der Sendezeit bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache aussetzt. Damit die entsprechenden Sendeflächen nicht leer blieben, sollten sie fifty-fifty zwischen der DCTP und Wickerts UWP geteilt werden.

Mit seiner Klage taucht Wickert in ein kompliziertes Geflecht ein, in das Verfahren nämlich, mit dem die für die Aufsicht der deutschen Privatsender zuständigen Landesmedienanstalten die für die beiden großen Sender RTL und Sat.1 vorgeschriebenen „Fensterprogramme“ vergeben. Für die entsprechende Klausel haben seinerzeit SPD-Medienpolitiker gesorgt. An wichtiger Stelle wirkte der ehemalige Chef der hessischen Staatskanzlei, Paul Leo Giani. Die Privaten, so das Monitum, seien verpflichtet, Kultursendungen zu zeigen, produziert von „unabhängigen Dritten“. Das war der Preis, den die Sozialdemokraten der Union bei der Einführung des Privatfernsehens abverlangten. Paul Leo Giani hat längst die Seiten gewechselt, heute ist er der Anwalt und Berater von Alexander Kluge.

Keine Antwort

Die neuerliche Entscheidung für ihn als Partner des größten deutschen Privatsenders RTL greift Ulrich Wickert in seiner Klageschrift in dreifacher Hinsicht an: Das Vergabeverfahren, so argumentiert Wickerts Anwalt, sei zeitlich so eng getaktet gewesen, dass es einem neuen Anbieter gar nicht möglich gewesen sei, mit einer kompletten Vorbereitung in den Wettbewerb einzutreten. Am 17. Juli dieses Jahres erging die formelle Gesamtentscheidung der Niedersächsischen Landesmedienanstalt darüber, wer bei RTL in den kommenden fünf Jahren den „Drittanbieter“ geben soll, kurz zuvor hatte Wickert - der nur indirekt von dem Entscheid erfahren hatte - Widerspruch eingelegt, der, wie sein Anwalt schreibt, bis heute nicht beantwortet worden sei. Nur fünf Tage später, am 22. Juli 2008, setzte der fragliche Zeitraum schon ein. Die zeitliche Abfolge, schreibt der Anwalt von Ulrich Wickert, zeuge davon, dass „schon davon ausgegangen wurde“, dass Kluge wieder zum Zuge käme.

Zum anderen moniert die Klage, dass der Bewerber Wickert von der Landesmedienanstalt nicht angehört wurde, um seine Pläne zu erläutern. Zudem habe er von der Ablehnung seines Antrags aus der Presse erfahren. Anfang April sei diese in einer Stellungnahme der Kommission zur Ermittlung der Konzentrationskontrolle (Kek) aufgeschienen. Die Kek ist ein mit den Landesmedienanstalten verbundenes Gremium, das deren Entscheidungen gegenprüft und - die Entscheidung der Niedersachsen in Wickerts Fall hart kritisierte. Es sei nicht einzusehen, schrieb die Kek sinngemäß, wieso sein Antrag von der Landesmedienanstalt für zu wenig konkret und aussichtslos gehalten werde.

„Vielzahl von Verflechtungen“

Der zweite Punkt der Klage lautet darauf, dass Alexander Kluge und die DCTP nicht - wie vom Gesetz gefordert - rechtlich unabhängig von dem Sender RTL seien, dem sich Kluge als „unabhängiger Dritter“ hinzugesellt. Sie wiesen vielmehr „eine Vielzahl von Verflechtungen“ auf. So gehöre RTL zu Bertelsmann, und zu Bertelsmann gehöre der Verlag Gruner + Jahr. Der wiederum sei Gesellschafter mit Sperrminorität beim Spiegel Verlag. Und über diese Kette sei RTL mittelbar mit 12,5 Prozent an Kluges DCTP beteiligt. Zudem veranstalte Kluge als Gesellschafter mit RTL den Sender Vox. Verbunden seien Kluge und RTL weiter über die von der DCTP herausgegebene Zulieferung der Magazine von „Spiegel TV“ und über die Sendung „Stern TV“, die zum Teil in der Drittsendezeit, aber auch in der RTL-eigenen Hauptsendezeit laufe, „Spiegel TV“ wiederum sei eine hundertprozentige Tochter des „Spiegel“, und von da führe der Weg wiederum über Gruner + Jahr zu Bertelsmann zurück zu RTL.

Der dritte Punkt, den Wickerts Klage anführt, betrifft die Sendezeit der „Fensterprogramme“. Deren Zuschnitt in zwei Portionen à hundertzwanzig und à sechzig Minuten korrespondiere exakt mit den seit zehn Jahren laufenden DCTP-Magazinen; für kleine, neue Produzenten sei es kaum möglich, in die Sendezeitschiene einzusteigen. Von einer „eklatanten Ungleichbehandlung“ spricht Wickerts Anwalt - ein Fait accompli. Es erhärte sich der „Verdacht der rechtswidrigen ,Monopolisierung' der Drittfensterlizenzen“ zugunsten von Kluges DCTP.

Eine besondere Rechnung

Die niedersächsische Landesmedienanstalt und Alexander Kluge haben auf Wickerts Klage schon geantwortet und beantragt, sie abzuweisen. Sie führen an, Wickerts Klage könne dazu führen, dass die fraglichen Sendestrecken leer blieben. Eine formelle Anhörung Wickerts sei, so die Landesmedienanstalt, nicht nötig gewesen, sie hätte wenig Erkenntnisgewinn versprochen und das Verfahren verzögert. Wickert hätte von sich aus nachbessern müssen, die DCTP sei von RTL unabhängig, die Termine hätten sich so ergeben, da RTL das Verfahren erst spät in Gang gesetzt habe. Kluges Anwalt, besagter Paul Leo Giani, macht dazu eine besondere Rechnung auf: Der jetzige Kläger Wickert sei mit seiner Firma UWP bis Ende November 2007 Partner einer Spiegel-Tochter gewesen, bis dato habe man von einer Bewerbung Wickerts nicht ausgehen können. Der jetzige Vorwurf der Bevorzugung sei „falsch und eine böswillige Stimmungsmache“.

Worüber hier gestritten wird, das ist als systematischer Sündenfall in der Branche bekannt, man hat sich damit abgefunden. Der SPD-Medienpolitik müsste die Entwicklung eigentlich peinlich sein - man wollte Vielfalt sichern, in Wahrheit sanktionierte man ein lukratives Monopol. Dieses aufzubrechen, das haben die Manager von „Focus TV“ schon einmal erprobt. Doch aus dem von ihnen angedrohten Prozess wurde nichts, man verglich sich miteinander: „Focus TV“ schlüpfte bei der DCTP unter und besendet heute Flächen, auf denen zuvor „Spiegel TV“ war. Laut Geschäftsbericht 2007 läuft es bei der DCTP recht gut. Der Kassenbestand an Cash beläuft sich auf mehr als fünfunddreißig Millionen Euro. Wickerts Klage ist angenommen, einen Verhandlungstermin gibt es noch nicht.

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Jahrgang 1965, Redakteur im Feuilleton, zuständig für „Medien“.

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