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Fernseh-Frühkritik „Günther Jauch“ Eiertanz um die Phantompille

 ·  Wie redet man über einen Text, den niemand kennt? Günther Jauchs Talk über die kirchliche Abweisung eines Vergewaltigungsopfers geriet aus dem journalistischen Ruder.

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© dpa Wurstiger als Wowereit: Günther Jauch ließ die Diskussion ins Leere gehen

„Günther Jauch“ ist ein öffentlich-rechtliches Talkformat, in der sich sehenden Auges folgender Vorgang abspielen kann: Ein amtliches, keinesfalls geheimes Dokument wird in den Mittelpunkt einer kontroversen Diskussion gerückt. Drei Diskutanten geben drei verschiedene Interpretationen des Dokuments. Es folgen Mutmaßungen, was nun wirklich in dem Dokument steht und was nicht. Die Diskussion kommt mangels genauer Textkenntnis nicht vom Fleck.

Und was tut der Moderator derweil? Er schaut apathisch drein, in einer Mischung aus „Wer wird Millionär?“-Pokerface und Ennui, und unternimmt im übrigen keinen einzigen Versuch, das Dokument, um das sich beinahe alles in der Sendung dreht, den Zuschauern im Wortlaut zur Kenntnis zu bringen. Weder liest er die strittigen Passagen vor, noch lässt er sie als Zitate einblenden. Zu dem fraglichen Dokument gleich mehr. Festzuhalten bleibt zunächst, dass Jauch immer öfter nach Art des Regierenden Bürgermeisters von Berlin moderiert: mit ostentativer Wurstigkeit. Seine Redaktion scheint zu den Quizonkel-Allüren ihres Chefs kein kritisches Korrektiv sein zu wollen.

Den eigenen Hintern absichern

Im Mittelpunkt der gestrigen Sendung über Kirche als Arbeitgeber stand die jüngst bekannt gewordene Abweisung eines Vergewaltigungsopfers in zwei katholischen Krankenhäusern Kölns. Die Weigerung, die betroffene Frau ärztlich zu untersuchen und die Spuren des Verbrechens sicherzustellen, ist ein Systemversagen, das nicht bloß individuell verrechnet werden kann.

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Die menschliche Deformation, die aus diesem Versagen spricht, besteht darin, dass man hier traumatischem Leid mit einer Angestelltenmentalität begegnet ist, der es zuerst darum geht, den eigenen Hintern abzusichern. Das wiederum ist nur möglich, weil eine im Kern sich transzendent verstehende Institution auch als Arbeitgeber auftritt, und dies dann natürlich auch mit all den Hässlichkeiten, wie sie in jedem Betrieb gang und gäbe sind. Dass sich kirchlicherseits später sowohl der Krankenhausträger als auch der Kölner Kardinal Meisner für den Vorfall entschuldigten, ändert an dem skandalösen Vorfall nichts.

Doch was war das nun für ein Dokument, das durch die Sendung geisterte? Es handelt sich um die Erklärung Meisners zur „Pille danach“ mit Datum vom 31. Januar 2013. Der Wille, diese Pille nicht verschreiben zu müssen, war der Anlass für die spektakuläre Abweisung des Vergewaltigungsopfers durch katholische Ärzte. In besagter Erklärung des Kardinals steht ein Satz, der jetzt als Kehrtwende in der kirchlichen Haltung zu diesem Präparat bewertet wird: „Wenn nach einer Vergewaltigung ein Präparat, dessen Wirkprinzip die Verhinderung einer Zeugung ist, mit der Absicht eingesetzt wird, die Befruchtung zu verhindern, dann ist dies aus meiner Sicht vertretbar.“

Wurde nur so drauflos erläutert?

Dazu zwei bemerkenswerte Reaktionen. Einerseits weisen Ärzte wie der bei Jauch anwesende Gynäkologe Bernhard von Tongelen darauf hin, dass es derartige Präparate in Reinkultur gar nicht gebe, dass vielmehr nach wie vor immer auch von einer nidationshemmenden Wirkung der „Pille danach“ ausgegangen werden müsse. Der Kardinal hätte sich demnach über eine Phantompille geäußert. Andererseits entsprang es dem Wunschdenken des Publizisten Martin Lohmann, Chefredakteur eines katholischen Fernsehsenders, wenn er suggerierte, Meisner halte in der Tat nur Präparate für vertretbar, die „ausschließlich“ eine Befruchtung verhindern, nicht aber solche Präparate, die darüber hinaus auch die Einnistung der bereits befruchteten Eizelle in die Gebärmutter unmöglich machen.
Zwar geht Meisners Erklärung mit dem Satz weiter: „Wenn ein Präparat, dessen Wirkprinzip die Nidationshemmung ist, mit der Absicht eingesetzt wird, die Einnistung der bereits befruchteten Eizelle zu verhindern, ist das nach wie vor nicht vertretbar, weil damit der befruchteten Eizelle, der der Schutz der Menschenwürde zukommt, die Lebensgrundlage aktiv entzogen wird.“

Doch gilt es, das kasuistische Potential auch dieses Satzes zu gewichten. Eine seriöse journalistische Analyse des Dokuments hätte unbedingt die „Erläuterung“ einbeziehen müssen, die die Pressestelle des Erzbistums Köln der Erklärung ihres Chefs beifügte. Man kann davon ausgehen, dass diese Erläuterung die von Meisner autorisierte Deutung seiner Worte darstellt. Jedenfalls wird die Pressestelle eine kirchlicherseits derart heikle Materie kaum ohne Wissen des Kardinals mal eben so drauflos erläutert haben.

Die Macht der Absicht

In der Erläuterung wird zunächst eingeräumt, dass man die Wirkprinzipien der „Pille danach“ de facto wissenschaftlich oft gar nicht sauber voneinander trennen kann. Es gehöre nun einmal zur Eigenart solcher wissenschaftlichen Erkenntnisse, „dass sie nicht selten kontrovers sind“. Anstatt nun die Losung auszugeben, die Lohmann in die Erklärung Meisners hineinlesen will: Im Zweifel Hände weg von der „Pille danach“, erläutert die Pressestelle: Im Zweifel kommt es auf „die Absicht“ an, nur die Befruchtung, nicht aber die Nidation verhindern zu wollen. Wenn eine solche Absicht bestehe, könne man die Nidationshemmung als unerwünschte Nebenfolge in Kauf nehmen.

Nichts anderes steht im Text der Pressestelle, wenn es dort heißt: „Bei der Entscheidung muss ein Arzt aus eigener wissenschaftlicher Einschätzung abwägen, inwieweit bei einem Präparat eine nidationshemmende Wirkung besteht. Andererseits haben bekanntlich sehr viele Präparate und Verhaltensweisen Nebenwirkungen, die das beginnende menschliche Leben schädigen oder im Extremfall sogar töten können. Solche Effekte sollten selbstverständlich minimiert werden. Ganz ausschließen kann man sie nie.“

Hat schon eine Absicht die Macht, die Folge einer Handlung zu einer Nebenfolge herabzustufen? Es wäre bei „Günther Jauch“ eine interessante Debatte gewesen, hätte man gefragt,  in welcher Weise diese jüngste Direktive noch der Forderung nach „absolutem Lebensschutz“ entspricht, die Meisner wenige Tage zuvor, am 22. Januar, bekräftigt hatte. Diese Debatte wurde leider verschenkt.

Es geht um die Therapiefreiheit der Ärzte

Prälat Peter Neher, der bei Jauch als Caritas-Präsident auftrat, gab sich als routinierter Richtlinien-Hermeneutiker zu erkennen, der einen Teufel tut, ohne Not Widersprüche zu benennen.

Seine Ausstrahlung hatte denn auch im Ganzen etwas Fischiges, das zunächst nicht an den Samariter denken ließ, dem man sich anvertrauen möchte, wenn man unter die Räuber gefallen ist. Demgegenüber setzte Lohmann, nicht minder erfahren in der kasuistischen Vermittlung zwischen Norm und Wirklichkeit, den Akzent auf gepflegte Kantigkeit. Die nordrhein-westfälische Gesundheitsministerin Barbara Steffens wusste die verschwiemelte Diskussion geschickt zu nutzen, um ihre Rechte als staatliche Subventionsgeberin kirchlicher Einrichtungen festzuklopfen. Zugleich ließ sie keinen Zweifel am Interesse des Staates, auch künftig für Krankenhäuser und andere soziale Einrichtungen die Kirchen als Träger im Boot zu haben.

Dass die Kirchen bei der Ausgestaltung der Arbeitsverträge im Rahmen der staatlichen Gesetze Vertragsfreiheit genießen und also eigene inhaltliche Vorgaben machen können, hielt die Ministerin für selbstverständlich. Solange in katholischen Krankenhäusern die Therapiefreiheit der Ärzte gewährleistet ist, hat Steffens nichts dagegen, wenn in Ausübung eben jener Freiheit katholische Ärzte die „Pille danach“ nicht selbst verschreiben, sondern das Präparat der Patientin anderweitig zur Verfügung stellen.

Auch da wäre es keine verkehrte Idee gewesen, dem Zuschauer mit einem eingeblendeten Zitat die staatskirchenrechtliche Lage zu erläutern. Oder will Jauch statt des mündigen den ahnungslosen Zuschauer, der sich an der falschen Stelle aufregt – Hauptsache, er regt sich auf?

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Jahrgang 1960, Redakteur im Feuilleton.

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