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Donnerstag, 20. Juni 2013
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FAZ.NET-Frühkritik: Sandra Maischberger Wo Gesetze an ihre Grenzen stoßen

 ·  Bei Maischberger ging es um ein wichtiges Thema, um unseren Umgang mit Menschen, denen nur noch ihr Menschsein geblieben ist. Das Ergebnis ist ernüchternd.

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© dapd Leidet an Demenz: der ehemalige Schalker Kult-Manager Rudi Assauer

„Langweilig, bin raus“, so lautete einer der wenigen Kommentare am Dienstag Abend zur Sendung von Sandra Maischberger auf Twitter. Der Kurznachrichtendienst ist ein guter Indikator für das, was die Wahrnehmung von Menschen in einem Moment bestimmt. Zumeist ist das die Tagesaktualität, die über die Massenmedien vermittelt wird. In der Nacht war es der Entzug des Promotionstitels von Annette Schavan durch die Universität Düsseldorf.

In der gleichen Zeit lebten 1,3 Millionen Menschen unter den Bedingungen des Betreuungsgesetzes aus dem Jahr 1990. Damit verbunden ist der Verlust der Verfügbarkeit über das eigene Leben. Es bedeutet letztlich das Zurücksetzen eines erwachsenen Menschen auf den Status eines unmündigen Kindes. Dem Betroffenen bleibt lediglich der Status des „Menschseins“ bei Verlust seiner bürgerlichen Grundrechte. Allein diese Zahl dokumentiert die Ambivalenz des Begriffs „Aktualität“, der bisweilen anders verstanden werden muss, als er in den Medien zum Ausdruck kommt.

Eine geglückte Umsetzung des Betreuungsgesetzes

Der Münchner Rechtsanwalt für das Betreuungsrecht, Prof. Dr. Volker Thieler, dankte dann auch Frau Maischberger dafür, sich des Themas unter dem Titel „Entmündigt – Wenn Betreuung zum Albtraum wird“ angenommen zu haben. Die Gastgeberin verzichtete zudem auf die Einladung prominenter Gäste, wenn man von der Tochter des an Demenz erkrankten Rudi Assauer absieht. Bettina Michel schilderte die Lebenssituation ihres Vaters ein Jahr nach der Veröffentlichung seiner Krankheitsgeschichte – und unter den Bedingungen des Betreuungsgesetzes. Es muss eine geglückte Umsetzung dessen sein, was das Bundesjustizministerium in einer Broschüre zum Betreuungsrecht so beschreibt: Das Wesen der Betreuung bestehe darin, dass ein Betreuer „für eine volljährige Person in einem genau festgelegten Umfang für sie“ handelt. Das Selbstbestimmungsrecht des betroffenen Menschen solle dabei gewahrt bleiben, „soweit dies möglich und seinem Wohl zuträglich ist. Seine Wünsche sind in diesem Rahmen beachtlich.“

Im Verlauf der Sendung sollte deutlich werden, welche Probleme damit in der täglichen Praxis verbunden sind. Frau Maischberger verzichtete übrigens darauf, die Konflikte anzusprechen, die zwischen der damaligen Ehefrau Assauers und der Tochter nach der Veröffentlichung seiner Erkrankung aufgetreten waren. Dieser Verzicht war bemerkenswert. Solche familiären Konflikte sind nämlich zumeist der Hintergrund der Probleme im Betreuungsrecht, was in der Sendung später auch zur Sprache kam. Und so wurde hier jene doppelte Tragik der früher Entmündigung genannten Handlungsunfähigkeit deutlich. Sie betrifft eben auch das Umfeld des Betroffenen, in besonderem Maß bei einer Person des öffentlichen Lebens.

„Rächer der Betrogenen“

Ansonsten standen zwei Gäste im Mittelpunkt, zum einen der erwähnte Münchner Rechtsanwalt und Klaus Förter-Vondey, der Vorsitzende des Bundesverbands der Berufsbetreuer. Thieler wurde im „Spiegel“ im Jahr 2003 als „Rächer der Betrogenen“ skizziert. Er wurde mit einem Satz bei Fliege zitiert, wie erinnern uns an die verblichene Talk-Show, der auch am Dienstag Abend zu hören war: „Es ist bei uns leichter, Betreuer zu werden als Würstchenverkäufer.“ Es ging in dem Artikel übrigens um ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren gegen Thieler, unter anderem wegen seines Vorgehens gegen Mieter und im Zuge von Ost-Immobiliengeschäften. Nun machte Frau Maischberger dessen Kritik an der Betreuungspraxis von Würstchenverkäufern an Gästen deutlich, die praktischerweise auch dessen Klienten sind.

Das spricht zwar nicht gegen deren Erfahrungen, aber der „Rächer der Betrogenen“ könnte einem ähnlichen Mechanismus wie die Berufsbetreuer ausgesetzt sein. Hiltrud Boldt-Schiffer, ehrenamtlich engagiert in „Handeln statt Misshandeln - Bonner Initiative gegen Gewalt im Alter“, schilderte das Problem bei den Berufsbetreuern. Man habe es hier häufig mit vermögenden Menschen zu tun. Dieser Markt habe ein Volumen von 40 Mrd. Euro, so ihr als Analyse artikuliertes Misstrauen. Nun sind den Zugriffsmöglichkeiten von Berufsbetreuern auf das Vermögen ihrer Klienten zwar vom Gesetzgeber rechtliche Schranken gesetzt worden, aber diese bleiben in der Praxis häufig wirkungslos. Das wurde ohne Zweifel deutlich. Nur: Ist Thieler der richtige Ansprechpartner, um über diese zumeist familiären Konflikte Auskunft zu geben? Oder ist er nicht in Wirklichkeit der Interessenvertreter der Gruppen, die in dem Streit um die Vormundschaft über entmündigte Menschen vor Gericht den Kürzeren gezogen haben?

Berufsbetreuer mit Heiligenschein

Es war also nicht ohne Pikanterie, dass Thieler unwidersprochen Förter-Vondrey einen „Heiligenschein“ als seriöser Berufsbetreuer aussprechen durfte. Dieser wehrte sich zwar gegen den von Thieler mit Vehemenz ausgesprochenen Generalverdacht gegen seine Berufsgruppe. Nur ist die Lage der Berufsbetreuer tatsächlich untragbar geworden, weil die vom Gesetzgeber beabsichtigten Schranken zu deren Kontrolle nicht funktionieren. Die zuständigen Richter haben schlicht nicht die Zeit, um den Machtmissbrauch von Betreuern wirksam zu verhindern. Dazu kommt die mittlerweile eingerissene Praxis, die Betreuung zu schnell anzuordnen.

Das Betreuungsgesetz kommt unter die Räder, wenn es von Familienangehörigen als Instrument zur Lösung innerfamiliärer Streitigkeiten – etwa im Streit um das Erbe – ausgenutzt wird. Und Juristen wenden für solche Konflikte die Verfahren an, die ihnen der Gesetzgeber zur Verfügung gestellt hat. Sie entscheiden nach Aktenlage und unter Hinzuziehung der Leute, die mit der Umsetzung betraut sind. Das sind dann genau die Betreuer, deren Auswahl bis heute ohne jedes Qualifikationsprofil stattfindet. Es ist somit dem Zufall überlassen, an welchen Betreuer man in der Praxis gerät. Und Angehörige geraten unter Umständen in eine Maschinerie, die nicht nur den Betroffenen selbst, sondern auch die nächsten Angehörigen der Willkür eines vom Amt bestellten Dritten aussetzt.

Eine unheimliche Vollmacht

Mit der rechtzeitigen Ausstellung einer Vertretungsvollmacht lässt sich das Betreuungsverfahren verhindern. Die Bestellung solcher ehrenamtlichen Betreuer hat allerdings eine Voraussetzung: die Bereitschaft, das eigene Leben sprichwörtlich anderen Menschen anzuvertrauen. Förter-Vondrey hat eine solche Vollmacht nicht ausgestellt, weil sie „ihm unheimlich vorkommt.“ Nun steckt dahinter auch das von Frau Boldt-Schiffer ausgesprochene Interesse des Berufsbetreuers an der „Existenzsicherung“. Ehrenamtliche Betreuer sind in dieser Perspektive schlecht für die eigene Branche. So war das gemeint. Aber was Förter-Vondrey wohl nicht gemerkt hat: Er bekam vom Gericht genau diese Vollmachten ausgestellt, wenn auch nicht in eigener Sache. Unheimlich ist ihm das nicht vorgekommen.

So bietet die Sendung ernüchternde Erkenntnisse: Der „Rächer der Betrogenen“ ist keiner. Der Berufsbetreuer mit dem „Heiligenschein“ traut sich selbst nicht. Und der Gesetzgeber bietet am Ende auch keine Lösung für zerrüttete Familienverhältnisse. Nur gibt es einen Trost. Armut schützt zwar nicht vor Gleichgültigkeit, aber vor missgünstigen Erben und raffgierigen Betreuern. Langweilig war es ansonsten nur für den Zuschauer, der solche Sendungen als Unterhaltungsformat begreift. Immerhin auch eine Erkenntnis.

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