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    Verfassungsrechtliches Donnergrollen

    Der entscheidende Punkt ist weder die Löschung der Beiträge durch Facebook noch sind es die Kriterien, nach denen gelöscht wurde. Das verfassungsrechtliche Donnergrollen geht vielmehr von der richterlichen Argumentation aus, ein privatrechtlicher Kommunikationsdienstleister sei nahezu unumschränkt durch die deutschen Grundrechte gebunden, nur weil er auf dem deutschen Markt eine „Quasi-Monopolstellung“ innehabe.

    Selbstverständlich ist das nicht und wäre ich an Facebooks Stelle, würde ich bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Der Staat hat nämlich die Aufgabe dafür zu sorgen, dass die öffentlichen Räume zur Verfügungen gestellt werden, innerhalb derer der demokratisch-pluralistische Diskurs stattfinden kann. Und das gilt m.E. auch für öffentliche Räume im Internet. Entweder der Staat schafft höchstselbst leistungsfähige Diskussionsplattformen, innerhalb derer die Grundrechte unmittelbar gelten, oder er muss an Facebook für diesen Service Geld bezahlen.

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    Maas' Gesetz offenbar wirkungslos

    Wenn in dem in diesem Artikel dargelegten Fall Kommentare als "Haßkommentare" gelöscht wurden, das Gericht aber feststellt, die Löschung war rechtswidrig, dann stimmten möglicherweise die Kriterien der Facebook-Löscher nicht. Ein anderer Fall ist die Berliner Staatssekretärin Sawsan Chebli, die ihren Facebook-Account wegen eines "Shitstorms" mit "Haßpostings" stillgelegt hat. Haben in diesem Fall die Löschtrupps von Facebook versagt und "Haßkommentare" durchgewunken? Oder fehlt es generell an einer Defintion darüber, was Haßkommentare eigentlich sind. Ich tendiere zu letzterem. Sollte dieses mit heißer Nadel gestrickte Gesetz nicht überarbeitet werden, liegt es allein im Auge des Löschers, was er für "Haß" hält oder nicht. Bundesgesetze müssen so formuliert sein, daß sie nicht der Willkür Einzelner Tor und Tür öffnen.

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    Maas' kluges Gesetz reicht nicht

    Zwar hat das Gesetz des ehemaligen Justizministers die schlimmsten Auswüchse an Haß und Hetze beseitigt, was nun insbesondere das rechte Miljöh zu schätzen weiß, doch muß jeder, der ins Facebook geht auch weiterhin wissen, in welch krude Gesellschaft er sich begibt. Da sind nämlich immer noch die Leute aus den geistigen No-go-Areas im Gange, die lieber zuschlagen würden als schreiben und stets in Rudeln und Mobs auftreten. Besser ists allemal, wenn man diesen Umgang und diese Nähe meidet. Auch auf der Straße und im normalen bürgerlichen Leben redet man ja mit solchen Leuten nicht.

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    Wichtige Nachricht mit weitreichenden Implikationen

    Meinungsfreiheit ist die Grundfreiheit schlechthin in einer Demokratie, ohne freie Meinungsbildung und -austausch ist die "Herrschaft des Volkes" nur eine Farce. Das Urteil ist demnach nicht nur richtig, sondern auch überaus wichtig. Hierzulande werden nicht nur von Facebook, sondern weit verbreitet auf Plattformen des Meinungsaustauschs unerwünschte Positionen unterdrückt. Selbst bei FAZ online, die ich sehr schätze, ist es oft nicht nachvollziehbar, welche Kommentare gelöscht werden - auch wenn auffällig ist, dass dem Autor jeweils widersprechende Meinungsäußerungen besonders gerne verschwinden. Ich denke, dass ich nach dem Facebook-Urteil nennenswerte Teile der deutschen online-Presselandschaft ins Schwitzen geraten dürften - und das zu Recht.


    [Anmerkung der Moderation: Es werden lediglich solche Leserkommentare nicht freigegeben, die gegen unsere Kommentarrichtlinien (http://www.faz.net/-1s9-3fxu) verstoßen. Konstruktive Kritik hingegen ist stets willkommen.]

    • 3 Antworten

    • - neueste 25.10.2018 - 16:43

    • 3

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    Wann löscht eigentlich mal jemand

    endlich dieses Unternehmen ?

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    Heiko Maas

    und seine (gefährlichen) Freunde haben diese Büchse geöffnet. Von der Favoritin des Ministers, der ehemaligen Stasispitzelin Kahane bis hin zu Bertelsmann, alle mischen sie mit um mit Begriffen wie „Hassrede“, die das deutsche StGB traditionell nicht kennt, Meinungen negativ zu kennzeichnen und aus der öffentlichen Wahrnehmung herauszuhalten.

    Das funktioniert bislang prächtig, wenn auch (wie gewünscht) sehr einseitig. Ich würde mich übrigens auch dagegen aussprechen, wenn es ausgewogen funktionieren würde. Denn, dass studentische Hilfskräfte oder Algorythmen - von deren Kontrolle durch die EKD und nahestehenden NGOs jüngst Heinrich Bedford-Strohm phantasierte, über die Meinungsfreiheit JENSEITS RICHTERLICHER UND DEMOKRATISCHER KONTROLLE entscheiden, ist ein tatsächlicher Albtraum. Und das auch ohne, dass die evangelische Kirche da auch noch mitmischt.

    Wir sind derzeit, im Internet als auch in den Medien, voran beim ÖRR, aus demokratischer Sicht auf einem gefährlichen Weg.

    • 2 Antworten

    • - neueste 25.10.2018 - 18:26

    • 2

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    Ist das nur ein Thema für Gerichte? Warum wurde das nicht in den Medien diskutiert?

    Das grüne Milieu muss wieder Meinungs- und Informationsfreiheit einüben. Allein die Tatsache, dass wir hier über türkische Verhältnisse diskutieren, ist bereits skandalös. Personelle Konsequenzen müssen nun auch bei Facebook gezogen werden: Wer das zu verantworten hat, muss seinen Stuhl räumen, denn er besitzt offensichtlich nicht die erforderliche Kompetenz. Aber diese Regeln sollten nicht nur für Monopolisten gelten: Sie sind auf alle Meinungsportale - notfalls gesetzlich - zu übertragen. Der Zensur muss wieder Einhalt geboten werden, denn der ungehinderte öffentliche Meinungsaustausch ist von überragendem öffentlichem Interesse. Der Bundestag versucht z. B. eine Petition zum Global Compact for Migration (GCM) zu verhindern, weil ihm die Begründung missfällt. Auch das eine Grundrechtsverletzung, die auf der Annahme beruht, politische Positionen oder Interessen dürften nicht öffentlich vertreten werden. Dazu gibt es hier noch keine Berichterstattung. Das ist schlecht. Bitte aufwachen!

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