Verfassungsrechtliches Donnergrollen
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25.10.2018 - 17:01
Der entscheidende Punkt ist weder die Löschung der Beiträge durch Facebook noch sind es die Kriterien, nach denen gelöscht wurde. Das verfassungsrechtliche Donnergrollen geht vielmehr von der richterlichen Argumentation aus, ein privatrechtlicher Kommunikationsdienstleister sei nahezu unumschränkt durch die deutschen Grundrechte gebunden, nur weil er auf dem deutschen Markt eine „Quasi-Monopolstellung“ innehabe.
Selbstverständlich ist das nicht und wäre ich an Facebooks Stelle, würde ich bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Der Staat hat nämlich die Aufgabe dafür zu sorgen, dass die öffentlichen Räume zur Verfügungen gestellt werden, innerhalb derer der demokratisch-pluralistische Diskurs stattfinden kann. Und das gilt m.E. auch für öffentliche Räume im Internet. Entweder der Staat schafft höchstselbst leistungsfähige Diskussionsplattformen, innerhalb derer die Grundrechte unmittelbar gelten, oder er muss an Facebook für diesen Service Geld bezahlen.
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Maas' Gesetz offenbar wirkungslos
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25.10.2018 - 15:28
Wenn in dem in diesem Artikel dargelegten Fall Kommentare als "Haßkommentare" gelöscht wurden, das Gericht aber feststellt, die Löschung war rechtswidrig, dann stimmten möglicherweise die Kriterien der Facebook-Löscher nicht. Ein anderer Fall ist die Berliner Staatssekretärin Sawsan Chebli, die ihren Facebook-Account wegen eines "Shitstorms" mit "Haßpostings" stillgelegt hat. Haben in diesem Fall die Löschtrupps von Facebook versagt und "Haßkommentare" durchgewunken? Oder fehlt es generell an einer Defintion darüber, was Haßkommentare eigentlich sind. Ich tendiere zu letzterem. Sollte dieses mit heißer Nadel gestrickte Gesetz nicht überarbeitet werden, liegt es allein im Auge des Löschers, was er für "Haß" hält oder nicht. Bundesgesetze müssen so formuliert sein, daß sie nicht der Willkür Einzelner Tor und Tür öffnen.
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Maas' kluges Gesetz reicht nicht
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25.10.2018 - 14:51
Zwar hat das Gesetz des ehemaligen Justizministers die schlimmsten Auswüchse an Haß und Hetze beseitigt, was nun insbesondere das rechte Miljöh zu schätzen weiß, doch muß jeder, der ins Facebook geht auch weiterhin wissen, in welch krude Gesellschaft er sich begibt. Da sind nämlich immer noch die Leute aus den geistigen No-go-Areas im Gange, die lieber zuschlagen würden als schreiben und stets in Rudeln und Mobs auftreten. Besser ists allemal, wenn man diesen Umgang und diese Nähe meidet. Auch auf der Straße und im normalen bürgerlichen Leben redet man ja mit solchen Leuten nicht.
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Wichtige Nachricht mit weitreichenden Implikationen
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25.10.2018 - 13:06
Meinungsfreiheit ist die Grundfreiheit schlechthin in einer Demokratie, ohne freie Meinungsbildung und -austausch ist die "Herrschaft des Volkes" nur eine Farce. Das Urteil ist demnach nicht nur richtig, sondern auch überaus wichtig. Hierzulande werden nicht nur von Facebook, sondern weit verbreitet auf Plattformen des Meinungsaustauschs unerwünschte Positionen unterdrückt. Selbst bei FAZ online, die ich sehr schätze, ist es oft nicht nachvollziehbar, welche Kommentare gelöscht werden - auch wenn auffällig ist, dass dem Autor jeweils widersprechende Meinungsäußerungen besonders gerne verschwinden. Ich denke, dass ich nach dem Facebook-Urteil nennenswerte Teile der deutschen online-Presselandschaft ins Schwitzen geraten dürften - und das zu Recht.
[Anmerkung der Moderation: Es werden lediglich solche Leserkommentare nicht freigegeben, die gegen unsere Kommentarrichtlinien (http://www.faz.net/-1s9-3fxu) verstoßen. Konstruktive Kritik hingegen ist stets willkommen.]
3 Antworten
- neueste 25.10.2018 - 16:43
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Ich finde das Gesamtpacket FAZ online sehr ansprechend, ...
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25.10.2018 - 16:43
...sonst würde ich hier nicht kommentieren. Ich schätze insgesamt bei der FAZ online auch sehr die Leserkommentare, die eine breite und überwiegend auch bei kontroversen Meinungen angenehm objektiv diskutierende Leserschaft zeigen. Leider muss ich Ihnen beipflichten, dass bei der FAZ online die Veröffentlichung von Leserkommentaren stark zu schwanken scheint. Ein nennenswerter Teil meiner Kommentare werden nicht veröffentlicht, ohne dass ich in den Richtlinien dafür eine Grundlage erkennen könnte. Ich weiß aus eigener Erfahrung, dass Forenmoderation hart und undankbar ist und das NetzDG alles nur noch schwieriger macht, aber etwas mehr Konsistenz und insgesamt ein etwas höherer Anteil veröffentlichter Kommentare wäre wünschenswert.
[Anmerkung der Redaktion: Danke für ihre nette Bemerkung! Gelegentlich kann das durchaus vorkommen, allerdings versuchen wir unser Bestes und achten zukünftig noch stärker darauf.]
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Sie insinuieren, lieber Herr Baumann,
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25.10.2018 - 15:41
und das nicht mal besonders mutig. Warum verstecken Sie sich, wenn Sie die Entscheidungsfreiheit dieses Forum und seiner Redaktion meinen, hinter angeblicher Nicht-Nachvollziehbarkeit moderater Löschungen? Sie und ich und alle landen gleichermaßen im Off, wenn wir die Richtlinien verletzen. Ist doch eigentlich leicht zu verstehen. Wenn nicht, sind Sie hier falsch. Gibt sicher ein Plätzchen, das Ihrem Geschmack mehr liegt. Ich aber hoffe, dass die Moderation ihre ordentliche Arbeit weiter wie bisher erledigt. Und uns auch zukünftig vor Unsachlichkeit, Hetze und Haß bewahrt.
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Diese Ansicht haben Sie nicht exklusiv
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25.10.2018 - 14:20
Ja, Herr Baumann, dieses Ansicht haben Sie nicht exklusiv. Es scheint mir allerdings eher vom jeweils Diensthabenden abzuhängen, wie die Regeln ausgelegt werden. Die Sachbezogenheit eines Leserkommentars als Kriterium etwa, ist ausreichend schwammig, um sie dem eigenen politischen Gusto zwischen links und liberal enstprechend, verschwinden zu lassen oder nicht. Dennoch muss man sagen, dass Faz online anders als Facebook keine Monopolstellung hat. Wenn einem der Moderationsstil nicht gefällt, kann man auf andere Plattformen ausweichen oder sein Abo beenden. Letzteres habe ich aus den von Ihnen genannten Gründen vergangenes Jahr gemacht. Das tat/tut mir zwar leid für die zumeist tolle Arbeit der Redaktion - aber gut, das Gesamtpaket muss schließlich stimmen.
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Wann löscht eigentlich mal jemand
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25.10.2018 - 11:47
endlich dieses Unternehmen ?
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Heiko Maas
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25.10.2018 - 10:42
und seine (gefährlichen) Freunde haben diese Büchse geöffnet. Von der Favoritin des Ministers, der ehemaligen Stasispitzelin Kahane bis hin zu Bertelsmann, alle mischen sie mit um mit Begriffen wie „Hassrede“, die das deutsche StGB traditionell nicht kennt, Meinungen negativ zu kennzeichnen und aus der öffentlichen Wahrnehmung herauszuhalten.
Das funktioniert bislang prächtig, wenn auch (wie gewünscht) sehr einseitig. Ich würde mich übrigens auch dagegen aussprechen, wenn es ausgewogen funktionieren würde. Denn, dass studentische Hilfskräfte oder Algorythmen - von deren Kontrolle durch die EKD und nahestehenden NGOs jüngst Heinrich Bedford-Strohm phantasierte, über die Meinungsfreiheit JENSEITS RICHTERLICHER UND DEMOKRATISCHER KONTROLLE entscheiden, ist ein tatsächlicher Albtraum. Und das auch ohne, dass die evangelische Kirche da auch noch mitmischt.
Wir sind derzeit, im Internet als auch in den Medien, voran beim ÖRR, aus demokratischer Sicht auf einem gefährlichen Weg.
2 Antworten
- neueste 25.10.2018 - 18:26
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Lieber Michael Kratel,
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25.10.2018 - 18:26
Sie sind im Grunde ein Paradebeispiel für den Fehler im System. Käme diese Argumentation von rechts statt von links, sie bliebe garantiert im Filter hängen, schließlich sind hier nach Meinung vieler Moderatoren die Punkte „Hatespeech“ („Hutbürger“ und pauschalisierende Herabsetzung) sowie „Fake News“ (Artikel nicht gelesen / Behauptungen ohne Grundlage erfinden) gegeben.
Die FAZ hingegen hat Ihren Beitrag veröffentlicht. DAS nennt man Meinungsfreiheit. Das muss ich in einer Demokratie aushalten. Das Problem beim NetzDG das Sie nicht erkannt haben ist
a) die Umkehr der Beweislast.
Denn jetzt muss der Beschuldigte vor Gericht seine Unschuld beweisen statt umgekehrt und
b) der damit verbundene temporäre Ausschluss aus einer Diskussion OHNE RICHTERLICHEN BESCHLUSS.
Dieser Vorgang erfolgt willkürlich und liegt im Ermessen des Kontrolleurs. Haben Sie das Problem jetzt vielleicht erfasst? Übrigens, stramm links zu sein ist kein Beleg für größeren Verstand.
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"Jenseits richterlicher Kontrolle"?
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25.10.2018 - 13:11
Sie haben anscheinend en Artikel nicht gelesen oder nicht verstanden. Aber so ist der Hutbürger: Einfach mal irgendetwas behaupten, irgendein schlichtes Gemüt wird es schon glauben.
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Ist das nur ein Thema für Gerichte? Warum wurde das nicht in den Medien diskutiert?
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25.10.2018 - 10:17
Das grüne Milieu muss wieder Meinungs- und Informationsfreiheit einüben. Allein die Tatsache, dass wir hier über türkische Verhältnisse diskutieren, ist bereits skandalös. Personelle Konsequenzen müssen nun auch bei Facebook gezogen werden: Wer das zu verantworten hat, muss seinen Stuhl räumen, denn er besitzt offensichtlich nicht die erforderliche Kompetenz. Aber diese Regeln sollten nicht nur für Monopolisten gelten: Sie sind auf alle Meinungsportale - notfalls gesetzlich - zu übertragen. Der Zensur muss wieder Einhalt geboten werden, denn der ungehinderte öffentliche Meinungsaustausch ist von überragendem öffentlichem Interesse. Der Bundestag versucht z. B. eine Petition zum Global Compact for Migration (GCM) zu verhindern, weil ihm die Begründung missfällt. Auch das eine Grundrechtsverletzung, die auf der Annahme beruht, politische Positionen oder Interessen dürften nicht öffentlich vertreten werden. Dazu gibt es hier noch keine Berichterstattung. Das ist schlecht. Bitte aufwachen!
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