Home
http://www.faz.net/-gsb-6xqfr
Mittwoch, 19. Juni 2013
HERAUSGEGEBEN VON WERNER D'INKA, BERTHOLD KOHLER, GÜNTHER NONNENMACHER, FRANK SCHIRRMACHER, HOLGER STELTZNER

EuGH-Urteil Kein Überwachungszwang für soziale Netzwerke

 ·  Soziale Netzwerke dürfen nicht dazu verpflichtet werden, die Daten ihrer Nutzer durch Filter nach Urheberrechtsverletzungen zu durchsuchen. Das hat der Europäische Gerichtshof an diesem Donnerstag entschieden.

Artikel Bilder (1) Lesermeinungen (3)

Anbieter sozialer Netzwerke können nicht zu Vorkontrollen im Netz gezwungen werden. Ein entsprechendes Urteil fällte der Europäische Gerichtshof in Luxemburg (EuGH) an diesem Donnerstag. Anlass des Richterspruchs ist eine Klage der belgischen Verwertungsgesellschaft Sabam gegen den Plattform-Betreiber Netlog. Bei Netlog können Nutzer ähnlich wie bei Facebook auf ihren Profilen Video- oder Audiodateien veröffentlichen.

Sabam wollte Netlog zur Einführung eines Filtersystems zwingen, mit dem urheberrechtlich geschützte Werke herausgefischt werden sollten. Dies würde jedoch gegen das Verbot einer allgemeinen Überwachungspflicht verstoßen, begründete der EuGH. Überdies würde die unternehmerische Freiheit Netlogs durch das teure und komplizierte Informatiksystem beeinträchtigt, weil die Firma die Kosten selbst tragen müsse. Das Urteil trägt das Aktenzeichen C-360/10.

Das Urteil stärkt auch die Position der Demonstranten, die sich am Wochenende gegen das Acta-Abkommen gewandt hatten und gegen die zunehmende Überwachung des Internet auf die Straße gegangen waren.

  Weitersagen Kommentieren Merken Drucken
Lesermeinungen zu diesem Artikel (3)
Weitersagen

Freitod-Fashion

Von Fridtjof Küchemann

Ein Model kniet vor dem Gasherd, eines steht mit einem Stein im Arm im Fluss: Für eine Modestrecke ließ das amerikanische Magazin „Vice“ den Freitod bekannter Autorinnen nachstellen. Was als Kunst gemeint sein soll, verrät die Kunst. Mehr 1