16.02.2012 · Soziale Netzwerke dürfen nicht dazu verpflichtet werden, die Daten ihrer Nutzer durch Filter nach Urheberrechtsverletzungen zu durchsuchen. Das hat der Europäische Gerichtshof an diesem Donnerstag entschieden.
Anbieter sozialer Netzwerke können nicht zu Vorkontrollen im Netz gezwungen werden. Ein entsprechendes Urteil fällte der Europäische Gerichtshof in Luxemburg (EuGH) an diesem Donnerstag. Anlass des Richterspruchs ist eine Klage der belgischen Verwertungsgesellschaft Sabam gegen den Plattform-Betreiber Netlog. Bei Netlog können Nutzer ähnlich wie bei Facebook auf ihren Profilen Video- oder Audiodateien veröffentlichen.
Sabam wollte Netlog zur Einführung eines Filtersystems zwingen, mit dem urheberrechtlich geschützte Werke herausgefischt werden sollten. Dies würde jedoch gegen das Verbot einer allgemeinen Überwachungspflicht verstoßen, begründete der EuGH. Überdies würde die unternehmerische Freiheit Netlogs durch das teure und komplizierte Informatiksystem beeinträchtigt, weil die Firma die Kosten selbst tragen müsse. Das Urteil trägt das Aktenzeichen C-360/10.
Das Urteil stärkt auch die Position der Demonstranten, die sich am Wochenende gegen das Acta-Abkommen gewandt hatten und gegen die zunehmende Überwachung des Internet auf die Straße gegangen waren.
eine gute Entscheidung
Karola Schramm (Alorak)
- 17.02.2012, 14:40 Uhr
vage
Dominik Fe (fflying)
- 16.02.2012, 15:36 Uhr
... es geht schon los...
Michael Boden (vonsaxon)
- 16.02.2012, 13:21 Uhr